China beteiligt sich an der Austauschvereinbarung der Country-by-Country Reports (CbCR)

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​Am 12. Mai 2016 unterzeichnete China im Forum der Steuerverwaltung (FTA) in Peking das Musterabkommen zum Country-by-Country Reporting für den automatischen Austausch in der Verrechnungspreisdokumentation (CbC MCAA). Bisher haben 39 Länder, sowohl Entwicklungsländer wie China, Mexiko und Indien, als auch die Mehrheit der europäischen Länder (einschließlich Deutschland) und Japan dieses Abkommen (CbC MCAA) unterzeichnet.
 
Das Mutterunternehmen oder eines der verbundenen Unternehmen sind aufgefordert, den Country-by-Country Report (CbCR) zu erstellen. Der CbCR gewährleistet allen Abkommensteilnehmern, die unter Aktionspunkt 13 des OECD Maßnahmenplans zur Vermeidung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) genannten Informationen bilateral und automatisch auszutauschen. Die Einführung dieses Mechanismus ermöglicht jeder Steuerbehörde ein umfassendes Verständnis darüber zu erhalten, wie multinationale Unternehmen ihren Betrieb weltweit strukturieren und die Gewinne jeder Wertschöpfungskette zuordnen.
 

Schwellenwert für die Erstellung des CbCR

Die BEPS Maßnahme 13 empfiehlt für die Erstellungsverpflichtung des CbCR einen weltweiten Konzernumsatz von über 750 Millionen Euro als Schwellenwert für multinationale Unternehmen. Nach dem zuvor veröffentlichten Entwurf der chinesischen Steuerverwaltung (Chinese State Administration of Taxation, kurz: SAT) zur Neuregelung von Verrechnungspreisen im vergangenen Jahr, werden in China 5 Milliarden RMB als Schwellenwert angesetzt.
 

Zeitpunkt der Geltendmachung

Gemäß BEPS Maßnahme 13 wird der CbCR ab dem Geschäftsjahr 2016 zur Umsetzung empfohlen. Somit sollte der CbCR für das Geschäftsjahr 2016 bis zum 31. Dezember 2017 der zuständigen Behörde vorgelegt werden. Entsprechend dem Abkommen wird erwartet, dass die CbCR für das Geschäftsjahr 2016 zwischen den Steuerverwaltungen aller Abkommensteilnehmer automatisch ab dem Jahr 2018 ausgetauscht werden.
 

Unsere Ansicht

Die SAT hat seit langem ihre Stellungnahme zur Präferenz der Gewinnaufteilungsmethode für Verrechnungspreisuntersuchungen ausgedrückt. Die Teilnahme am Abkommen zum Austausch von CbCR wird der SAT ermöglichen, weitere Informationen zur Anwendung der Gewinnaufteilungsmethode zu erhalten. Nach dem Entwurf der neuen Verrechnungspreisregelung wird China auch in der Zukunft dem Masterfilekonzept der OECD, bestehend aus Masterfile und Local file, entsprechend dem BEPS-Aktionsplan, folgen. Abweichungen zwischen den von Tochtergesellschaften erstellten Verrechnungspreisdokumentationen können zukünftig verstärkt zu Herausforderungen mit den jeweiligen Steuerverwaltungen führen. Wir empfehlen den international tätigen Unternehmen, dieses Problem im Voraus zu berücksichtigen. Es ist notwendig, früher erstellte lokale Verrechnungspreisdokumentationen auf Unstimmigkeiten zu prüfen und ggf. eine Lösung zu finden, wie die jeweiligen Local Files zu vereinen und mögliche Erklärungen für erhebliche Abweichungen zu finden sind.

zuletzt aktualisiert am 08. Juni 2016

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