Grundwasser- und Artenschutz: Apfelsaft und Honig – Bienenretten mit Nebeneffekt

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veröffentlicht am 3. Dezember 2019

 

Die europäische und deutsche Gesetzgebung ist sich der Bedeutung des Trinkwassers als Lebensgrundlage und Lebensmittel Nummer 1 sehr wohl bewusst. Einer breiten Öffentlichkeit in Deutschland ist beispielsweise die Diskussion um die erhöhte Nitratbelastung im Grundwasser bekannt. Hingegen werden die vorhandenen Wasserschutzgebiete von der Öffentlichkeit meist nicht bewusst wahrgenommen.

 

Die Größe der Wasserschutzgebietsflächen in den Zonen 1 bis 3, deren Bedeutung für sauberes Trinkwasser und auch der finanzielle Aufwand für Wasserschutzgebiete sind für den „Otto Normalverbraucher” nicht greifbar. Neben Wasserschutzgebieten herrscht auch über andere gesetzliche und vorbeugende Maßnahmen der Wasserversorgung zum Umwelt- und Ressourcenschutz wenig Interesse. Das verwundert sehr, wenn man sich gleichzeitig das Interesse der Bevölkerung für den Schutz der Bienen in Erinnerung ruft.

 

Mit der Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes sollte dem Rückgang der Bienen durch ein Maßnahmenbündel begegnet werden. Unter den Maßnahmen sind der vermehrte ökologische Landbau, weniger Mähen von Grünland, die Einschränkung von Pestiziden, der Schutz von Streuobstwiesen und von Gewässerrandstreifen. Auch in Baden-Württemberg läuft derzeit ein derartiger Dialogprozess für mehr Natur- und Artenschutz. Für Wasserversorger sind Maßnahmen, wie weniger Mähen von Grünland, die Einschränkung von Pestiziden und der Schutz von Streuobstwiesen kein Neuland sondern bewährte Maßnahmen, wenn es um Wasserschutzgebiete geht.

 

Mit Wasserschutzgebieten werden Grundwasservorkommen, die von der öffentlichen Wasserversorgung genutzt werden, vor nachteiligen Einwirkungen geschützt und Eintragungen von Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln vermieden. Durch die Schutzmaßnahmen soll das Wasservorkommen eine Trinkwasserversorgung gewährleisten, die mit einer weitgehend natürlichen Trinkwasseraufbereitung betrieben werden kann. Flächen in Wasserschutzgebieten können daher nur Nutzungsbeschränkungen für Landwirtschaft (speziell der Düngung), den Straßenbau und einer  Bebauung unterliegen. Die Schutzmaßnahmen kommen nicht nur dem Trinkwasser zugute, sondern auch den Bienen und anderen Insekten. Damit gehen Grundwasserschutz und Artenschutz Hand in Hand. Doch davon wird noch kaum Notiz genommen!

 

Erste Versorger wollen das ändern. Die einzelnen Maßnahmen und Projekte sind dabei vielfältig. Rund ein Dutzend Wasserversorger vermarktet sogar eigenen Honig. Zum Beispiel werden bei der Reckenberg Gruppe in Wasserschutzgebieten Blühflächen gesät. Auf diesen Flächen ist der Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln verboten. Bienenstöcke werden entlang der Blühflächen aufgestellt und so wird Blütenhonig in bester ökologischer Qualität hergestellt. Ein Wasserversorger stellt sogar eigenen Apfelsaft in Kleinserie her, der von Streuobstwiesen in den eigenen Wasserschutzgebieten stammt.

 

Mit den Produkten und ihrer Vermarktung tragen Wasserversorger dazu bei, die eigene Leistung im Umwelt- und Ressourcenschutz sichtbar zu machen. Somit werden abstrakte Ziele, wie die Verringerung der Nitratbelastung und die Steigerung der Artenvielfalt, mit einem konkreten Produkt verknüpft.

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Florian Moritz

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