Checkliste: Zehn Regeln, wenn die Steuerfahndung kommt

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  1. Ruhe bewahren und Emotionalität vermeiden: Die Steuerfahnder mit Durchsuchungsbeschluss hereinlassen. 
     
  2. Anwalt anrufen: Der Berater versucht, dass die Hausdurchsuchung erst mit seinem Erscheinen beginnt.
     
  3. Durchsuchungsbeschluss überprüfen.
     
  4. Namen und Dienststellungen der Ermittlungsbeamten notieren.
     
  5. Zur Sache schweigen, nur Angaben zur Person machen.
     
  6. Geforderte Unterlagen aushändigen.
     
  7. Bei der Durchsuchung sollte jeder Fahnder von Mitarbeitern begleitet werden. Sie sollten die Tätigkeit der Fahnder dokumentieren, aber keine Aussagen zur Sache machen.
     
  8. Abschlussgespräch mit gemeinsamer Sichtung der beschlagnahmten Dokumente. Darum bitten, dass Unterlagen, die im Haus benötigt werden, kopiert werden können.
     
  9. Beim Protokoll der Steuerfahndung darauf achten festzuhalten, dass die Daten nicht freiwillig herausgegeben sondern beschlagnahmt wurden. Protokoll auf Richtigkeit und Vollständigkeit prüfen. Beschlagnahmte Dokumente, die nicht vom Durchsuchungsbeschluss erfasst sind, müssen separat verpackt und versiegelt werden, damit diese dem Ermittlungsrichter zur Entscheidung vorgelegt werden können. 
     
  10. Eigenes Gedächtnisprotokoll anfertigen.
     

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Checkliste: Zehn Regeln, wenn die Steuerfahndung kommt


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zuletzt aktualisiert am 08.08.2013

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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