Truppenabzüge stellen Kommunen vor neue Herausforderungen und bieten ungeahnte Chancen

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veröffentlicht am 04. August 2020; Zuletzt aktualisiert am 02. Dezember 2020

 

 

Nach Informationen des Nachrichtensenders CNN ist der von US-Präsident Donald Trump angekündigte Teilabzug der US-Streitkräfte aus Deutschland inzwischen offiziell bestätigt worden. 

 

Was zunächst wie ein launischer Schnellschuss des US-Präsidenten auf Twitter angemutet haben mag, wird sich nun aller Voraussicht nach bewahrheiten. Künftig sollen etwa 9.500 der gegenwärtig rund 34.500 Soldaten in Deutschland abgezogen werden, wobei einige der Truppen zur Verstärkung bereits bestehender Einheiten in Polen eingesetzt werden sollen.


Bedeutung der Truppenabzüge für die betroffenen Regionen

Von den geplanten Truppenabzügen sind neben den Stützpunkten in Vilseck und Grafenwöhr in Bayern, dem US-Luftwaffenstützpunkt in Spangdahlem in Rheinland-Pfalz und Wildflecken in Unterfranken auch die sogenannten Patch Baracks in Stuttgart-Vaihingen betroffen.

 

Von dem Stuttgarter US-Truppenstützpunkt werden momentan noch US-Einsätze in Europa und Afrika zentral gesteuert. Die Steuerung der Truppeneinsätze in Europa soll nun nach Mons in Belgien verlegt werden. Allein in Vilseck und Grafenwöhr sind aktuell rund 10.000 US-Soldaten stationiert. Den Stützpunkt in Vilseck sollen nun etwa 4.500 Streitkräfte verlassen.

 

Dass der geplante Truppenabzug gravierende wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Regionen mit sich bringen wird, liegt angesichts der Truppenstärke auf der Hand. Die Stützpunkte sind längst zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor vor Ort geworden.


Strukturwandel als Chance begreifen

Angesichts der erheblichen Auswirkungen der Truppenreduzierungen für die Wirtschaftsstruktur der betroffenen Regionen wird es umso entscheidender darauf ankommen, wie die Kommunen den bevorstehenden Strukturwandel ausgleichen und für ihre eigene Stadtentwicklung nutzen werden.

 

Insbesondere in Zeiten steigender Bevölkerungsdichte in den Ballungsräumen und der damit einhergehenden wachsenden Wohnungsknappheit kann der Truppenabzug, der für viele momentan wie ein Schreckensszenario anmuten mag, enormes Potenzial für die Entwicklung attraktiver Stadtquartiere bieten.


Nachhaltige Umnutzung von Konversionsflächen ist gefragt

Truppenstützpunkte sind sogenannte Konversionsflächen. Vormals militärisch genutzte Liegenschaften müssen im Zuge der Militärflächenkonversion durch Sanierung, Umstrukturierung und geeignete Umnutzung wieder einer zivilen Nutzung zugeführt werden.

 

Ein nachhaltiges Konversionsflächenmanagement kann für die vielerorts dringend erforderliche Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sorgen und neue Räume für gesellschaftliches Miteinander, Kultur und Wirtschaft schaffen.

 

Häufig sind militärische Stützpunkte als Teil des Stadtbildes bereits in die kommunale Infrastruktur eingebunden. Moderne und innovative Mobilitätskonzepte können hier nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch die Erschließung neuer Quartiere nachhaltig sichern.

 

Gleichwohl stellt Konversion nicht zuletzt aufgrund der vielfältigen städtebaulichen Anforderungen viele Kommunen vor neue Herausforderungen, denen in der Regel nur mit einer möglichst frühzeitigen, umfassenden und professionellen Vorbereitung begegnet werden kann.

 

Auch mögliche Interessenkonflikte zwischen den betroffenen Kommunen und der BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben), die für die wirtschaftliche Verwaltung und Verwertung bundeseigener Immobilien und Grundstücke zuständig ist, gilt es möglichst frühzeitig zu erkennen und gemeinsame Lösungen zu finden. Eine rasche Veräußerung der Flächen an den Meistbietenden wird in aller Regel nicht im Sinne einer nachhaltigen und den Interessen der Bevölkerung gerecht werdenden Stadtentwicklung sein.

