Neuerungen im saudischen Arbeitsrecht

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von Sabine Reindel, Rödl & Partner Dubai
 
Das saudi-arabische Arbeitsministerium hat zum 2. Februar 2013 einen neuen Mindestlohn für saudische Mitarbeiter eingeführt. Nach dem neuen System soll Saudis von privaten Arbeitgebern ein monatlicher Mindestlohn von 3000 Saudi-Rial (entspricht etwa 600 Euro) gezahlt werden, um private Arbeitgeber für Saudis interessanter zu machen. Zudem verfolgt die Gesetzesneuerung den Zweck, die Arbeitslosenquote, die derzeit für saudische Männer bei 12,2 Prozent liegt, stark zu reduzieren. Daneben hat das saudische Shoura Council eine Verlängerung des Wochenendes auf 2 Tage genehmigt. Das Verwaltungs- und HR-Komitee des Council hat außerdem einer Verringerung der Wochenarbeitszeiten auf 40 Stunden zugestimmt. Des Weiteren wurde die mögliche Probezeit von 90 Tagen auf 120 Tage verlängert. Eine weitere Änderung hat das Komitee in Bezug auf die arbeitsfreie Trauerperiode für muslimische Ehefrauen vorgenommen. Statt der ursprünglich 15 freien Tage stehen der Witwe nun 150 freie Tage nach dem Tode ihres Mannes zu. Der Anspruch auf 15 freie Tage für nicht muslimische Arbeitnehmerinnen bleibt bestehen. Das Shoura Council hat 150 Mitglieder und kann Gesetze vorschlagen und entwerfen. Ob diese anschließend auch in Kraft treten, unterliegt alleinig der Entscheidungskompetenz des Königs.

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