Neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Nutzen Sie Ihre Chance!

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​veröffentlicht am 26. April 2022

 

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gehört längst nicht mehr nur zum guten Ton, sondern wird für einige Unternehmen ab 2024 zur Verpflichtung. Während aktuell nur große, kapitalmarktorientierte Unternehmen über soziale, ökologische und ökonomische Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit berichten müssen, soll der Kreis der Berichtspflichtigen nach Plänen der EU-Kommission zukünftig ausgeweitet werden. Davon betroffen sind auch Versorgungsunternehmen.

 

Mit dem aktuellen Entwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ergeben sich weitreichende Änderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – sowohl inhaltlich als auch in Hinblick auf den Geltungsbereich und den Veröffentlichungsort.

 

Durch die neue Richtlinie wird der Kreis der Berichtspflichtigen erweitert. Somit müssen große Unternehmen, unabhängig von der Kapitalmarktorientierung und ohne den Schwellenwert von 500 Mitarbeitern, Angaben zu Nachhaltigkeitsaspekten offenlegen. Unternehmen gelten nach § 267 Abs. 3 HGB als groß, wenn sie zwei der drei folgenden Kriterien überschreiten: Eine Bilanzsumme von 20 Mio. EUR, Umsatzerlöse von 40 Mio. EUR und/oder mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt. Der Kommissionsentwurf sieht daneben eine externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mit „limited assurance” (begrenzte Prüfungssicherheit) vor.

 

Ziel ist es, die Berichtsinhalte und die Qualität mit einem europäisch-einheitlichen Standard zu harmonisieren. Die bereits veröffentlichten Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zeigen deutlich, wie umfassend und detailliert die zukünftigen Berichtsanforderungen ausgestaltet sein werden.

 

Stadtwerke sollten sich rechtzeitig mit den gestiegenen Transparenzanforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzen. Folgende Fragen dürfen dabei auf der Agenda nicht fehlen:

  • Welche Bedeutung hat der CSRD-Richtlinienentwurf für unser Unternehmen?
  • Trifft uns die Berichterstattungspflicht in Zukunft unmittelbar oder mittelbar?
  • Welche Berichtsinhalte müssen ausgeweitet werden und wie werden die entsprechenden Daten erhoben?
  • Welche Anforderungen gehen mit der geplanten Prüfpflicht einher?

 

Der zeitliche Ablauf der EU-Richtlinie ist ambitioniert gestaltet: Die Finalisierung und Verabschiedung der CSRD ist im ersten Halbjahr dieses Jahres geplant, die Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten soll dementsprechend bereits Ende des Jahres 2022 erfolgen. In Kraft treten würde die Berichtspflicht für alle nichtfinanziellen Berichterstattungen, die nach dem 1. Januar 2024 veröffentlicht werden, sich also auf das Geschäftsjahr 2023 beziehen.

 

Der CSRD-Entwurf stellt kommunale Unternehmen somit vor neue Herausforderungen. Sie müssen robuste und prüfbare Prozesse zur Erfassung nichtfinanzieller Informationen aufbauen und Ressourcen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung einplanen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen jedoch von einem transparenten Nachhaltigkeitsmanagementansatz. Eine systematische Risikoanalyse und eine glaubwürdige Berichterstattung tragen zu einer resilienten, zukunftsfähigen Unternehmensentwicklung bei. Entscheidend ist, dass Unternehmen proaktiv handeln und frühzeitig Maßnahmen auf den Weg bringen.

 

Sind Sie fit für die Zukunft? Wir unterstützen Sie auf dem Weg zu einer nachhaltigen Transformation. Unsere Expertengruppe aus dem Sustainability Services und Stadtwerke-Bereich steht Ihnen mit kompetenter Beratung zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach mit Ihrem Anliegen an!

 

 

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Sarah Schmidt

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