Reform des Gewerbesteuerrechts für Wohnungsunternehmen: Gute Zukunftsaussichten für Mieterstrom?

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​veröffentlicht am 27. April 2021

 

„Nachdem das Mieterstrommodell aufgrund der gewerblichen Nachteile lange nur ein Schattendasein fristete, haben sich die Koalitionspartner nunmehr darauf verständigt, dem Mieterstrommodell neues Leben einzuhauchen. So sollen Einnahmen für die Lieferung von Strom und aus dem Betrieb von Ladesäulen für die eigenen Mieter dann nicht zu einem Wegfall der Gewerbesteuerkürzung des Wohnungsunternehmens führen, wenn diese Einnahmen nicht mehr als 10 Prozent der Einnahmen aus der Vermietung ausmachen.”
 
„Mieter an der Energiewende beteiligen” ist das erklärte Ziel der Mieterstromförderung. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) feststellt, ist die Energiewende eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nur dann gelingen kann, wenn möglichst viele Akteure mitwirken und die Energiewende auf dem Weg zu einem auf überwiegend erneuerbaren Energien basierenden Versorgungssystem mitgestalten. Insbesondere die Umsetzung von dezentralen EE-Erzeugungsprojekten mit einer Stromlieferung an die Bewohner und Mieter vor Ort wird hierbei als erheblicher Faktor gesehen. In der Praxis scheiterten Projekte jedoch oft aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit, rechtlichen Unsicherheiten und regulatorischen Hürden. Die Leistungsbeziehung ist in jedem Falle durchaus als komplex einzustufen:

 

Grafik Mieterstrom mit PV 


Eine vertiefte Prüfung, ob sich Mieterstrom lohnen könnte, erfolgte in der Wohnungswirtschaft aufgrund der gewerbesteuerlichen Nachteile in der Vergangenheit meist nicht. Nunmehr sollen die bisher geltenden gewerbesteuerlichen Hemmnisse zumindest teilweise beseitigt werden.

Bisher sah § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG i.V.m § 3 Nr. 15 GewStG nur eine partielle Gewerbe- und Körperschaftsteuerbefreiung für Wohnungsgenossenschaften vor, soweit diese nicht mehr als 10 Prozent ihrer Umsätze mit der Lieferung von Strom aus EE-Anlagen erzielen. Die Begünstigung allein für Wohnungsgenossenschaften reichte jedoch nicht aus, um das gesamte Potenzial des Mieterstroms für die Energiewende heben zu können.

Nach langem Hin und Her, hat sich die Koalition nun darauf verständigt, die für Wohnungsgenossenschaften geltende Privilegierung auch auf andere Wohnungsunternehmen zu erweitern. Konkret geplant ist hierzu eine Befreiung der gewerblichen Einkünften aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos für Mieter, soweit diese Einnahmen nicht mehr als 10 Prozent der Vermietungsleistungen ausmachen. Die gewerblichen Einkünfte aus der Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energien und dem Betrieb von Ladestationen für Elektroautos selbst unterliegen jedoch der Gewerbesteuer, sodass hier im Rahmen der Gewerbesteuererklärung eine entsprechende Aufteilung der Einnahmen vorzunehmen ist.

Aufgrund der Gleichstellung von klassischen Wohnungsunternehmen mit Wohnungsgenossenschaften bei der Gewerbesteuer besteht die Hoffnung, dass Vermieter zukünftig vermehrt Mieterstromprojekte entwickeln und so die Umsetzung der Energiewende in der Wohnungswirtschaft neuen Schwung bekommt. Idealerweise werden Mieterstromprojekte in ganzheitliche Versorgungslösungen eingebunden, was die Komplexität der Gestaltung wiederum erhöht.

 

 

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