OECD: Änderungen der Leitlinien zum Profit Split (Diskussionsentwurf)

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Mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfes „Revised Guidance on Profit Splits” zu den BEPS Maßnahmen 8-10 hat die OECD im Rahmen der BEPS Initiative („Base Erosion and Profit Shifting”) die interessierte Öffentlichkeit dazu eingeladen, bis Anfang September 2016 Kommentare und Verbesserungsvorschläge zur Anwendung des Profit Split einzureichen. Die Notwendigkeit detailliertere und konkretere Anwendungsrichtlinien zu etablieren, resultiert unter anderem aus der bevorzugten Behandlung der Methode auf dem Themengebiet der immateriellen Wirtschaftsgüter (vgl. BEPS Maßnahme 8-10: Gewährleistung der Übereinstimmung zwischen Verrechnungspreisergebnissen und Wertschöpfung).
  

Im Wesentlichen beschäftigt sich der Entwurf mit den folgenden Themen:
  • Aufteilung von erwarteten vs. Aufteilung von tatsächlich erzielten Gewinnen

    Der Entwurf legt den Schwerpunkt grundsätzlich auf die Aufteilung von tatsächlich erzielten Gewinnen. Die Entscheidung wie der aufzuteilende Gewinn zu bestimmen und wie er aufzuteilen ist, soll laut dem Entwurf jedoch in allen Fällen aus einer ex-ante Perspektive geschehen.
  • Der Profit Split als „Most Appropriate Method”

    Anwendungsvoraussetzung soll laut OECD unter anderem ein zwischen den am Profit Split teilnehmenden Gesellschaften stark integriertes Geschäftsmodell sein, in welchem alle Gesellschaften strategische Risiken managen und kontrollieren. Zudem kann der Profit Split anwendbar sein, falls mehrere Transaktionspartner „einzigartige und stark werthaltige Beiträge” („unique and valuable contributions”) zum Geschäftserfolg beisteuern. Ein Fehlen von Vergleichsdaten am Markt soll laut Entwurf nicht ausreichen, die Anwendung des Profit Split zu rechtfertigen. Zentrales Analyseinstrument für die Anwendbarkeit des Profit Split ist eine fundierte Wertschöpfungskettenanalyse.
  • Richtlinien zur Anwendung des Profit Split

    Die Kommentare zur konkreten Anwendung des Profit Split sind grundsätzlich eher generischer Natur. Thematisiert wird hierbei unter anderem, in welchen Situationen die Aufteilung des Bruttogewinns oder des Nettogewinns angemessener sein kann und anhand welcher Kriterien der aufzuteilende Gewinn grundsätzlich zwischen den verbundenen Unternehmen allokiert werden kann (z.B. anhand von eingesetzten Wirtschaftsgütern und/oder Kosten).
     

Die interessierte Öffentlichkeit hat bis zum 5. September 2016 die Möglichkeit, Kommentare einzureichen, ob die im Entwurf enthaltenen Ansätze grundsätzlich als hilfreich zu erachten sind, ob die Darstellungen detailliert genug sind, ob einzelne Konzepte ausgebaut werden und durch Praxisbeispiele veranschaulicht werden sollen. Zudem können auch Verbesserungsvorschläge allgemeiner Natur vorgetragen werden. Die Kommentare und Vorschläge werden voraussichtlich im Oktober im Rahmen einer öffentlichen Sitzung diskutiert werden. Wann die endgültige Fassung publiziert werden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

zuletzt aktualisiert am 13. Juli 2016

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