Das Steuerreformgesetz ändert auch die Kraftfahrzeugsteuer

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Obwohl das Kraftfahrzeugsteuergesetz im Jahr 2022 umfangreich geändert wurde, bringt das Steuerreformgesetz weitere Neuregelungen. Es werden vor allem Vorschriften geändert, die durch das Änderungsgesetz im Jahr 2022 eingeführt wurden. Der Kfz-Steuer unterliegen nach wie vor ausschließlich schwere Lastkraftwagen der Klassen N2 und N3 und Anhänger der Klassen O3 und O4.

von Martina Šotníková, Tereza Kalinová
Rödl & Partner Prag

Halterwechsel im Laufe des Monats

Durch das Steuerreformgesetz wird die Steuerpflicht bei einem Halterwechsel geregelt, der z.B. durch den Fahrzeugverkauf erfolgt. Im Kalendermonat, in dem der Halterwechsel erfolgt, gelten aktuell beide Fahrzeughalter (sowohl der Verkäufer als auch der Käufer) als Steuerschuldner. Nach der neuen Fassung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ist bei einem Halterwechsel nur der neue Fahrzeughalter steuerpflichtig. Erfolgen während eines Kalendermonats mehrere Halterwechsel, ist die Kraftfahrzeugsteuer nur vom letzten Fahrzeughalter zu bezahlen.

Fahrzeugumbau während des Entrichtungszeitraums

Durch das Steuerreformgesetz wird auch der Fahrzeugumbau geregelt (z.B. Änderung des verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewichts in Tonnen, Änderung der Achsenanzahl oder der Karosseriebauart). Erfolgt im Laufe des Jahres ein Fahrzeugumbau, sind für die Höhe der monatlichen Kfz-Steuer Angaben maßgeblich, die zum ersten Tag des jeweiligen Kalendermonats gelten, bzw. Angaben, die sich aus der Erstzulassung ergeben, wenn die Erstzulassung nach dem ersten Tag des Kalendermonats erfolgt.
Wird ein Fahrzeugumbau durchgeführt, nach dem sich die Steuerschuld ändert, ist das Fahrzeug im jeweiligen Monat auch dann kraftfahrzeugpflichtig, wenn es der Kraftfahrzeugsteuer auch nur an einem einzigen Tag dieses Monates unterliegt.
Wird das Fahrzeug durch den Fahrzeugumbau von der Kfz-Steuer befreit, erfolgt die Steuerbefreiung für denjenigen Kalendermonat, in dem die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen an allen Tagen erfüllt sind.

Abgemeldete Fahrzeuge

Es wird die Gruppe von Fahrzeugen erweitert, die der Kfz-Steuer nicht unterliegen. Beantragt der Fahrzeughalter die Abmeldung seines Fahrzeugs und wird dem Antrag stattgegeben, unterliegt das Fahrzeug nicht mehr der Kraftfahrzeugsteuer. Dies wird in der Praxis schon angewandt, war jedoch bislang nicht gesetzlich geregelt. Durch die Neuregelung für abgemeldete Fahrzeuge wird das Gesetz nunmehr offiziell geändert.

Grundlagen der Besteuerung

Da ab 1. Januar 2024 keine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mehr ausgestellt wird, mussten die Vorschriften des Kfz-Gesetzes geändert werden. Für die Höhe der Kfz-Steuer sind nunmehr Angaben aus dem Fahrzeugregister maßgeblich.


Kontakt

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Ing. Martina Šotníková

Certified Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 37

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