Spanische Regierung eröffnet Anhörung zum geplanten EE-Kapazitätsmarkt in 2025

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​​​​​​​veröffentlicht am 19. März​ 2025

Das Ministerium für den ökologischen Übergang (MITEC) hat die öffentlichen Konsultationen zum geplanten Kapazitätsmarktes im Stromsystem der iberischen Halbinsel eingeleitet, um die Versorgungssicherheit zu verbessern. Die geplante zeitlich unbefristete Einrichtung des spanischen Kapazitätsmarkts wird die EU-Verordnungen über staatliche Beihilfen und den Elektrizitätsbinnenmarkt berücksichtigen.
 
Ziel ist es, wirtschaftliche Anreize für die Integration erneuerbarer Energien zu schaffen, indem Technologien zur Speicherung und Nachfragesteuerung gefördert werden. Die Regelung soll bereits im Jahr 2025 in Kraft treten.
 

Wichtigste geplante Neuerungen:

  • Förderadressaten: Der geplante Kapazitätsmarkt ermöglicht die Teilnahme von Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie von nachfrageseitigen Ressourcen wie Verbrauchern und den (geplanten) sog. Unabhängigen Aggregatoren („agregador independiente”). Diese Teilnehmer erhalten eine Vergütung dafür, dass sie dem Stromsystem Stabilität verleihen, indem sie entweder Strom in das Netz einspeisen oder den Verbrauch reduzieren. Die teilnehmenden Erzeugungsanlagen dürfen dabei nicht mehr als 550 Gramm CO2 pro Kilowattstunde (kWh) ausstoßen (Emissionsgrenze), sodass insbesondere Anlagen aus den Bereichen Photovoltaik, Wind, Wasserkraft, Geothermie sowie Batteriespeichersystem (BESS kombiniert oder „stand-alone”) die zukünftige Förderung beantragen können.
  • Subventionen und Zahlungen: Im Rahmen des Mechanismus werden Zahlungen über Auktionen für feste Strommengen und Preise vergeben.
  • Anforderungen für Neuinvestitionen: Förderfähig sind nur erneuerbare Technologien, die Speicherung oder Nachfragesteuerungen zulassen.
  • Ausschreibungstypen: Es sind verschiedene Arten von Ausschreibungen geplant, darunter eine Hauptausschreibung, eine jährliche Anpassungsausschreibung und eine Übergangsausschreibung.
  1. Hauptausschreibung: Diese Auktion steht sowohl bestehenden Anlagen als auch neuen Projekten offen, mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren für neue Investitionen, um die Entwicklung neuer Anlagen für erneuerbare Energien weiter zu fördern.
  2. Jährliche Anpassungsausschreibung: Diese Ausschreibung dient der Lösung kurzfristiger Probleme („situaciones coyunturales”) und wird parallel zu den Hauptausschreibungen durchgeführt. Sie ist auf bereits in Betrieb befindliche Anlagen beschränkt.
  3. Übergangsausschreibungen: Mit dieser Ausschreibung soll die Stabilität des Stromnetzes gewährleistet werden, bis die Hauptausschreibung in Betrieb geht. Bestehende Anlagen und neue Investitionen können mit einer Laufzeit von einem Jahr teilnehmen.
  • Geplanter Sekundärmarkt: Es wird ein Sekundärmarkt geschaffen, um dem Kapazitätsmechanismus durch Rechtehandel (Abtretung von Rechten und Pflichten) mehr Liquidität zu verleihen.
 

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