 

Der frühe Vogel fängt den Wurm…

Grundsätzlich obliegt es den betroffenen Kommunen als Träger der Planungshoheit, die Weichen für eine nachhaltige Stadt- und Quartiersentwicklung zu stellen. Ihnen steht zu diesem Zwecke ein vielfältiges städtebauliches Instrumentarium zur Verfügung, das es richtig zu nutzen und einzusetzen gilt.

Angesichts der Komplexität städtebaulicher Konversionsvorhaben empfiehlt es sich, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die gewünschte Nutzung auf Grundlage der kommunalen Zielvorstellungen bereits möglichst frühzeitig zu schaffen. Ein Flächennutzungsplan etwa kann bereits bei Bekanntwerden künftiger Truppenabzüge aufgestellt werden. Auch mit der Vorbereitung eines Bebauungsplans und der Sicherung der Fläche vor anderweitiger Nutzung mit den Mitteln des einfachen und des besonderen Städtebaurechts sollten sich die Kommunen nicht zu lange Zeit lassen.

Nicht zuletzt wollen die wirtschaftlichen Herausforderungen eines Konversionsprozesses rechtzeitig bedacht und einkalkuliert sein. Neben den regelmäßig zu erwartenden Investitionen und den Möglichkeiten einer Refinanzierung durch Veräußerung, Fördermittel oder Kommunalabgaben, dürfen auch zusätzliche Folgekosten etwa für eine erforderliche Bodensanierung nicht unberücksichtigt bleiben.


Zur Sicherung einer einheitlichen Ansiedlungspolitik sollten Gebietskörperschaften einen Zwischenerwerb der Flächen in Betracht ziehen.

Im Hinblick auf den kommunalen Flächenerwerb können Kommunen und Unternehmen, an denen eine Kommune mehrheitlich beteiligt ist, unabhängig von einem gemeindlichen Vorkaufsrecht, über die Erstzugriffsoption Liegenschaften zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert erwerben, ohne dass es eines Bieterverfahrens bedarf.

Ein solcher bevorzugter Direkterwerb bedingt jedoch, dass innerhalb von 6 Monaten ab Bekanntgabe der Veräußerung durch die BImA eine Zweckerklärung auf Grundlage einer entsprechend ausgearbeiteten Planung durch die Kommune vorgelegt werden kann. Darüber hinaus können durch eine nachhaltige und soziale Planung der künftigen Nutzung nicht nur die Voraussetzungen für die Bewilligung von Fördermitteln, sondern auch für eine Verbilligung des Kaufpreises auf Grundlage der Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) geschaffen werden. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich, bereits bei Bekanntwerden möglicher Truppenabzüge mit der Planung zu beginnen.

Im Hinblick auf das für Oktober 2020 geplante neue Gebäudeenergiegesetz, das eine befristete Innovationsklausel zur verstärkten Förderung innovativer Quartierskonzepte etwa bei der Wärmeversorgung enthalten soll, sehen wir weitere erhebliche Potenziale für die Entwicklung quartiersbezogener Konzepte.

Den Stadtwerken kommt nicht zuletzt aufgrund ihrer Bedeutung für die energetische Versorgung neuer Quartiere eine exponierte Stellung zu. Sie können als Projektsteuerer gemeinsam mit der Kommune die Planung wesentlich mitgestalten.

Rödl & Partner berät Sie gerne zu allen Fragen rund um die frühzeitige und nachhaltige Quartiersplanung von der Bauleitplanung über die Erschließung bis hin zu Energieversorgungs- und Mobilitätskonzepten.


Rödl & Partner unterstützt Sie gerne bei der Entwicklung eines Kommunikationskonzepts oder der strategischen Auseinandersetzung mit dem Thema Corporate Social Responsibility. Wir stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung – sprechen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an!
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