Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) in der Mobilität: Eine Marktübersicht für Stadtwerke und andere Energieversorgungsunternehmen

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veröffentlicht am 15. Februar 2022

 

Auch im Verkehrssektor müssen die Emissionen von CO2 und anderen Treibhausgasen massiv gesenkt werden, um die Klimaziele zu erreichen. In der Vergangenheit wurde hier insbesondere auf die Beimischung von Biokraftstoffen (E5, E10, B7) gesetzt. Allerdings werden Biokraftstoffe aufgrund des Flächenverbrauchs für die biogenen Rohstoffe und der nicht immer positiven Ökobilanz auch kritisch hinterfragt.

 

Vor diesem Hintergrund wurden die Maßnahmen zur CO2-Minderung im Verkehrssektor durch vielfältige andere Minderungswege erweitert. Im Folgenden wird ein Überblick über diese anderen Maßnahmen gegeben. Die gesetzliche Basis bilden hier das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImschG) sowie die Bundesimmissionsschutzverordnungen 37. BImschV und 38. BImschV.

 

Die Mineralölindustrie (Inverkehrbringer der im Verkehr eingesetzten Kraftstoffe) muss mit dem Verkauf der Kraftstoffe kontinuierlich sinkende Treibhausgasemissionen nachweisen. Die Reduktionen betrugen 2020 noch 6 % und steigen bis 2030 auf 25 %. Wenn diese Ziele durch eigene CO2-Minderungen nicht nachgewiesen werden können, müssen entsprechende THG-Quoten nachgekauft werden. Hierfür kommen zahlreiche alternative Technologien infrage.

 

Aktuell ist der Ausbau der Elektromobilität stark im politischen Fokus. Besitzer von E-Fahrzeugen können die im Vergleich zu Verbrennungsmotoren eingesparten Emissionen als THG-Quoten anrechnen lassen. Die Anrechnung erfolgt pauschal. Als Nachweis reicht der Fahrzeugschein aus. Eine genaue Dokumentation der gefahrenen Kilometer oder der verbrauchten Strommengen ist nicht erforderlich. Ähnliches gilt für Betreiber von öffentlichen Ladepunkten. Diese sind ebenfalls teilnahmeberechtigt. Damit können sowohl Fahrzeughalter von E-Fahrzeugen als auch Betreiber von öffentlichen Ladepunkten am Markt für THG-Quoten partizipieren und Zusatzerlöse generieren. Da die E-Mobilität besonders gefördert werden soll, werden für die Ermittlung der THG-Quoten die Emissionsminderungen mit dem Faktor 3 multipliziert.

 

Auch der Einsatz von Wasserstoff im Verkehrsbereich senkt die CO2-Emissionen. Wenn der Wasserstoff ausschließlich mit erneuerbarem Strom produziert wurde, können ebenfalls THG-Quoten generiert und finanziell vergütet werden. Die THG-Quoten für den Einsatz von Wasserstoff in der Mobilität werden mit dem Faktor 2 im Vergleich zu den tatsächlichen Emissionsminderungen festgelegt.

 

Für den Einsatz von Biogas (Biomethan) im Verkehrssektor können auch THG-Quoten generiert werden. Die Erfüllung der Nachhaltigkeitsanforderungen bei der Produktion muss sichergestellt werden.

 

Auch der Einsatz von fossilen Gasen kann zur CO2-Minderung beitragen, wenn die spezifischen Emissionen niedriger als die von fossilen Kraftstoffen sind. Hier ist der Wirkungsgrad beim Einsatz zu berücksichtigen (Antriebseffizienz). Relevant sind hier insbesondere: 

  • Erdgas (CNG, LNG)
  • Flüssiggas (LPG)

 

Darüber hinaus können weitere Technologien, z.B. Upstream-Emissionsminderungen, als THG-Quoten angerechnet werden.

 

Mit der Deckelung des Preises auf 600 EUR/t CO2-Äqu. und der Möglichkeit, überschüssige THG-Quoten auf das Folgejahr zu übertragen, sind wichtige Rahmenbedingungen für die preisliche Entwicklung vorgegeben. Die Marktbedingungen für den THG-Quotenhandel sind komplex, denn die Zahl der Käufer ist begrenzt und eine Vielzahl von Akteuren ist auf der Verkäuferseite aktiv.

 

Für Energieversorger und Verkehrsunternehmen gibt es zahlreiche Anknüpfungspunkte, Zusatzerlöse zu generieren. Diese sollten bei einem Projekt mit einem Beitrag zur Treibhausgasminderung im Verkehrsbereich nicht vernachlässigt werden.

 

Wir helfen Ihnen gern, den Markt für THG-Quoten zu verstehen und zugehörige Businesspläne für Projekte mit Minderungsbeitrag im Verkehrssektor zu erarbeiten.

 

 

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