Im zugespitzten Wettbewerb um Strom- und Gaskonzessionen entscheiden Details über Gewinn oder Verlust von Netzgebieten

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​veröffentlicht am 02. Juni 2020

 

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Der große Medienrummel zum Thema Kommunalisierung von Strom- und Gasnetzen mag etwas abgeebbt sein. Eine Konzession für den Betrieb des örtlichen Energieversorgungsnetzes ist für Netzbetreiber jedoch immer noch die wesentliche Geschäftsgrundlage. Eine Erweiterung des bestehenden Netzgebiets oder gar eine Spartenerweiterung stellen häufig eine interessante Option bei der strategischen Weiterentwicklung dieses traditionellen Versorgergeschäfts dar.


Fernab von wirtschaftlichen Hintergründen zeigt die aktuelle Corona-Pandemie darüber hinaus, dass insbesondere ein versorgungssicherer Stromnetzbetrieb eine wesentliche Grundlage der infrastrukturellen Versorgung unserer Gesellschaft darstellt. Konzessionen langfristig zu sichern bzw. sinnvolle Netzerweiterungen erfolgreich umzusetzen hat deshalb immer noch höchste Priorität.


Somit besteht bei einem entsprechenden Marktumfeld weiterhin ein teilweise sehr harter Konzessionswettbewerb um gut strukturierte Strom- und Gasnetze bzw. passend arrondierbare Netzgebiete.


Die erste und in der Praxis bedeutsamste Umsetzungshürde ist, sich mit der eigenen Bewerbung im Konzessionsverfahren erfolgreich durchzusetzen. Wichtiger denn je ist hierbei eine gute Vorbereitung der eigenen Konzessionsbewerbung. Nicht zuletzt durch die Rechtsprechung sowie die teils unterschiedliche Handhabung der verfahrensleitenden Stellen ist die Komplexität von Konzessionsvergaben im Laufe der Jahre stark gestiegen, sodass die Kenntnis der aktuellsten marktüblichen Angebotsinhalte die grundlegende Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige Bewerbung ist.


NETZBEWIRTSCHAFTUNGSKONZEPT ALS ZENTRALES ELEMENT
Dies beinhaltet neben der Erstellung eines kommunalfreundlichen Konzessionsvertrags die Aufgabe, die optimale Erfüllung der Ziele des § 1 Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) im operativen Netzbetrieb durch ein leistungsfähiges Netzbewirtschaftungskonzept zu dokumentieren. Dies liegt daran, dass die Kommune bei der Auswahl des Unternehmens, das im Rahmen eines Konzessionsvergabeverfahrens den Zuschlag erhalten soll, den Zielen des § 1 EnWG verpflichtet ist (vgl. § 46 Abs. 4 Satz 1 EnWG). Diese sind eine sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Strom und Gas. Aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung und der Konkretisierung im Rahmen der Novelle des § 46 EnWG im Jahr 2017 hat die Kommune diese Ziele vorrangig im Rahmen der Auswahlkriterien zu berücksichtigen.


Diese Dokumentation, oftmals als Netzbetriebs- oder Netzbewirtschaftungskonzept bezeichnet, mit entsprechenden Inhalten zur Ausgestaltung des zukünftigen Netzbetriebs stellt mit meist rund 70 Prozent  den Löwenanteil der bei einem Konzessionsverfahren zu vergebenden Punkte.


Da sich die Entwicklung des immer weiter zunehmenden Wettbewerbs bereits über Jahre vollzieht und im Laufe der Zeit immer mehr Bewerber von den damit einhergehenden gestiegenen Anforderungen betroffen sind, steigt das Qualitätsniveau aller Konzessionsbewerbungen insgesamt merklich an. Ein deutliches Indiz dafür ist, dass sich die Wertungsabstände unter den Konzessionsangeboten immer weiter verringern. Umso mehr gilt es für Bewerber in anstehenden Konzessionsverfahren den gestiegen Marktanforderungen in Bezug auf das Qualitätsniveau aller Konzessionsbewerbungen insgesamt merklich an. Ein deutliches Indiz dafür ist, dass sich die Wertungsabstände unter den Konzessionsangeboten immer weiter verringern. Umso mehr gilt es für Bewerber in anstehenden Konzessionsverfahren den gestiegen Marktanforderungen in Bezug auf das Qualitätsniveau der Konzessionsbewerbung zu entsprechen und insbesondere die wenigen Möglichkeiten zur Heraushebung von Alleinstellungsmerkmalen zu nutzen, da diese möglicherweise den entscheidenden wertungsrelevanten Unterschied ausmachen können.

 

 

Grafik Netzbewirtschaftungskonzept (NBWK)

 


IDENTIFIZIERUNG BESTEHENDER POTENZIALE
Hierbei ist die individuelle Situation des Netzbetreibers ausschlaggebend. Zahlreiche Alleinstellungsmerkmale bestehen bereits als „Selbstverständlichkeiten“ im operativen Netzbetrieb, deren ungenutztes Potenzial in Konzessionsbewerbungen oftmals wertvolle Punkte kostet. So kann bereits die regionale Nähe des Bewerbers zum ausgeschriebenen Konzessionsgebiet eine höhere Bepunktung bei der Störungsbeseitigung oder der Erreichbarkeit des Kundenservices im Sinne eines verbraucherfreundlichen Netzbetriebs erzielen.


