Sorgen Sie heute für zukünftige Sanierungen vor!

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veröffentlicht am 27. März 2020

 

Etwa 5,2 Milliarden m³ Trinkwasser werden jährlich in Deutschland gefördert, aufbereitet und über ein rund 530.000 km langes Rohrnetz an die Abnehmer geliefert. Die Rohrnetze stellen einen wichtigen Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge dar – dies gilt im Übrigen unabhängig von Krisensituationen wie der aktuellen Corona-Pandemie.

 

Wasserversorgungsunternehmen müssen regelmäßig in den Erhalt des vorhandenen Vermögens investieren, um einen schleichenden Verfall der Anlagen zu vermeiden. Zur Beurteilung von Erneuerungsaktivitäten gibt es Kennzahlen, die auch in Kennzahlenvergleichen abgebildet werden. Eine dieser Kennzahlen ist die Netzerneuerungsrate. Diese gibt an, wieviel Prozent des Gesamtleitungsnetzes innerhalb eines Jahres erneuert wurde. Die Erneuerungsrate variiert von Jahr zu Jahr und ist auch regional unterschiedlich. So lag die durchschnittliche Erneuerungsrate der Teilnehmer des Benchmarkings der kommunalen Wasserversorgung in Bayern des Jahres 2018 bspw. bei 0,57 % p.a.2, in Nordrhein-Westfalen betrug sie im gleichen Jahr durchschnittlich 0,71 % p.a.3. Die benannten Erneuerungsraten reichten damit in beiden Fällen nicht an die Orientierungsgrößen heran, die vor dem Hintergrund durchschnittlicher technischer Nutzungsdauern empfehlenswert sind4.

 

Aus dieser Durchschnittsbetrachtung den Rückschluss zu ziehen, Wasserversorgungsunternehmen würden der Erneuerung ihrer Anlagen generell wenig Aufmerksamkeit schenken, wäre falsch. So gab es unter den Teilnehmern der benannten Projekte auch Versorger, deren Erneuerung die technisch notwendige „Schwelle” von 1-1,5 % jährlicher Erneuerung erreichten oder diese sogar überschritten. Darüber hinaus stellt die Bewertung eine Momentbetrachtung dar, die sich auf (nur) zwei Regionen Deutschlands beschränkt und damit keine generellen Rückschlüsse auf die Erneuerungspolitik von Wasserversorgungsunternehmen zulässt.

 

Gleichwohl, und das zeigen auch Beobachtungen über einen längeren Zeitraum hinweg, üben sich viele Wasserversorgungsunternehmen in der Erneuerung ihrer Anlagen in den letzten Jahren in Zurückhaltung. In aller Regel ist diese Zurückhaltung aufgrund des guten Anlagenzustandes auch technisch begründet. Gerade in jüngerer Vergangenheit werden mit den aktuell rekordverdächtigen Baupreisen jedoch immer häufiger auch wirtschaftliche Erwägungen als Begründung zurückhaltender Erneuerungsaktivitäten ins Feld geführt. Dies ist wichtig und nachvollziehbar, im Sinne künftiger Generationen jedoch nur dann, wenn dabei nicht wichtige Investitionen auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben werden und damit einen Investitionsstau auslösen, der gerade in der kritischen Infrastruktur Wasserversorgung vermieden werden muss. Die Lösung liegt vielmehr in der kontinuierlichen Erneuerung. Die Ressourcen sollten durch kostenorientierte und leistungsbezogene Entgelte sichergestellt werden. Wasserversorgungsunternehmen sollten sich dabei auch verstärkt der Möglichkeiten einer vorausschauenden Rücklagenbildung durch kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwertbasis bewusst werden, die ihnen gerade bei steigenden Baupreisen Sicherheit bei der Finanzierung der Anlagenerneuerung schaffen. Sorgen Sie heute für die Erneuerung von Morgen vor!

 

Interessiert? Wir sind für Sie da, auch in der aktuell herausfordernden Zeit. Wir freuen uns bald wieder von Ihnen zu hören. Bleiben Sie gesund!

 

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1 Aufgerufen 20.Februar 2020, von https://www.wasser-bayern.de/situation-in-deutschland
2 Es handelt es sich bisher um einen unveröffentlichten Mittelwert, der im Rahmen der 8. Zwischenrunde der Effizienz- und Qualitätsuntersuchung der kommunalen Wasserversorgung in Bayern (EffWB) von Rödl & Partner ermittelt wurde.
3 Vgl. Wasserversorgung in Nordrhein-Westfahlen, Benchmarking-Projekt Erlebnisbericht 2018/2019, S. 29.

4 DVGW W 403 (M), technische Nutzungsdauern nach Werkstoffen: DG1 = 55; DG2 = 80; GE1 = 105; GE2 = 80; PE = 70; PVC = 50; ST = 70.

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