Novelle des Arbeitsgesetzbuches der Tschechischen Republik 2023 Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen

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Die Novelle des Arbeitsgesetzbuches, die unter der Nr. 281/2023 Slg. der Tschechischen Republik veröffentlicht wurde, hat zu Recht die Aufmerksamkeit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf sich gezogen. Im Folgenden werden einige der durch die Novelle eingeführten Änderungen kurz zusammengefasst.

von Václav Vlk
Rödl & Partner Prag

Die Änderungen des Arbeitsgesetzbuches traten zum 1. Oktober 2023 in Kraft.

Lediglich die Gewährung von Urlaub für bestimmte Arbeitnehmer, die im Rahmen einer Vereinbarung außerhalb des Arbeitsverhältnisses tätig sind („geringfügig entlohnte Beschäftigte“), und die neue Regelung der ununterbrochenen wöchentlichen Ruhezeit gelten erst ab dem 1. Januar 2024.



​Bereich
Was ändert sich?
Was ist zu tun?
Vereinbarungen über eine geringfügige Beschäftigung (sog. Vereinbarungen über die Ausübung einer Arbeit und sog. Vereinbarung über eine Arbeitstätigkeit)

Geringfügig entlohnten Beschäftigten steht neu Folgendes zu:
  • ein Zuschlag für eine Samstags- und Sonntagsarbeit;
  • ein Zuschlag für eine Nachtarbeit;
  • ein Zuschlag für eine Feiertagsarbeit;
        • ein Zuschlag für eine Arbeit in einem erschwerten Arbeitsumfeld

​Geringfügig entlohnten Beschäftigten sind neu diese Zuschläge auszuzahlen.
 ​Geringfügig entlohnte Beschäftigte, die im Kalenderjahr mindestens 4 Wochen und zugleich mindestens 80 Stunden arbeiten, werden ab 01.01.2024 einen Urlaubsanspruch haben.​Vorbereitung auf diese Änderung ab dem 01.01.2024
​ Geringfügig entlohnten Beschäftigten ist die Arbeit mindestens 3 Tage vorab festzulegen (d.h. es ist 3 Tage vorab zu bestimmen, wann genau sie arbeiten müssen).
​Diese neue Verpflichtung ist zu beachten. Gegebenenfalls ist mit dem geringfügig entlohnten Beschäftigten eine kürzere Zeitdauer als 3 Tage für die Informierung über die Arbeitszeiten schriftlich zu vereinbaren.
​Informationspflicht des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmern
​Der Umfang der Tatsachen, über die der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei Entstehung des Arbeitsverhältnisses informieren muss, wird erweitert.
​Anpassung des Inhaltes von Informationen an Arbeitnehmer in einem Arbeitsverhältnis.
​Neu eingeführt wird eine ähnliche Informationspflicht gegenüber geringfügig entlohnten Beschäftigten.
​Neu sind auch geringfügig entlohnte Beschäftigte, die nach dem 30.09.2023 eine Arbeit aufnehmen, entsprechend zu informieren.
​Telearbeit
Mit allen Arbeitnehmern (sowohl Arbeitnehmern in einem klassischen Arbeitsverhältnis als auch geringfügig entlohnten Beschäftigten), die Telearbeit leisten, muss eine schriftliche Vereinbarung über Telearbeit abgeschlossen werden.

In dieser Vereinbarung sollte u. a. die Frage der Kosten geregelt werden, die dem Arbeitnehmer bei einer Telearbeit entstehen. Es kann vereinbart werden, 
  • dass der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf einen solchen Ersatz hat, oder
  • dass der Arbeitnehmer Anspruch auf einen Pauschalbetrag gemäß einer Verordnung des Ministeriums für Arbeit und Soziales hat (4,60 CZK pro Stunde Telearbeit).

​Erstellen und Abschließen einer schriftlichen Vereinbarung über Telearbeit mit allen Arbeitnehmern, die dauerhaft oder gelegentlich außerhalb der Arbeitsstätte des Arbeitgebers (z.B. im Home Office) arbeiten.
​Ununterbrochene tägliche und wöchentliche Ruhezeit
​Wenn ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber sowohl ein Arbeitsverhältnis als auch eine rechtliche Beziehung auf Grundlage einer Vereinbarung eingegangen ist, kann der Arbeitnehmer während einer Ruhezeit auf Grundlage des Arbeitsverhältnisses nicht zu einer Arbeit im Rahmen der Vereinbarung verpflichtet werden.
Nach der präzisierten Definition der ununterbrochenen täglichen Ruhezeit darf diese Ruhezeit auch nicht durch Überstunden unterbrochen werden.
​Die neuen Regeln müssen bei der Planung der Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
​Änderungen bei einer Zustellung von Schriftstücken an Arbeitnehmr
​Unter bestimmten Bedingungen können an Arbeitnehmer Schriftstücke elektronisch oder in einen elektronischen Briefkasten (Data Box) zugestellt werden.
​Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten Sie sich mit den Bedingungen für eine solche Zustellung genauer bekannt machen.
​Elektronischer Abschluss von Arbeitsverträgen
​Unter bestimmten Bedingungen kann ein Arbeitsvertrag auch elektronisch abgeschlossen werden.
​Wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, sollten Sie sich mit den im Arbeitsgesetzbuch festgelegten Bedingungen vertraut machen.
​Die Verpflichtung, einem Arbeitnehmer ein Vorgehen des Arbeitgebers schriftlich zu begründen
​In bestimmten Fällen muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer schriftlich begründen, 
  • warum er eine Vereinbarung über eine geringfügige Beschäftigung kündigt;
  • warum er den geringfügig entlohnten Beschäftigten nicht in ein klassisches Arbeitsverhältnis übernimmt;
  • warum der Arbeitgeber keine Telearbeit ermöglicht.

​In den angeführten Situationen muss sich der Arbeitgeber der gesetzlichen Verpflichtung bewusst sein und ihr nachkommen.

Die obige Übersicht stellt keine vollständige Auslegung der neuen Rechtsvorschriften dar. Für weitere Informationen, einschließlich der Erstellung von Dokumenten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.


Kontakt

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Mgr. Václav Vlk

Attorney at Law (Tschechische Rep.)

Associate Partner

+420 236 1637 20

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