Tendenzen bei der Gewährung von Zuschüssen im Hinblick auf den neuen EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020

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von Aneta Majchrowicz-Baczyk
 
Während des letzten Gipfels des Europäischen Rates in Brüssel wurde eine vorläufige Vereinbarung über den EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 verabschiedet. Im neuen Haushaltsvorschlag belaufen sich die für Polen vorgesehenen Mittel auf 105,8 Mrd. Euro, darunter 72,9 Mrd. Euro für die EU-Kohärenzpolitik und 28,5 Mrd. Euro für die Landwirtschaftspolitik. 
 
Dies bedeutet, dass Polen in den nächsten Jahren der größte Begünstigte der EU-Kohärenzpolitik unter allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft sein wird. Obwohl der EU-Haushalt für die Jahre 2014 bis 2020 allgemein niedriger ist als der vorherige Haushalt, wurden Polen im Vergleich zur gegenwärtig zu Ende gehenden Finanzperspektive 200 bis 2013 fast 4 Mrd. Euro mehr Mittel gewährt.
 
Darüber hinaus ist es Polen gelungen, günstige Bedingungen bezüglich der Einstufung der Umsatzsteuer auszuhandeln – die Umsatzsteuer, die von polnischen Selbstverwaltungen im Falle der durch die EU finanzierten Investitionen gezahlt wird, kann durch EU-Mittel gedeckt werden. Es wurde auch beschlossen, dass die Grenzwerte der Mitfinanzierung durch EU-Mittel weiterhin 85% betragen werden, obwohl früher ein Vorschlag zur Erhöhung der Selbstbeteiligung diskutiert worden war.  
 
Parallel zu den Verhandlungen über den EU-Haushalt hat das Ministerium für regionale Entwicklung ein neues System der Implementierung von EU-Fonds in Polen entwickelt. Am 15. Januar 2013  hat die Regierung die „Grundlagen des Partnerschaftsvertrages” verabschiedet. Darin werden u.a. das Entwicklungsprogramm und die Arten der Investitionen beschrieben, welche aus EU-Mitteln finanziert werden können. Außerdem werden die Art und Weise sowie der Umfang bestimmt, in welchem die Erreichung von Entwicklungszielen mit EU-Fonds in den nächsten Jahren (2014 bis 2020) von Polen unterstützt werden kann. Die „Grundlagen des Partnerschaftsvertrages” ermöglichen, die Aufteilung der Mittel aus den EU-Fonds in Polen reibungslos vorzubereiten.
 
In der nächsten Etappe wird der Entwurf eines Partnerschaftsvertrages, d.h. eines Vertrages zwischen der Europäischen Kommission und Polen, erstellt. In diesem soll geregelt werden, auf welche Weise und zu welchem Zweck die erhaltenen Mittel ausgegeben werden.  Gemäß den „Grundlagen des Partnerschaftsvertrages” sollen die EU-Mittel in Polen in drei Schlüsselbereiche investiert werden: 
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
  • Erhöhung der gesellschaftlichen und territorialen Kohärenz
  • Steigerung der Effizienz und der Funktionsfähigkeit des Staates
     
Die Investitionen sollen stärker thematisch konzentriert werden und den für die Entwicklung des Staates wesentlichsten Bereichen entsprechen. Die EU-Mittel werden hauptsächlich für Folgendes bestimmt:
  • wissenschaftliche Forschung, Innovationen und Verbindungen zwischen den Bereichen Forschung und Entwicklung einerseits und den Unternehmen andererseits
  • Anbindung an die wichtigsten Verkehrswege
  • Digitalisierung des Staates (E-Dienstleistungen, Breitband-Internetzugang)
  • berufliche Aktivierung und Entwicklung des sozialen Kapitals
     
In Zusammenhang mit den Prioritäten der Europäischen Union bei der Bekämpfung der Auswirkungen des Klimawandels werden die besonderen Ausgaben für Zwecke erhöht, die mit einer emissionsarmen Landwirtschaft verbunden sind. 
 
Die Allokation der Mittel in den o.g. Bereichen soll mithilfe folgender Werkzeuge erreicht werden: 8 Operationsprogramme auf Staatsebene (darunter ein überregionales Programm, das den ostpolnischen Verwaltungsbezirken (Woiwodschaften) zugute kommen soll) und 16 regionale Programme. 
 
Für die Verwendung der EU-Mittel werden die Woiwodschaften in größerem Maße verantwortlich sein, da ein höherer Anteil an Mitteln auf der Regionalebene verwaltet wird. Zudem erhalten 5 Woiwodschaften in Ostpolen (Warmińsko-Mazurskie, Lubelskie, Świętokrzyskie, Podkarpackie und Podlaskie) – inklusive  derer Hauptstädte und der mit ihnen funktional verbundenen Nachbargebiete, der Städte, die Revitalisierungsmaßnahmen benötigen, der unterentwickelten ländlichen Regionen sowie der Grenzregionen – zusätzliche Förderung.  Somit werden die o.g. Gebiete, die als Strategische Interventionsgebiete bezeichnet werden, die größte Unterstützung im Rahmen der Finanzierung mit EU-Mitteln erhalten. 
 
In der Woiwodschaft Mazowieckie werden dagegen andere Unterstützungsgrundsätze gelten, da diese Woiwodschaft wahrscheinlich als die erste Region Polens 2013 nicht mehr zu den am meisten unterentwickelnden Regionen gemäß der EU-Klassifizierung gezählt wird (sie wird das Niveau von 75% des EU-BIP per capita überschreiten). Da die Woiwodschaft Mazowieckie gleichzeitig im Hinblick auf ihre Entwicklung eine sehr differenzierte Region ist, wird die Art und Weise der Verwendung der Mittel aus den  EU-Fonds an die bestehenden Missverhältnisse auf dem Gebiet Masowiens angepasst werden, und sie wird die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Subregionen berücksichtigen. Einige Maßnahmen für die Woiwodschaft Mazowieckie werden also im Rahmen der inländischen Programme oder gesonderter Investitionsprioritäten umgesetzt. 
 
Eine Novum wird die Option der Einführung von „Zwei-Fonds-Regionalprogrammen” sein, die es ermöglichen werden, sowohl „weiche Projekte” wie Schulungen und Seminare (Unterstützung aus dem Europäischen Sozialfonds), als auch „harte” Investitionen in die Infrastruktur (Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung)  umzusetzen. Die Kombination der Finanzierung aus diesen zwei Quellen wird es gestatten, komplexere und elastischere Maßnahmen zu ergreifen. 
 
Außerdem werden auch Sonderprogramme bezüglich der territorialen Zusammenarbeit umgesetzt werden wie u.a.: 
  • Programme, die von den lokalen Gemeinschaften initiiert, entwickelt und durchgeführt  und
  • integrierte territoriale Investitionen, die nicht nur die Investitionen in Städten, sondern auch in deren funktionale Bereiche (z.B. die Entwicklung des öffentlichen Verkehrs, Revitalisierungsmaßnahmen) umfassen. 
 
Die neue Aufteilung und das System zur Verwaltung von EU-Fonds stellt zweifelsohne eine Thematik dar, für die sich alle Unternehmen und Organisationen interessieren sollen, die künftig beabsichtigen, die EU-Finanzierung in Anspruch zu nehmen. Um die Mittel für die Jahre 2014 bis 2020 erfolgreich zu beantragen, wäre es bereits jetzt empfehlenswert, die Entwicklungsbedürfnisse der eigenen Firma zu erwägen und deren Finanzierung zu planen.

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Katarzyna Judkowiak

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