Neues Werberecht in den Vereinigten Arabischen Emiraten

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Von Jonas Erdmann, Rödl & Partner Dubai
 
Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben ein neues Werberecht erlassen. Sowohl für die Werbeindustrie der VAE als auch für werbende Unternehmen besteht entsprechender Handlungsbedarf. Das erklärte Ziel der neuen Werberegeln (Advertising Standards) ist ein respektvoller Umgang mit den religiösen, kulturellen und sozialen Werten der VAE. Gleichwohl solle die Meinungsäußerungsfreiheit der Medien gestärkt werden. Die Werbeindustrie wird angehalten, insgesamt für eine positive wirtschaftliche Entwicklung der VAE zu sorgen und sicherzustellen, dass Werbung stets objektiv und ehrlich ist, die Privatsphäre der Menschen respektiert und die Gesellschaft vor schädlichen Einflüssen geschützt wird. Dabei gelten die neuen Regeln unabhängig vom gewählten Werbemedium.
 
Am 9. Januar 2013 trat das neue Werberecht mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger der VAE in Kraft. Die neuen Regelungen fassen zum einen zahlreiche Bestimmungen zusammen, die vorher einzeln geregelt waren, zum anderen enthalten sie gänzlich neue Bestimmungen.
 
Im Vordergrund der neuen Regelungen steht der besondere Respekt, der religiösen und staatlichen Institutionen zu erweisen ist. Werbung muss stets die Religionen im Allgemeinen und die islamischen Überzeugungen im Besonderen achten. Sie darf das Regime der VAE, seine Symbole und seine staatlichen Einrichtungen nicht herabsetzen. Darüber hinaus ist jede Veröffentlichung, die die lokale oder internationale Politik der VAE geringschätzt, ebenso zu unterlassen wie eine respektlose Behandlung des kulturellen Erbes der VAE. 
 
Die Werbung für alkoholische Getränke, Tabak und Rauchartikel sowie alle verbotenen Produkte oder Dienstleistungen bleibt weiterhin untersagt. Das gilt auch für Werbung, die Worte oder Bilder verwendet, die gegen die Moral verstoßen und Kinder, Frauen oder andere Mitglieder der Gesellschaft herabsetzt. Werbung darf außerdem nicht zur Gewalt aufrufen und Hass oder Sektierertum schüren. Die Verbreitung falscher Nachrichten oder auch von Gerüchten ist ebenfalls untersagt. Die neuen Werberegeln verweisen darüber hinaus auf den Verbraucherschutz und die Wettbewerbsregeln der VAE, welche ebenfalls einzuhalten sind. 
 
Wird für medizinische Produkte und Medikamente geworben, sind Regelungen zu beachten, die im Kabinettsbeschluss Nr. 7 aus 2007 näher bestimmt sind. Insbesondere ist auf aggressive Werbung zu verzichten, die etwa darauf abzielt, Menschen vom Kauf eines Medikaments zu überzeugen, obwohl das Medikament tatsächlich nicht benötigt wird. Die Bestimmungen des Gesundheitsministeriums unterscheiden zwischen verschiedenen Werbemedien, wobei die Werbung stets im Einklang mit den islamischen Werten zu stehen hat. Bei der Werbung für Medikamente sind deshalb die Voraussetzungen im Vorfeld besonders eingehend zu prüfen und von der Behörde für Gesundheitswerbung zu genehmigen. 
 
Zu den wirklichen Neuerungen gehört, dass Werbung nun entweder auf (modernem) Hoch-Arabisch oder im lokalen emiratischen Dialekt veröffentlicht werden muss. In den bisherigen Regelungen war eine solche Vorgabe nicht enthalten. Zudem muss zukünftig Werbung klar sein und darf keine falschen Informationen enthalten; sie darf keine Verwechslungsgefahr mit anderen Produkten hervorrufen; vergleichende Werbung ist untersagt, wenn sie irreführend ist; Täuschungen jeder Art sind nicht erlaubt. Die neuen Werberegeln machen auch Vorgaben zum geistigen Eigentum. So wurde erstmals ausdrücklich geregelt, dass Marken- und Bildrechte durch Werbung nicht verletzt werden dürfen.
 
Zur Durchsetzung der neuen Werberegeln ist das National Media Council mit der Befugnis ausgestattet worden, Strafen verhängen zu dürfen, die sich gegen die Werbeagentur (Advertiser), den Produzenten (Producer) oder das Veröffentlichungsmittel (Publication Means) richten können.

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