Globale Mindestbesteuerung verabschiedet

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Am 8. Oktober 2021 haben sich die Mitgliedsstaaten der OECD darauf geeinigt, dass ab dem Jahr 2023 sämtliche Gewinne, die internationale Konzerne weltweit erwirtschaften, mit der globalen Mindeststeuer von 15 Prozent versteuert werden.  

Diese Reform der internationalen Besteuerung zielt nach der OECD darauf ab, die globale Steuerrechtsordnung zu stabilisieren und eine globale effektive Mindestbesteuerung einzuführen. Die Mindestbesteuerung gilt für Konzerne, deren Umsatz mehr als Mio. 750 EUR beträgt. Mit der Mindeststeuerung sollten die Mitgliedsstaaten der OECD zusätzliche jährliche Steuereinnahmen von 150 Milliarden US-Dollar erzielen. Die Einigung zur globalen effektiven Mindestbesteuerung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Steuergerechtigkeit durch Verteilung von Besteuerungsrechten zwischen den Mit¬¬gliedstaaten. Bislang verschoben große Konzerne jedes Jahr Gewinne von mehr als 125 Milliarden Dollar in Niedrigsteuerländer. Nunmehr sollten Gewinne in den Staaten besteuert werden, in denen die Konzerne tätig sind. Dabei geht es darum, mit der Einführung eines Mindeststeuerniveaus den Steuerkuchen für alle Staaten größer zu machen. 

140 Länder beteiligen sich an der Einigung. Nigeria, Kenia, Pakistan und Sri Lanka schlossen sich bisher nicht an. Das multilaterale Abkommen sollte im Jahre 2022 unterzeichnet werden und im Jahre 2023 in Kraft treten. 

Kontakt

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Ing. Josef Krátký

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Senior Associate

+420 236 163 222

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