Die Dinge haben sich verändert – Transparenz ist wichtiger denn je!

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​veröffentlicht am 4. Januar 2021


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Der Bedarf an detaillierten, verständlichen und zeitnahen Anlageinformationen steigt – vor allem bei Kommunen, Stiftungen und anderen semiprofessionellen Anlegern


In den vergangenen Jahren hat das Wort „Transparenz” in der Kapitalanlage enorm an Bedeutung gewonnen. Auslöser dafür waren die weltweite Finanzkrise 2008 und 2019, gut 10 Jahre später, die umfangreichen Regelungen zur nachhaltigen Kapitalanlage.


Vor ziemlich genau 12 Jahren hat uns die Finanzkrise aufgezeigt, was am Kapitalmarkt für Anleger so alles verkehrt läuft. Viele Investmentfondsprodukte und Vermögensverwaltungskonzepte waren und sind für den
„Otto-Normal-Anleger” nicht transparent genug, um zu verstehen, in welche Anlageklassen, Subkategorien und Anlageinstrumente das Anlagevermögen investiert wird und welche Risiken und Gesamtkosten damit tatsächlich verbunden sind. Und: Immer häufiger stellen sich Anleger die Frage, ob die Anlage vor dem Hintergrund der persönlichen Risikotragfähigkeit überhaupt als Investment geeignet ist.

Als erste Antwort auf diese massiven Defizite schuf die Politik das sog. „Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz”, kurz AnsFuG. Darin verlangt der Gesetzgeber vom Produktanbieter ein Dokument, indem die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzinstrument in „übersichtlicher und leicht verständlicher Weise” dargestellt werden. Dieses Dokument heißt „Produktinformationsblatt” bzw. „Wesentliche Anlegerinformationen” und ist seit dem 1.7.2011 verpflichtend.


2 Jahre später, am 22.7.2013, trat dann das Kapitalanlagegesetz (KAGB) in Kraft. Dieses schreibt u. a. vor, welche Reporting-Standards im Zusammenhang mit der Investmentfondsanlage verbunden sind. Hierzu zählen Verkaufsprospekt sowie Halbjahres- und Jahresbericht. Mit der novellierten Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und ihrer Umsetzung in das nationale Recht sind am 3.1.2018 weitere Regelungen zur Product Governance, Kostentransparenz, Äquivalenz und Kosten-/ Nutzenanalyse in Kraft getreten. 2019 wurden diese um Regelungen zur nachhaltigen Kapitalanlage im Sinne von ESG (Environmental, Social and Governance bzw. Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) ergänzt.


Ziel des Gesetzgebers ist, mit all diesen Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene vor allem ein Höchstmaß an Verständnis und Transparenz bei der Kapitalanlage herzustellen, um den Anlegerschutz vor allem von Klein- und Privatanlegern zu stärken. Insbesondere das Wort „Transparenz” hat in einem Kontext mit der Ausrichtung auf eine nachhaltige Kapitalanlage nach ESG-Kriterien in den vergangenen Monaten eine sehr starke Position erhalten – eine Position, die genauso wie die Nachhaltigkeit in der Finanzwelt nicht mehr wegzudenken ist.

 

Der Wirkung des Gesetzgebers sind jedoch Grenzen gesetzt. Denn alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen bedeutet nicht automatisch, dass Anleger das Anlageprodukt oder das Anlagekonzept auch wirklich verstanden haben. Insbesondere dann nicht, wenn sich Verkaufsprospekt, Halbjahres- und Jahresbericht lesen wie das legitime Bemühen der Hausjuristen, die Haftungsrisiken der Kapitalverwaltungsgesellschaft so gering wie möglich zu halten.


Insbesondere semiprofessionelle Anleger wie Stiftungen, Kommunen, Verbände, Kirchen oder Universitäten haben in den zurückliegenden Krisen die mangelnde Qualität der Berichterstattung mit einer hohen zeitlichen Verzögerung ihrer Publikums- und Spezialfonds sowie die unverständliche und komplexe juristische Fachsprache schmerzhaft zu spüren bekommen. Ursache hierfür ist, dass sie besonders hohe Anforderungen an Information und Dokumentation stellen – vor allem, weil die Verantwortung über große Anlagebeträge Haftungsrisiken mit sich bringt und deshalb größte Sorgfalt erzwingt. Unverzichtbare Basis dafür ist, selbst stets gründlich, umfassend und zeitnah über den Stand der Kapitalanlage informiert zu sein. Denn nur eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung der Kapitalanlagen mit verständlicher und
zeitnaher Dokumentation sorgt für die Einhaltung von Sorgfaltspflichten und die Vermeidung von Organisationsverschulden.

 

Leider gehen die notwendigen Informationen, die für die Durchführung einer sachgerechten Kontrolle und Überwachung der Kapitalanlagen benötigt werden, aus den Reporting-Standards des KAGB nicht hervor. Es mangelt an Informationstiefe, an der Übersetzung und Interpretation der Zahlenkolonnen und der Kommentierung der Kuchen-, Balken und Liniendiagramme sowie der mathematischen Kennzahlen, am Praxisbezug, an zeitnahen und verständlichen Berichten, an Erläuterungen zur Anlagestrategie sowie an der Funktionsweise der eingesetzten Anlageinstrumente und der damit verbundenen Risiken.


Transparenz und Information sind Ausdruck für Verständnis, Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Kapitalanlage und schützen den Anleger vor Unwissen sowie bei richtiger Anwendung vor möglichen Haftungsrisiken, die vor allem mit der semiprofessionellen Kapitalanlage verbunden sind. Mit dem Transparenzbericht hat Rödl & Partner ein leistungsfähiges Tool, insbesondere für semiprofessionelle Anleger, wie z. B. Kommunen, Stadtwerke, Verbände, Universitäten, Stiftungen, Kirchen etc., entwickelt, das einen hohen Mehrwert dabei leistet, die vom Gesetzgeber geforderte Kontrolle und Überwachung der Kapitalanlagen haftungssicher durchzuführen.

 

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Alexander Etterer

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