Saudi-Arabien: Justizministerium vergibt erstmals Anwaltszulassung an eine Frau

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Von Derya Bandak, Rödl & Partner Nürnberg
 
Das Justizministerium in Saudi-Arabien hat erstmals in seiner Geschichte den Zulassungsantrag einer Frau zur Ausübung des Berufs einer Rechtsanwältin genehmigt. Diese wegweisende Entscheidung ebnet für Juristinnen nunmehr den Weg, auch im Königreich Saudi-Arabien dem Beruf einer Rechtsanwältin nachgehen zu können.
 
Arwa Al Hujaili heißt die erste zugelassene Rechtsanwältin im Königreich. Voraussetzung für eine entsprechende Genehmigung durch das Justizministerium ist allerdings, dass man von einem bereits seit mindestens fünf Jahren praktizierenden Rechtsanwalt unter Vertrag genommen wird und weiterhin in der jeweiligen Kanzlei eine mindestens dreijährige „Ausbildung” absolviert. Allerdings ist es bereits in dieser Ausbildungsphase den Rechtsanwältinnen gestattet, eigene Mandate zu betreuen.
 
Diese Entscheidung des Ministeriums wird zweifelsfrei die Stellung der Frauen in dem sehr konservativen Königreich erheblich verbessern, in dem nach wie vor Frauen bei allen rechtlich relevanten Entscheidungen die Erlaubnis ihres männlichen „Vormundes” einholen müssen.
 
Zudem wurde bereits im vergangenen Oktober durch das Ministerium kundgetan, dass Frauen die Vertretung eines Mandanten vor Gericht gestattet werden soll. Obwohl diese Maßnahme bereits für den November 2012 angekündigt war, ist sie bis heute nicht umgesetzt worden.​

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