Arbeitsstrafrecht

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Dienstleistungsunternehmen und produzierende Unternehmen werden regelmäßig behördlichen Kontrollen in Bezug auf zulässige Arbeitsbedingungen und unzulässige Beschäftigung kontrolliert.

 

Neue nationale sowie europäische Regelungen verlangen den Arbeitgebern ein Mehr an zu beachtenden Pflichten ab, bei denen der Überblick behalten werden muss. Nicht nur die traditionellen Sektoren, wie das Baugewerbe, sondern auch Führungskräfte und Mitarbeiter der verschiedensten Branchen geraten so ins Visier der behördlichen Ermittlungen.

 

Unser Leistungsspektrum beim Arbeitsstrafrecht umfasst:

  • Beratung und Erarbeitung von Compliance-Systemen zur Einhaltung nationalen und europäischen Rechts;
  • Beratung, Vertretung und Verteidigung in Verfahren bei Verstößen gegen das Arbeitsgesetz;
  • Beratung zur Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerentsendung sowie
  • Identifizierung von Risiken rund um Ausländerbeschäftigung, Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung und Verstößen gegen das Sozialversicherungsrecht.   

Kontakt

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Ulrike Grube

Wirtschaftsjuristin (Univ. Bayreuth), Rechtsanwältin

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Kaspar B. Renfordt

Rechtsanwalt

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