Setzt ein Netzbetreiber frühzeitig auf den Einsatz von technischen Innovationen, zum Beispiel durch Realisierung von Potenzialen, die sich durch die weiter fortschreitende Digitalisierung des gesamten Geschäftsumfelds ergeben (z. B. durch den Einsatz von Predictive Maintenance, Virtual-Reality etc.), ist dies ebenso eine Individualität des eigenen Netzbetriebs, die in wettbewerblichen Konzessionsvergabeverfahren, den entscheidenden Vorteil zugunsten des eigenen Angebots darstellen kann.


FRÜHZEITIGE VORBEREITUNG DER KONZESSIONSBEWERBUNG
Im Falle einer geplanten Arrondierung, also einer geplanten Übernahme eines neuen Netzgebietes, zeigt sich im Zeitablauf ein wesentlicher Punkt als immer wiederkehrender Optimierungsansatz der Netzbewirtschaftungskonzepte: Die Konkretheit der Angebotsinhalte zu den geplanten Maßnahmen des Netzbetreibers in dem für ihn neuen Versorgungsgebiet. Denn nur, wenn die Angebotsinhalte möglichst konkret dargestellt werden können, sind sie belastbar und bieten das Potenzial einer hohen Bepunktung. Dies gilt insbesondere für die nahezu immer im Netzbewirtschaftungskonzept darzustellenden Aspekte der personellen und technischen Ausstattung. Im Sinne einer frühzeitigen Vorbereitung der Konzessionsbewerbung sollte beispielweise ein für das ausgeschriebene Konzessionsgebiet maßgeschneidertes Personalkonzept erarbeitet und ggf. zur Verfügung stehende Liegenschaften zur späteren Nutzung im Netzbetrieb, etwa als neues zusätzliches Lager oder als zusätzliche örtliche Kundenanlaufstelle, identifiziert werden. Neben den unternehmensinternen Überlegungen zur Entwicklung eines neuen Betriebskonzeptes können darüber hinaus weitere Maßnahmen unternommen werden, die eine Sicherstellung der zukünftigen Nutzung konkretisieren (z. B. durch erste Verhandlungen mit Vermietern von geeigneten Räumlichkeiten bis hin zum Abschluss eines Mietvertrages). Genauso sollte sichergestellt sein, dass der Netzbetreiber spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens über die gängigen Zertifizierungen verfügt (z. B. in Bezug auf die Umweltverträglichkeit des Netzbetriebs).


Was vor geraumer Zeit geradezu selbstverständlich war, scheint vor dem Hintergrund der wettbewerblichen Ausgestaltung der Konzessionsvergabeverfahren in Frage gestellt: Energieversorgungsunternehmen müssen um neue Konzessionen kämpfen – selbst oft seit Jahrzehnten bestehende Konzessionen für das eigene kommunale Versorgungsgebiet müssen im Falle einer externen Bewerbung verteidigt werden. Netzbetreiber tun deshalb gut daran, sich in jedem Falle auf den Konzessionswettbewerb einzustellen – sei es in Vorbereitung einer Bewerbung um neue oder zur Sicherung bestehender Konzessionen. Ein gut vorbereitetes und vor allem frühzeitig angegangenes Netzbewirtschaftungskonzept unter Kenntnis der aktuellsten marktüblichen Anforderungen ist für die Erfolgsaussichten einer Konzessionsbewerbung dabei von wesentlicher Bedeutung. Wir bieten Ihnen an, Sie professionell auf bevorstehende Konzessionsbewerbungen vorzubereiten und Sie im Bewerbungsverfahren zu begleiten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus einer Vielzahl bundesweit erfolgreich begleiteter Konzessionsvergabe- und -bewerbungsverfahren.


Im Bereich Konzession und Netzübernahme bieten wir unseren Mandanten u. a. folgende Leistungen an:

  • Begleitung von Energieversorgungsunternehmen bei Konzessionsvergabeverfahren (z. B. Darlegung der aktuellsten Anforderungen, Strukturierung des Angebotsprozesses, Erstellung von Angeboten, insbesondere Netzbewirtschaftungskonzept und Konzessionsvertrag)
  • Vertretung von Energieversorgungsunternehmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren bei der Konzessionsvergabe (z. B. Durchsetzung von Auskunftsansprüchen, Nachprüfungsverfahren)
  • Begleitung von Netzübernahmen nach Abschluss eines neuen Konzessionsvertrages (z. B. Durchsetzung von Herausgabeansprüchen, Erarbeitung eines Netztrennungskonzepts, Ermittlung eines wirtschaftlich angemessenen Kaufpreises, Ermittlung der übergehenden Erlösobergrenze)
  • Vertretung von Energieversorgungsunternehmen in behördlichen und gerichtlichen Verfahren zur Netzübernahme
  • Prüfung der Eigenkonzessionierung (Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Unternehmenswertabschätzungen, Klärung von Organisationsfragen etc.)
  • Begleitung der Umsetzung von etwaigen Kommunalisierungsprojekten (Gründung von Stadtwerken und Netzgesellschaften etc.)

 

 

Erfahren Sie mehr über unsere Beratungsleistungen in den Bereichen:

  

 

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