Tiefengeothermie klarer Sieger der EEG-Novelle in Deutschland

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​veröffentlicht am 19. Mai 2021

 

Nach der Inbetriebnahme der ersten großen tiefengeothermischen Strom- und Wärmegewinnungsanlage in Unterhaching vor fast zwei Jahrzehnten und dem Durchschreiten eines Tals der Tränen in den zurückliegenden Jahren erfreut sich die Tiefengeothermiebranche seit Beschluss der EEG-Novelle eines großen Aufschwungs und einer deutlichen Zunahme an Vorhaben. Bei den meisten Projekten locken sehr gute wirtschaftliche Aussichten, denen allerdings komplexe technische und betriebswirtschaftliche Anforderungen gegenüberstehen. Die Energieform besticht durch den geringen Flächenverbrauch, die regionale Wertschöpfung sowie die Unabhängigkeit von Importen und die Möglichkeit, gleichzeitig Wärme und Strom CO2-frei bereitzustellen.  


Direktnutzung und/oder Stromgewinnung

Aktuell (Stand 2020) befinden sich in Deutschland 36 Tiefengeothermieanlagen in Betrieb, davon 25 (Stand 2019) in Bayern. Mit einer installierten Leistung von 350 MW thermisch und 47 MW elektrisch trägt Tiefengeothermie bisher einen kleinen, aber wachsenden Anteil zur regenerativen Energieversorgung in Deutschland bei.


Das vorhandene Potenzial ist noch lange nicht ausgeschöpft. Die drei interessantesten Gebiete für die Nutzung hydrothermaler Tiefengeothermie in Deutschland finden sich im norddeutschen Becken, dem Oberrheingraben und dem süddeutschen Molassebecken (vgl. Abb. 1).

 

Dort bestehen in wenigen Kilometern Tiefe Temperaturen von 60 °C bis über 100 °C. Abhängig von Temperatur und Fließrate sind Geothermieanlagen entweder zur reinen Wärmebereitstellung oder zur gekoppelten Nutzung von Strom und Wärme nutzbar. Auch eine reine Stromgewinnung ist bei einigen Projekten bereits umgesetzt worden.

 

Die in Deutschland bislang alleinig eingesetzte Fördertechnik der hydrothermalen Tiefengeothermie nutzt natürliche wasserführende Gesteinsschichten (sog. Aquifere), um das Wasser über die Förderbohrung aus der Tiefe zu entnehmen, die Wärme über einen Wärmetauscher zu entziehen und das abgekühlte Wasser in einigen Kilometern Entfernung über eine zweite Bohrung wieder in die zerklüfteten Erdtiefen zu leiten. Die wirtschaftlich sinnvolle Nutzung der Energie zur Stromerzeugung kann im Regelfall ab Thermalwassertemperaturen von über 100 °C über Niedertemperaturprozesse (Kalina oder Organic Rankine Cycle) erfolgen.

 

Tiefe Geothermie-Projekte in Deutschland 2019

Abbildung 1: Tiefengeothermie-Projekte in Deutschland 2019 (Quelle: Bundesverband Geothermie)

 

Ziele des EEG 2021

Zum Jahreswechsel 2020/2021 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) in Kraft getreten. Aufgrund der Vielzahl der gesteckten Ziele war die Novelle sehr umfangreich. Das EEG 2021 soll die Bundesrepublik Deutschland näher an die geplante Treibhausgasneutralität im Jahr 2050 heranführen. Wichtiges Etappenziel ist die Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030, wonach im Jahr 2030 Erneuerbare Energien 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs decken sollen. Gleichzeitig wollte der Gesetzgeber trotz erhöhter Ausbaupfade für EEG-Anlagen die Kosten für die Allgemeinheit durch eine Deckelung der EEG-Umlage und den Einsatz von öffentlichen Haushaltsmitteln reduzieren. Weiteres Ziel neben der Stärkung der Netz- und Marktintegration Erneuerbarer Energien war zudem der Einstieg in die „Post-Förderung-Ära” durch Einführung einer neuen Förderung für sogenannte „ausgeförderte Anlagen”.

Um neben diesen großen Zielen nicht jene Erneuerbare Energien aus den Augen zu verlieren, die weniger im medialen Fokus stehen, werden nachfolgend die Änderungen aufgeführt, die sich für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Geothermie ergeben.

Bei Geothermie handelt es sich um eine „Erneuerbare Energie” im Sinne des EEG 2021. Das novellierte Gesetz fördert die Stromerzeugung unter Nutzung von Geothermie weiterhin für die Dauer von 20 Jahren zuzüglich des Rest-Inbetriebnahmejahres, wie es auch schon bei vorhergehenden Fassungen des EEG der Fall war. Für Geothermieanlagen dürfte in der Regel die marktprämiengeförderte Direktvermarktung nach §§ 19 Abs. 1 Nrn. 1, 20 EEG 2021 aufgrund einer installierten Leistung von mehr als 100 kW auch zukünftig die passende Vermarktungsform sein.


Änderungen für Geothermieanlagen durch das EEG 2021

Die Änderungen im EEG 2021 haben für Geothermieanlagen sehr erfreuliche Auswirkungen. Zum einen wurden die Degressionsvorschriften des § 45 Abs. 2 EEG 2021 geändert, wodurch die Stromerzeugung durch Geothermie bei entsprechend geeigneten Standorten langfristig attraktiv bleibt. Der anzulegende Wert von 25,20 ct/kWhel bleibt zunächst bestehen und verringert sich gemäß EEG 2021 erst später als bisher und in deutlich geringerem Umfang.

Nach dem EEG 2017 sollte die Degression bereits ab dem Jahr 2021 beginnen und jährlich 5 Prozent betragen. Der neu gefasste § 45 Abs. 2 EEG 2021 verringert den anzulegenden Wert nun erst ab dem Jahr 2024 und dann nur um lediglich 0,5 Prozent pro Jahr. Erst bei einer erstmaligen Überschreitung eines Zubauziels von 120 MW installierter Leistung von Geothermieanlagen soll die Degression auf jährlich 2 Prozent steigen. Dem liegt die Erwartung zugrunde, dass sich aufgrund von Erkenntnisgewinnen aus einer Vielzahl verwirklichter Projekte die Kosten reduzieren. Um (potenzielle) Betreiber von Geothermieanlagen über den Stand des Zubaus auf dem Laufenden zu halten, verpflichtet der neue § 45 Abs. 3 EEG 2021 die Bundesnetzagentur dazu, jährlich unverzüglich nach dem 15.12. die Summe der installierten Leistung aller in Betrieb genommenen Geothermieanlagen zu veröffentlichen.


Im Zusammenhang mit der Förderhöhe ist stets auch die Regelung in § 53 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2021 zu beachten, die den anzulegenden Wert um weitere 0,2 ct/kWh verringert.

Besonders positiv zu bewerten ist die Entscheidung, dass der Übergang in ein Ausschreibungssystem, wie es beispielsweise für Strom aus PV-Anlagen und Windkraftanlagen seit vielen Jahren etabliert ist, für Geothermie weiterhin nicht angedacht ist.

Während die Welt für die Energiequellen Wind und Solar in den letzten Jahren durch Ausschreibungen und diverse Änderungen im EEG komplexer geworden ist, steht die Tiefengeothermie stabil mit einem verlässlichen Rechtsrahmen und einem bei entsprechenden Projekten wirtschaftlich attraktiven Vergütungssystem bereit. Zum heutigen Tage gibt es in Deutschland in allen vorteilhaften Regionen noch freie Projektstandorte für interessierte Versorger und Investoren.

 

 

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