Plan für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer in Belgien

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von Nadja Roß-Kirsch
 
Um älteren Arbeitnehmern eine längere Teilnahme am Erwerbsleben zu sichern, besteht seit 1. Juli 2012 in Belgien für Gesellschaften mit mehr als 20 Arbeitnehmern in Vollzeit (einschließlich Leiharbeitnehmern) die gesetzliche Pflicht zur Einführung eines Plans für die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Dieser ist im sozialen Dialog mit dem Betriebsrat, dem Komitee für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz oder der Gewerkschaft bzw. bei Fehlen zuständiger Stellen mit den einzelnen Arbeitnehmern jährlich spätestens zum 31. März vorzubereiten.
 
Darin sollen die Maßnahmen beschrieben werden, die der Arbeitgeber ergreifen will, um Arbeitnehmer über 45 Jahren weiter zu beschäftigen oder ihren Anteil an der Belegschaft zu erhöhen. Zur Orientierung kann ein von staatlicher Stelle erarbeiteter Musterplan dienen, um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten. Ein paralleles Modell für einen Beschäftigungsplan zugunsten älterer Arbeitnehmer ist in Tarifverträgen vorgesehen.

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Aziza Yakhloufi

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Handels- und Gesellschaftsrecht

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