Der Transparenzbericht für Stiftungen – neues Instrument zur Überwachung und Kontrolle der Vermögensanlage

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Der Wunsch nach mehr Transparenz ist nicht nur ein vorübergehender Zeitgeist. Die Transparenz ist elementar wichtig, um Qualität zu demonstrieren. Wie sonst kann man als Vermögensverwalter nachweisen, dass man den Auftrag seiner Stiftung versteht und erfüllt. Wer der Transparenz aus dem Wege geht, darf nur noch auf blindes Vertrauen hoffen. Die notwendige Transparenz wird deshalb immer mehr zum Erfolgsfaktor. Denn kein Stiftungsvorstand vertraut sein Vermögen einer „Black Box” an.
 
Um die vielfach geforderte Transparenz in der Vermögensverwaltung (Anlagedepots/Spezialfonds/Publikumsfonds) voranzubringen und für Stiftungen und andere Anleger leichter verfügbar zu machen, werden die wichtigen Informationen in einem Transparenzbericht gebündelt. Dabei ist es lohnend, sich die einzelnen Teile der geforderten Transparenzkultur vor Augen zu führen. Diese gliedern sich in drei wesentliche Punkte:
 
 
Darüber hinaus ist der Transparenzbericht ein zentrales Informationsinstrument, durch das eine Stiftung regelmäßig erfährt, was konkret mit ihrem investierten Geld passiert. Dies ist umso wichtiger, als dass Stiftungsvorstände intern Anlageentscheidungen immer stärker verargumentieren müssen und hierfür auch aus Haftungsgründen tragfähige Grundlagen benötigen. Die drei Eckpfeiler des Transparenzberichts bereiten diese Informationen nachvollziehbar auf.
 

1. Zusammenfassende Darstellung der allgemeinen Fondsinformationen

Im Transparenzbericht werden die allgemeinen Fondsinformationen aus dem Verkaufsprospekt, den wesentlichen Anlegerinformationen/Produktinformationsblatt (bei Publikumsfonds), dem Jahresbericht/Halbjahresbericht und dem Fondsfactsheet anlegerorientiert verdichtet und durch Management-Informationen, die aus Gesprächen mit dem Fondsmanagement hervorgehen, ergänzt. Zu den allgemeinen Fondsinformationen gehören u.a.:
  • Investmentphilosophie & Managementteam
  • Anlageziele & Anlagepolitik
  • Investmentprozess
  • Fondsspezifische Besonderheiten
  • Fondsmerkmale in der Übersicht
 
Best Practice – so profitiert die Stiftung:
  • Komprimierte Aufbereitung von vorhandenen Informationen
  • Zusammenfassung aus den Gesprächen mit dem Fondsmanagement
  • Anlegerorientierte, verständliche Darstellungen (Grafiken & Text), die dem Leser ein hohes Maß an Verständnis und Einsicht in das Anlagemanagement des Fondsinvestments geben
  • Spezifische Informationen zu den Besonderheiten des jeweiligen Investments
 

2. Quartalsweise Einsicht in den Stiftungsfonds – aktuelle Reporting-Informationen

In einem zweiten Schritt werden täglich bzw. wöchentlich Fonds-Reports von der Kapitalverwaltungsgesellschaft des Stiftungsfonds – bei Publikumsfonds über die öffentlich zugänglichen Informationen hinaus – um die begleitenden Informationen, wie bspw. öffentlich zugängliche Informationen zu den eingesetzten Anlageinstrumenten/-produkten ergänzt. Für die quartalsweise Darstellung der Fondsinformationen innerhalb des Transparenzberichts wird die Gesamtheit der eingeholten Daten und Informationen analysiert, ausgewertet und in eine für den Anleger verständliche Sprache übersetzt.
 
Best Practice – so profitiert die Stiftung:
  • Umfassender und regelmäßiger Überblick über die Arbeit des Fondsmanagements
  • Verständliches Berichtswesen, abgestimmt auf stiftungsspezifische Belange
  • Verlässliche und anlegerorientierte Rendite-/Risikokennzahlen
  • Fortlaufende Informationen im gesamten Berichtszeitraum, nicht nur in der Stichtagsbetrachtung
  • Objektive Daten- und Informationsgrundlage, erstellt durch einen unabhängigen Dritten
 
Auf einer weiteren Ebene folgt die Mikrosicht auf das Portfolio. Hier wird explizit darauf geachtet, dass Stiftungen vor allem die wichtigen Angaben für die Risikoabwägung geliefert bekommen. Risiken entstehen meistens da, wo keiner mit ihnen rechnet. Umso besser ist es, ein belastbares Gefühl für ein Portfolio zu bekommen, wie sich dieses oder jenes Szenario im Fonds auswirken könnte.
 

3. Fonds- und stiftungsspezifische Prüfungshandlungen

Im Transparenzbericht wird die Einhaltung der für den Anleger wesentlichen Anlagerichtlinien (abgeleitet aus dem Verkaufsprospekt) und fondsspezifischen Qualitätsrichtlinien (abgeleitet aus dem Anlagekonzept, dem Investmentprozess, den anlagespezifischen Qualitätsmerkmalen, etc.) überprüft. Diese Prüfungshandlungen liefern konkrete Ergebnisse, sodass der Stiftungsvorstand alle notwendigen Informationen erhält, um einem wirkungsvollen Risikomanagement (Kontrolle und Überwachung) seiner Kapitalanlage nachkommen zu können.
 
Best Practice – so profitiert die Stiftung:
  • Praktikables Controlling-Instrument durch einen unabhängigen, sachverständigen Dritten
  • Fundierte Dokumentation über die aktive Umsetzung des Investment- und Risikomanagementkonzeptes des Stiftungsfonds
  • Hohe Transparenz der erbrachten Managementleistung
  • Nachweis und Dokumentation über die Einhaltung der Anlagerichtlinien
  • Objektive Auskunft über die Qualität und Funktionsweise der eingesetzten Produkte
  • Genauer Einblick in die Zusammensetzung der Gesamtkostenstruktur
  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für ein internes Stiftungscontrolling
 

Fazit

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass der Transparenznachweis eine große Zukunft hat, denn die Nachfrage steigt. Immer mehr Stiftungen begrüßen eine erweiterte Informationsstruktur und statten ihre Vermögensverwaltung mit einem Transparenzbericht aus. Dieser sorgt für mehr Verständnis und Plausibilität und unterstützt Stiftungsanleger bei ihren haftungsrechtlichen Verpflichtungen einer „regelmäßigen Überwachung und Kontrolle”. Denn nur wer die innere Qualität analysiert, kann sein Tun optimieren.
 
zuletzt aktualisiert am 18.06.2015

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Alexander Etterer

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