Neues Personenstandsgesetz der VAE tritt in Kraft

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veröffentlicht am 15. Februar 2023 | Lesedauer ca. 3 Minuten


Am 1. Februar 2023 trat das Bundesgesetz Nr. 41 von 2022 der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE-Personenstandsgesetz) in Kraft. Es ist das erste Mal, dass die Zivilehe in den VAE anerkannt wird. Das neue Gesetz zielt darauf ab, den nicht-muslimischen Auswanderern in den VAE mehr rechtliche Gleichheit und Schutz zu gewähren, sofern sie nicht auf die Anwendung der Gesetze ihres Landes bestehen. 
 


  

Die Zivilehe

Die Zivilehe ist eine besondere Form der Eheschließung, die vom Staat und nicht von religiösen Institutionen vollzogen und anerkannt wird. Sie gilt daher als säkulare Alternative zur kirchlichen Trauung und wird in der Regel bevorzugt von nicht religiösen Paaren oder Paaren mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeit geschlos­sen. Nach dem neuen Gesetz können ausländische Staatsangehörige eine Zivilehe eingehen, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen. 
 
Die Ehegatten müssen mindestens einundzwanzig Jahre alt sein und ihre ausdrückliche Zustimmung zur Ehe­schließung vor dem beurkundenden Richter geben. Zusätzlich zu den genannten Voraussetzungen können die Ehegatten die Vertragsbedingungen und die Rechte der Ehegatten während der Ehe sowie die Rechte nach der Scheidung individualvertraglich vereinbaren. Das weitere Verfahren erfordert das Ausfüllen des dafür vorbe­reiteten Formulars vor dem beurkundenden Richter. 
 
Wenn alle Bedingungen und Verfahrensschritte erfüllt sind, legalisiert derselbe Richter die Ehe, und der Vertrag wird in das zu diesem Zweck vorbereitete offizielle Register eingetragen.

Scheidung

Das neue Gesetz erleichtert das Verfahren im Falle einer Scheidung, indem es die nach vorheriger Rechtslage obligatorische Anrufung des Familienberatungsausschusses umgeht und Ehepartnern, die sich trennen wollen, mehr Flexibilität einräumt. Auswanderer genießen nun bei der Aufteilung des Vermögens im Falle einer Schei­dung den bereits erwähnten höheren Rechtsschutz und mehr Sicherheiten. 
 
Nach dem neuen Gesetz können beide Ehegatten vor Gericht den Wunsch äußern, sich zu trennen und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzusetzen, ohne den Antrag begründen, einen Schaden angeben oder die andere Partei beschuldigen zu müssen. Die Scheidung erfolgt durch ein Gerichtsurteil nach der ersten Verhandlung. Wenn eine geschiedene Frau von ihrem Ex-Mann Unterhalt beantragen will, muss sie einen gesonderten Antrag bei Gericht stellen. 
 
Die Gewährung des Antrags und die Dauer der Unterhaltszahlung liegen im Ermessen des Richters. Die Höhe der Unterhaltszahlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B.: von der Dauer der Ehe, dem Alter der Ehefrau, den finanziellen Verhältnissen beider Ehegatten, dem Umfang des Beitrags des Ehemannes zur Scheidung, der Entschädigung des anderen Ehegatten für den materiellen oder moralischen Schaden, der ihm durch die Scheidung entstanden ist, dem endgültigen Schaden, der einem der beiden Ehegatten durch den einseitigen Scheidungsantrag entstanden ist und davon, ob die Ehefrau sich um die Kinder kümmert. 
 
Zusätzlich zu den genannten Anforderungen trägt der Vater während des gemeinsamen Sorgerechts für einen vorübergehenden Zeitraum von höchstens zwei Jahren die Kosten und Aufwendungen für die Betreuung der Kinder durch die Mutter. 
 
Der Unterhaltsanspruch der Ehefrau verfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet und wenn ihr das Sor­ge­recht für die Kinder aus irgendeinem Grund entzogen wird. Nach jedem Jahr kann ein neuer Antrag auf Änderung der Unterhaltszahlungen gestellt werden, wenn sich die maßgeblichen Umstände geändert haben.  
 

Sorgerecht für Kinder

Mit dem neuen Gesetz wurde auch das Sorgerecht für die Kinder geändert. Mit dem Ziel, die psychische Gesundheit des Kindes zu erhalten und die Auswirkungen der Scheidung auf die Kinder zu begrenzen, führt das neue Gesetz das Konzept des gemeinsamen Sorgerechts als allgemeinen Grundsatz nach einer Scheidung ein. 
  
Der Grundsatz des Sorgerechts besagt, dass Vater und Mutter nach der Scheidung gemeinsam für die Er­zie­hung der Kinder verantwortlich sind, es sei denn, die beiden Parteien beantragen bei Gericht, das Sorgerecht demjenigen zu übertragen, der besser in der Lage ist, die Interessen des Kindes im Rahmen des Sorgerechts wahrzunehmen, oder eine der beiden Parteien verzichtet vor Gericht schriftlich auf ihr Sorgerecht. Überdies können die Ehegatten bei Gericht einen Antrag stellen, die andere Partei vom gemeinsamen Sorgerecht auszuschließen und ihr das Sorgerecht aus einem für das Gericht akzeptablen Grund zu entziehen. 
 
Sind sich Vater und Mutter in einer Frage des gemeinsamen Sorgerechts uneinig, so kann jeder von ihnen beim Gericht einen Antrag auf Einspruch oder auf Einschaltung des Gerichts zur Lösung der Streitfrage stellen, und zwar unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars. Das Gericht kann nach eigenem Ermessen entscheiden, was es im Interesse des Kindes als angemessen erachtet.

Erbschaft 

Nach dem neuen Gesetz kann jeder Erblasser bestimmen, wer ihn beerben soll. Um sicherzustellen, dass ein Testament wirksam ist, nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der Durchführungsverordnung steht und im Einklang mit den Absichten des Erblassers verfasst wurde, ist es unerlässlich, einen Experten auf diesem Gebiet zu konsultieren. Liegt kein (wirksames) Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Dies hätte zur Folge, dass der Erblasser keinen Einfluss auf die Erbfolge nehmen kann. 

Wenn Sie vor dem Abschluss eines Ehevertrags stehen, sich in einer unangenehmen Scheidungssituation befinden, einen Sorgerechtsstreit austragen müssen oder Hilfe bei der Abfassung Ihres Testaments benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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