Haftungsvermeidung im internationalen Konzern durch Governance-Strukturen

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zuletzt aktualisiert am 13. November 2020
von Mathias Becker
 
Mit der zunehmenden Internationalisierung eines Konzerns wachsen auch die Haftungsrisiken. Mit der Einführung einer Konzern-Governance-Struktur lässt sich eine effektive Kontrolle der Tochtergesellschaften im Ausland sicherstellen.



Trotz eines zunehmend schwierigen internationalen Umfelds ist der Drang deutscher Unternehmen zur Gründung oder zum Zukauf ausländischer Konzerngesellschaften ungebrochen. Wie eine Umfrage des DIHK aus 2019 zeigt, verteilen die Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten auf immer mehr Länder, um sich besser gegen Handelsstreitigkeiten und einzelne regionale Risiken absichern zu können.

 

Gleichwohl sehen sich die ausländischen Konzerngesellschaften häufig Unwägbarkeiten ausgesetzt: Politik, Kultur, Sprache, aber eben auch Rechtsordnung und v.a. Steuergesetze sind zunächst völlig fremd. Zudem sind die in den ausländischen Konzerngesellschaften handelnden Organe schon alleine aufgrund der räumlichen Distanz häufig schwer zu kontrollieren. Vor dem Hintergrund drohen dem Konzernverbund Haftungsrisiken durch die oftmals fehlende Kontrolle der ausländischen Konzerngesellschaft.

 

Zur Vermeidung solcher Haftungsgefahren stellt sich deutschen Konzernobergesellschaften und deren Leitungsorganen u.a. regelmäßig die drängende Frage, ob und wie die Leitungsorgane der ausländischen Gesellschaft überwacht werden können. Die Frage ist für deutsche Investoren erfahrungs­gemäß häufig sogar ein wichtiges Entscheidungskriterium für das Investment, insbesondere da die Managementpositionen in der ausländischen Konzerngesellschaft aus vielerlei Überlegungen heraus (Präsenz vor Ort, heimische Marktkenntnis, Beherrschung der Sprache etc.) oftmals mit heimischen Führungskräften besetzt werden.

 

Die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Überwachung der Leitungsorgane ausländischer Konzerngesellschaften bestimmen sich regelmäßig nach der gewählten Gesellschaftsform, den vereinbarten gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen und natürlich nach den jeweiligen nationalen Gesetzen. Ein gängiges Instrument zur Kontrolle der ausländischen Konzerngesellschaft ist die Einführung einer Konzern-Governance-Struktur.

 

Typischer Mindestinhalt einer solchen Governance-Struktur sind regelmäßig die für die Organe der ausländischen Konzerngesellschaft zwingende Einführung von

  • Berichts- und Auskunftspflichten sowie
  • Zustimmungsvorbehalten bei der Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte.

 

Als Berechtigte dieser Verpflichtungen können die Leitungsorgane, aber auch die Gesellschafter der deutschen Konzernobergesellschaft vorgesehen werden. Technisch umgesetzt wird die Einführung von Governance-Strukturen zumeist durch die Implementierung von Geschäftsordnungen für die Leitungsorgane in den jeweiligen Gesellschaften oder durch entsprechende Gesellschafteranweisungen der Ober- an die Untergesellschaften.

 

Bei der Einführung einer im Ausland wirksamen Governance-Struktur muss ihre rechtliche Zulässigkeit vorab im Einzelfall überprüft werden. Es empfiehlt sich allerdings ohnehin zwingend, bei der Gründung von ausländischen Konzerngesellschaften rechtlichen Rat vor Ort einzuholen.

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