Der zweite Teilbetrag der Grundsteuer für das Jahr 2023 ist bald fällig

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Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärung, die im Januar abgelaufen ist, ist längst verstrichen. Bald muss jedoch die zweite Hälfte des Jahresbetrags entrichtet werden.

von Petr Koubovský
Rödl & Partner Prag

Höhe und Fälligkeit der Grundsteuer

Unterlagen, aus denen die Grundsteuer für das Jahr 2023 ersichtlich ist:
  • Postanweisungen der tschechischen Finanzverwaltung, die in der ersten Maihälfte 2023 versandt wurden
  • E-Mails (falls deren Übermittlung spätestens bis zum 15.03.2023 beantragt wurde) (vgl. www.financnisprava.cz/email )
  • Steuerportal MOJE daně (vgl. www.mojedane.cz)
  • Online-Finanzamt Daňová informační schránka plus (DIS+) 
  • Informationen zur Entrichtung der Grundsteuer, die Steuerschuldner von ihren Benutzerkonten herunterladen können


Steuerschuldner, die beim Finanzamt über ein Benutzerkonto für natürliche Personen oder ein Benutzerkonto für natürliche Personen – Gebewerbetreibende und Freiberufler - verfügen, erhalten erforderliche Informationen elektronisch. Elektronische Informationen über die Grundsteuerzahlung werden auch an Steuerschuldner - juristische Personen – und natürliche Personen übermittelt, die ein Benutzerkonto für aktiviert haben.

Entrichtung der Grundsteuer

  • über den Zahlungsdienst SIPO, falls die Steuerschuldner die „Meldung über die Zahlung der Grundsteuer über SIPO“ bis zum 31. 1. 2023 einreichen;
  • bar beim örtlich zuständigen Finanzamt;
  • per Banküberweisung;
  • per QR-Code;
  • mit einer Postanweisung (am 1. 1. 2023 wurde die kostenlose Postanweisung A – Beleg V/DS (Postanweisung für Steuerzahlungen) aufgehoben; mit dieser Postanweisung konnten Steuern wie z.B. Grundsteuer bezahlt werden, ohne dass Gebühren der tschechischen Post (Česká pošta s. p.) angefallen sind.
Die Grundsteuer ist üblicherweise am 30. Mai bzw. bis zum 30. November 2023 fällig. Unterschreitet jedoch die Grundsteuer CZK 5.000,00, muss sie in einem Jahresbetrag bis zum 31. Mai des jeweiligen Jahres entrichtet werden.


Kontakt

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Ing. Petr Koubovský

Tax Consultant (Tschechische Republik)

Associate Partner

+420 236 1632 46

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