Fristverlängerung bis zum 31.03.2023 der Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale DFG

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veröffentlicht am 13. Februar 2023


Aufgrund des Prüfberichts des Bundesrechnungshof im Mai 2021 und dem dort kritisierten Umgang mit der DFG-Programmpauschale durch die Einrichtungen, wurde die Verwendungsrichtlinie durch die DFG für Förderverträge ab dem 01.01.2023 angepasst.

Die Änderungen sind für den Erhalt der Antragsberechtigung durch die Einrichtungen umzusetzen. Als Basis ist insbesondere eine hausinterne Leitlinie zur Verwendung der Programmpauschale vorgesehen. Diese muss bei der DFG gemeldet werden.

Die Meldefrist wurde nun vom 31.12.2022 auf den 31.03.2023 verlängert!

Die Verlängerung der Frist kann jedoch keine Auswirkung auf den Anwendungszeitraum haben. Die Anforderungen an die Vereinnahmung und Verausgabung der DFG-Programmpauschale sind ab dem 01.01.2023 durchzuführen, um der zweckentsprechenden Mittelverwendung gerecht zu werden.


 


 

Quelle:

DFG - Deutsche Forschungsgemeinschaft - NEUREGELUNG der DFG-Verwendungsrichtlinien ab 1.1.2023


Autor

Michael Klein

 

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