Neue Regelungen für Auslandsinvestitionen in Myanmar

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Die Myanmar Foreign Investment Commission hat im März einen Entwurf zur Änderung des Auslandsinvestitionsgesetzes von 1988 fertiggestellt. Mit dem Abschluss des legislativen Verfahrens und einem Inkrafttreten des Änderungsgesetzes wird nicht vor Mitte 2012 gerechnet.
 
Die durch den Investitionsausschuss erarbeiteten und bislang nur teilweise veröffentlichten neuen Regelungen sehen in der aktuellen Fassung eine weitgehende Marktöffnung für Auslandsinvestoren vor. Im Gegensatz zum ursprünglichen Investitionsgesetz sowie den entsprechenden Regelungen zahlreicher anderer Länder der Region enthält das neue Recht grundsätzlich keine Beteiligungsbeschränkungen für Ausländer mehr. Demnach ist die Gründung einer vollständig auslandsinvestierten Gesellschaft in den meisten Geschäftsfeldern möglich. Bei einem Joint Venture mit lokalen Partnern muss die Auslandsbeteiligung mindestens 35 Prozent betragen. Diese weitgehende Marktöffnung stößt auf Kritik bei Interessenvertretern der lokalen Wirtschaft, die erhebliche Wettbewerbsnachteile myanmarischer Unternehmen gegenüber Auslandsinvestoren befürchten. Zudem wurden die Regelungen zur Landpacht durch Ausländer gelockert. Ein Pachtvertrag mit dem Staat oder einer staatlich lizensierten Privatperson kann nach neuem Recht, abhängig von Art und Umfang des Investitionsvorhabens, für 30 Jahre mit Option auf zwei Verlängerungen zu jeweils 15 Jahren abgeschlossen werden. Nach bisheriger Rechtslage waren Verträge mit Privatpersonen nicht möglich und die Verlängerungen auf zweimal fünf Jahre beschränkt.
 

Steuervorteile

Ausländische Unternehmen können für fünf Jahre ab Gesellschaftsgründung einer Einkommensteuerbefreiung unterliegen. Diese betrug bislang drei Jahre. Der ursprüngliche Entwurf des Änderungsgesetzes sah sogar einen Befreiungszeitraum von acht Jahren vor; dieser wurde jedoch aufgrund Kritik lokaler Unternehmen revidiert. Die näheren Voraussetzungen für die Steuerbefreiung sind noch unklar.
 
Alle für das ausländische Unternehmen tätigen ungelernten Arbeitskräfte müssen nach dem Gesetzesentwurf myanmarischer Nationalität sein. Nach fünf Jahren ist zudem vorgesehen, dass 25 Prozent der qualifizierten Arbeitskräfte myanmarischer Nationalität sind. Diese Quote erhöht sich dann fünfjährlich auf zunächst 50 und schließlich 75 Prozent. Vergleichbare Regelungen existierten bislang nicht. Das Änderungsgesetz definiert den Begriff der qualifizierten Arbeitskräfte nicht näher, lässt aber Ausnahmen für technische Experten zu und schreibt des Weiteren nicht vor, in welchem Umfang das inländische Personal auszubilden ist. Insofern bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden diese Arbeitnehmerqualifizierung in den nächsten Jahren überwachen und durchsetzen werden.
 
Weiterhin beinhaltet das Investitionsgesetz eine staatliche Garantie zum grundsätzlichen Schutz vor Enteignungen während der Investitionslaufzeit. Sofern eine solche aus Gründen des öffentlichen Interesses doch vorgenommen wird, sieht das Änderungsgesetz eine Entschädigung zum „aktuellen Marktwert“ vor. Insgesamt erscheint die Enteignungsklausel eher vage ausgestaltet und dürfte der Regierung einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum einräumen. Da zwischen Deutschland und Myanmar kein Investitionsschutzabkommen besteht, sollten Investoren dieses Risiko im Blick haben.
 

Chancen trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Mit den investitionsrechtlichen Änderungen will sich Myanmar, welches derzeit einem erheblichen politischen Wandel unterliegt, im südostasiatischen Standortwettbewerb besser positionieren. Die neuen Regelungen in der aktuell bekannten Form, verbunden mit zu erwartenden Nichtverlängerungen zahlreicher EU-Sanktionen sowie der im April 2012 vorgenommenen Vereinheitlichung der MMK-Wechselkurse, dürften zu einer Verbesserung des Investitionsklimas beitragen.
 
Allerdings sind die Bedingungen angesichts der mangelhaften Infrastruktur des Landes, eines kaum funktionierenden Bankensystems, langwieriger und intransparenter Verwaltungsverfahren sowie einer im regionalen Vergleich hohen Rechtsunsicherheit nach wie vor schwierig.

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Markus Schlüter

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