Unternehmensnachfolge erfolgreich in die Wege leiten

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veröffentlicht am 15. November 2017


Fakt ist: Die Frage der Unternehmensnachfolge betrifft jedes Unternehmen, denn kein Unternehmer ist unsterblich. Fakt ist auch: Werden zu Lebzeiten des Unternehmers keine Regelungen zur Unter­nehmensnachfolge getroffen, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie ist jedoch erfahrungs­gemäß in der Realität am wenigsten geeignet, um eine erfolgreiche Unternehmenszukunft zu sichern und das Familienvermögen langfristig zu erhalten.

Nicht nur, dass Versäumnisse in der Planungsphase oft zu improvisierten Lösungen führen, die in den wenigsten Fällen dem Wohl des Unternehmens dienen. Spätestens mit Fälligkeit immenser Erbschaftsteuerforderungen, mit Liquiditätsabflüssen durch Pflichtteils- und Güterrechtsansprüche oder Zahlungen von Abfindungen scheidender Kinder, mit dem Fehlverhalten von unqualifizierten Nachfolgern oder mit existenzgefährdenden Erbengemeinschaftsstreitigkeiten hört der Spaß für das Unternehmen auf. Dann kommt die fehlende Nachfolgeplanung das Familienvermögen teuer zu stehen.

All diese Risiken und die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns der Nachfolgeplanung können von vorn­herein maßgeblich reduziert werden, wenn die Unternehmensnachfolge ohne Zeitdruck professionell vorbereitet wird. Sie ist ein komplexer Prozess, der eine Vielzahl gravierender rechtlicher, steuer­licher, wirtschaftlicher und familiärer Aspekte umfasst, gilt: Je früher das Nachfolgeprojekt angegan­gen wird, desto besser kann eine Überleitung auf die nächste Generation erfolgen.


 

Grundsätzlich gibt es kein Patentrezept für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge. Der optimale Einstieg in ein Nachfolgeprojekt beginnt jedoch immer mit einer genauen Analyse der gegebenen persönlichen Situation und den Wünschen des übertragungswilligen Unternehmers, des zu übertragenden Vermögens sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen.
 

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung startet daher mit einer systematischen Bestandsaufnahme aller Dokumente sowie einer objektiven Vermögens-, Rechts-, Ehegatten- und Familienanalyse sowie den an­schließenden Zielvorgaben des Unternehmers.  
 

 

Vermögensanalyse

In die Vermögensanalyse ist das gesamte Vermögen des Unternehmers – betrieblich und privat – aufzu­neh­men, denn eine Unternehmensnachfolge kann nur dann optimal gestaltet werden, wenn alle Vermö­gens­bereiche in ein ganzheitliches Nachfolgekonzept integriert sind.

  

Bei dem Unternehmensvermögen muss sowohl an eine interne Due Diligence-Prüfung als auch an eine interne Bewertung des Unternehmens gedacht werden. Letztere spielt nicht nur als Bemessungsgrundlage für die Schenkungs- und Erbschaftsteuer eine Rolle, sondern ist u.a. zugleich für die Ermittlung von Ausgleichszahlungen an Miterben, von Pflichtteilsansprüchen und von Zugewinnansprüchen von Bedeutung.

  

In Bezug auf den zwingend einzubindenden privaten Vermögensbereich müssen vergangenheitsbezogen bereits getätigte Zuwendungen sowie Haftungsrisiken und zukunftsbezogen die erforderliche Alters­versorgung des Unternehmens nebst den bestehenden Versicherungsverhältnissen berücksichtigt werden.

  

Rechtsanalyse

Bei der Nachfolgeplanung spielen rechtliche und steuerrechtliche Faktoren eine große Rolle. Denn nur bei richtiger Gestaltung und Einbeziehung aller betroffenen Rechtsgebiete können alle rechtlichen Vorteile ausgenutzt bzw. kann umgekehrt verhindert werden, dass vermeidbare Steuern und andere Ansprüche dem Unternehmen wertvolle Liquidität entziehen und das Unternehmen dadurch in seiner Existenz bedrohen.

  

Abgleich der Erbfolgeplanung mit den Gesellschaftsverträgen

Ein nicht zu unterschätzender Klassiker in der Nachfolgeberatung ist der Abgleich zwischen gesellschafts- und erbrechtlichen Regelungen. Um gesellschaftsrechtlich unerwünschte Überraschungen zu vermeiden, ist es zwingend erforderlich, Unternehmens-, Ehe- und Erbverträge oder Testamente sorgfältig zu synchroni­sieren. Hier passieren häufig gravierende und mitunter existenzgefährdende Fehler, die steuerlich äußert schmerzhafte Folgen nach sich ziehen.

