Statistisches Landesamt Baden-Württemberg stellt neues Modell für Wassertarifvergleich vor

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​veröffentlicht am 30. Oktober 2020

von Tim Silberberger

 

Das statistische Landesamt Baden-Württemberg hat ein neues Rechenmodell für den Vergleich von Trink- und Abwassertarifen vorgestellt.1 Auf dessen Grundlage wurden für das Jahr 2019 Kosten der Wasserwirtschaft von 228 Euro pro Einwohner ermittelt, wobei dies einem Anstieg um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Gemäß den Berechnungen des Landesamtes sind die Kosten der Wasserwirtschaft in Baden-Württemberg somit weniger stark gestiegen als die allgemeinen Verbraucherpreise.

 

Das Rechenmodell des statistischen Landesamtes bezieht alle verbrauchsabhängigen und verbrauchsunabhängigen Tarifkomponenten in die Berechnung der Kosten der Wasserwirtschaft ein. Dabei wird auf den Durchschnittseinwohner Baden-Württembergs und nicht – wie bei Preis- und Gebührenvergleichen zumeist der Fall– auf einen Modellhaushalt abgestellt. Zur Gewichtung der einzelnen Tarifkomponenten werden insofern der durchschnittliche Trinkwassergebrauch pro Einwohner, die durchschnittliche Einwohnerzahl pro Haushaltswasserzähler sowie die durchschnittliche gebührenwirksame Fläche pro Einwohner herangezogen.3

 

Auf dieser Grundlage hat das statistische Landesamt Baden-Württemberg für das Jahr 2019 Kosten der Wasserwirtschaft von 228 Euro pro Einwohner ermittelt.4 Mit 106 Euro entfallen davon circa 47 Prozent auf die Trinkwasserversorgung, wohingegen die Abwasserentsorgung mit 122 Euro einen Anteil von circa 53 Prozent ausmacht. Als auffällig erweist sich dabei die große Spanne der ermittelten Kosten der Wasserwirtschaft, die von 94 Euro pro Einwohner bis zu 442 Euro pro Einwohner reicht. Wenngleich aufgrund der abweichenden Berechnungssystematik eine länderübergreifende Vergleichbarkeit nicht ohne Weiteres gegeben ist, bestätigt die Untersuchung des baden-württembergischen Landesamtes die auf Grundlage des Preis- und Gebührenatlas der Bayerischen Wasserversorgung gewonnene Erkenntnis, dass sich die Gebühren mitunter deutlich zwischen den Gemeinden unterscheiden.

 

Unabhängig von der Berechnungssystematik sind bei einer Beurteilung der Unterschiede zwischen den erhobenen Entgelten – wie vom statistischen Landesamt Baden-Württemberg ebenfalls dargestellt – stets auch die örtlichen Rahmenbedingungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung einzubeziehen. So stellen nicht beinflussbare, strukturelle Gegebenheiten wie beispielsweise die lokale Ressourcenverfügbarkeit wesentliche Kostentreiber dar und sind somit maßgeblich für die Höhe der erforderlichen Wasser- und Abwassergebühren. Die reine Entgelthöhe lässt insofern keinen Rückschluss auf deren Angemessenheit zu.



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1 Vgl. Xenia Saar (2020): Was kostet Wasser? Unterschiedliche Wassertarife vergleichen – ein Modell, in Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 9/2020, S. 36-43.

Vgl. hierzu bspw. Preis- und Gebührenatlas der Bayerischen Wasserversorgung

3 Die Berechnungen des statistischen Landesamtes Baden-Württemberg gehen pro Einwohner von einem durchschnittlichen Trinkwassergebrauch von 43 m³ pro Jahr und einer durchschnittlichen gebührenwirksamen Fläche von 80 m² aus. Zudem wird eine durchschnittliche Einwohnerzahl von vier Personen pro Haushaltswasserzähler zugrunde gelegt, so dass auf den Durchschnittseinwohner ein Viertel aller zählerabhängigen Entgelte entfällt.

4 Bei den veröffentlichten Ergebnissen handelt es sich um das über die Einwohnerzahlen der Gemeinden gewichtete Landesmittel. Gemeinden mit einer höheren Einwohnerzahl gehen folglich mit einem stärkeren Gewicht in das ausgewiesene Landesmittel ein als Gemeinden mit einer geringeren Einwohnerzahl.

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