Novelle der EU-Trinkwasserrichtlinie verabschiedet

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veröffentlicht am 29. Januar 2021

von Tim Silberberger


Mit der Verabschiedung durch das Europäische Parlament wurde im Dezember 2020 ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zur Novellierung der EU-Trinkwasserrichtlinie beschritten. Die Novelle sieht eine Vielzahl neuer Bestimmungen vor, die den Zugang zu Trinkwasser fördern und neben der Versorgungssicherheit auch die Transparenz im Hinblick auf Qualität und Effizienz der Wasserversorgung erhöhen sollen.

Nach mehrjährigen Verhandlungen, in deren Rahmen auch die Forderungen der ersten erfolgreichen europäischen Bürgerinitiative „Right2Water” Berücksichtigung finden sollten, hat das Europäische Parlament die Novelle der EU-Trinkwasserrichtlinie am 15. Dezember 2020 verabschiedet. Die Trinkwasserrichtlinie von 1998 erfährt somit nach über 20 Jahren eine Anpassung an die heutigen Gegebenheiten.


Wesentliche Elemente der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie sind die Verschärfung der Grenzwerte für bestimmte Schadstoffe wie Blei oder schädliche Bakterien sowie die Einführung neuer chemischer und physikalischer Parameter. Dies soll ebenso wie die Festlegung europaweiter Standards für Materialien, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, den Gesundheitsschutz stärken. Darüber hinaus wird der risikobasierte Ansatz über die gesamte Versorgungskette – d.h. vom Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage über das Versorgungssystem bis zu den Hausinstallationen beim Endkunden – ausgeweitet.

Die neue EU-Trinkwasserrichtlinie legt darüber hinaus einen Fokus auf die Förderung der Nutzung von Leitungswasser zum Trinken und die Sicherstellung des Zugangs für alle Bevölkerungsgruppen. Vor diesem Hintergrund soll Leitungswasser zukünftig in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen zugänglich gemacht werden. Insbesondere bei Trinkwasserbrunnen auf öffentlichen Plätzen dürfte – zumindest bei Vorhaltung und Betrieb durch den örtlichen Wasserversorger – noch die Frage nach der Kostentragung aufkommen.


Erstmals werden in der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie auch Informationsverpflichtungen für Wasserversorger festgelegt, die über die Trinkwasserqualität hinausgehen. So sollen zumindest größere Versorger unter anderem Informationen über die Gesamtleistung des Versorgungsystems, die Entgeltstruktur, Leckagewerte oder Verbraucherbeschwerden veröffentlichen. Auch wenn die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht noch aussteht, verdeutlicht dies einmal mehr die kommunikative Herausforderung einer transparenten Einordung der Leistungserbringung vor dem Hintergrund der örtlichen Rahmenbedingungen der Wasserversorgung.

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