  

Pflichtteilsrechte

Im Rahmen der Familienanalyse ist zu klären, ob erb- und pflichtteilsberechtigte Angehörige vorhanden sind, deren Ansprüche bei der Nachfolgeplanung zu berücksichtigen sind. 

 

Erbfall mit Auslandsberührung

Stets zu prüfen ist ebenso, inwieweit bei dem zu planenden Nachfolgefall eine Auslandsberührung besteht. So ist insbesondere die Frage zu klären, ob ausländisches Erb- und Erbschaftsteuerrecht zur Anwendung kommen würde, denn der Tod eines Deutschen zieht nicht automatisch deutsches Recht nach sich.

  

Steuerplanung

Auch wenn steuerliche Gesichtspunkte niemals ausschließlich auschlaggebend für eine Nachfolgeplanung sein sollten, sind sie dennoch ein wesentlicher und zentraler Teil der Nachlassplanung. Gerade im Bereich der steuerlichen Konsequenzen besteht erhebliches Planungspotenzial, sei es z.B. im Rahmen der Ausnutz­ung von Steuerfreibeträgen oder der Inanspruchnahme von Begünstigungen für Betriebsvermögen. Hier gilt es rechtzeitig zu prüfen, inwieweit steuerliche Vorteile in Anspruch genommen werden können. So hat es der Unternehmer mit einer rechtzeitigen Nachfolgeplanung selbst in der Hand, bares Geld zu sparen und unnötige Liquiditätsabflüsse zu vermeiden.

 

Ehegattenanalyse

Ist der Unternehmer verheiratet oder lebt er in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, sollte unbedingt im Rahmen der Ehegattenanalyse vorab dessen güterrechtlicher Status geklärt werden. Schwierigkeiten können sich ergeben, wenn der Unternehmer ohne ehevertragliche Modifikationen im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt. Dann können mit dem Todesfall sofort fällige Zugewinn­ausgleichs­ansprüche in bar entstehen. Darüber hinaus kann ein Ehegatte ebenso nur mit Einwilligung des anderen Ehegatten über sein Vermögen im Ganzen verfügen, was nach der maßgeblichen Rechtsprechung bereits bei 90 Prozent des Vermögens gegeben sein kann. Probleme ergeben sich in der Praxis z.B. dann, wenn die Ehegatten getrennt leben oder der Unternehmer eine Übertragung auf Kinder aus einer anderen Beziehung ins Auge fasst.

  

Familienanalyse: Die zentrale Frage des richtigen Nachfolgers

Die größte Herausforderung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge liegt in der Suche und Gewinnung eines geeigneten Nachfolgers. Kern der Familienanalyse ist daher die Frage, ob sich innerhalb der Familie des Unternehmers – vornehmlich unter dem Kind oder den Kindern – ein oder mehrere geeignete Nachfolger finden.

  

Wenn nicht alle potenziellen Nachfolger geeignet sind, schließen sich Fragen nach einer Einzelrechtsnach­folge oder der Gründung einer Familiengesellschaft an. Bei diesem Punkt liegt der Gedanke der Gleichbe­rech­tigung der sonstigen Familienmitglieder dann den meisten Unternehmern besonders am Herzen.

  

Auch wenn es häufig der ureigenste Wunsch eines Unternehmers ist, einen oder mehrere Nachfolger im Familienkreis zu finden, stehen jedoch nicht immer qualifizierte Familienmitglieder mit unternehmerischen Fähigkeiten bereit oder sie sind nicht gewillt, das Unternehmen zu übernehmen. Der Unternehmer ist in dem Fall gezwungen, einen Nachfolger außerhalb der Familie zu suchen. An der Stelle müssen dann Themen wie z.B. Fremdmanagement, eine Stiftungsgründung oder ein Verkauf an Mitarbeiter oder Dritte in die Erwägungen mit einbezogen werden.
 

Erstellung eines Notfallplans

Jede noch so gut geplante Nachfolge kann durch einen vorzeitigen Erbfall „überholt” werden. Unabhängig vom Alter des Unternehmers oder von der langfristigen Planung einer Nachfolge muss jeder Unternehmer frühzeitig für seinen plötzlichen Ausfall vorsorgen. Zur vollständigen Absicherung des Unternehmens und der Familie sind Regelungen wie eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder Testamentsvoll­streckungsanordnungen sowie sonstige Vollmachten zwingend erforderlich.

  

Fazit

Der erfolgreiche Generationswechsel kann am besten vollzogen werden, wenn er frühzeitig, umfassend und mit professioneller Hilfe geplant wird.

 

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