Bundesmobilitätsgesetz

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veröffentlicht am 23. Februar 2022

 

Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) hat einen Gesetzentwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz (BuMoG) vorgelegt.​

 

Der VCD hat einen umfassenden Entwurf für ein Bundesmobilitätsgesetz vorgelegt, welcher als ganzheitlicher Ansatz verstanden werden kann, der Mobilität eine nachhaltigere, effizientere und sozialverträglichere Richtung zu geben.

 

Der Entwurf kommt in der Form eines Artikelgesetzes und enthält neben dem BuMoG auch Änderungsvorschläge an weiteren Gesetzen mit Verkehrsbezug. 

  • Straßenverkehrsgesetz (StVG) und Straßenverkehrsordnung (StVO),
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
  • Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG),
  • Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),
  • Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG).

 

Kern des BuMoG sind neun Leitziele, die es zu verfolgen gelte:

 

  1. Mobilitätssicherung
  2. Sicherung des Transports von Waren- und Dienstleistungen
  3. Klimaschutz und Energieeffizienz
  4. Verkehrssicherheit
  5. Gesundheitsschutz
  6. Umweltschutz
  7. Sozialverträglichkeit
  8. Lebenswerte Städte und Regionen
  9. Effizienz und Resilienz des Verkehrssystems

 

Auf dem Fundament der abstrakten Leitziele soll im Rahmen eines Bundesmobilitätsplans eine Abwägung erfolgen, welche dann in bestimmten Umsetzungszielen mit verbindlichen und konkreten Maßnahmen mündet. Der Bundesmobilitätsplan soll in der Gestalt eines Bundesgesetzes Geltung erlangen und in der Verantwortung einer neu zu etablierenden Bundesanstalt für Mobilität vorbereitet und fortgeschrieben werden. Anhand eines ebenfalls noch zu etablierenden Beirates soll gewährleistet werden, dass alle betroffenen Akteure einbezogen werden und der Plan so eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung erfährt.

 

Die Änderungsvorschläge in den weiteren Gesetzen enthalten vor allem Anpassungen der in den jeweiligen Gesetzen genannten Ziele. Diese sollen einheitlich auf die Ziele des Bundesmobilitätsplans ausgerichtet werden.

 

Bewertung für die Praxis

Der Ansatz, mit übergeordneten Zielen, die für alle Verkehrsbereiche gelten, eine gemeinsame Stoßrichtung zu finden ist sicherlich ein geeigneter Weg, um Stillstand durch divergierende Ziele zu vermeiden. Fraglich ist, ob der Strauß an neuen Zielen nicht etwas zu umfangreich ist und ob es ggf. sinnvoller wäre, sich (zunächst) auf weniger Ziele zu fokussieren. Da es sich jedoch um einen Entwurf und somit eine Diskussionsgrundlage handelt, kann in der Auseinandersetzung mit dem Entwurf eine Festlegung auf die wichtigsten Ziele erfolgen.

 

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Till Stegemann

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