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Handelsgesellschaften mit Bedeutung für die nationale Sicherheit

Am 29. März 2017 traten Änderungen des Gesetzes über die nationale Sicherheit und des Handelsgesetzbuchs in Kraft, wodurch der Begriff „Handelsgesellschaften mit Bedeutung für die nationale Sicherheit“ eingeführt wurde. Diese Änderungen betreffen einzelne Großunternehmen der elektronischen Kommunikation, bestimmte nationale elektronische Medien sowie einige Unternehmen im Bereich Gas, Strom und Wärme.

Die Änderungen sehen vor, dass eine Genehmigung des Ministerkabinetts eingeholt werden muss, bevor eine Person oder mehrere gemeinsam handelnde Personen bedeutende Beteiligungen oder entscheidenden Einfluss an einer für die nationale Sicherheit bedeutsamen Handelsgesellschaft erwerben. 

Festgelegt wurden auch Ausnahmefälle, in denen keine Genehmigung der Regierung nötig ist, z. B. wenn Anteile oder Aktien der eigenen Gesellschaft erworben oder an eine staatliche juristische Person übertragen werden. Entscheidungen des Ministerkabinetts über die Erteilung einer Genehmigung können vor den ordentlichen Gerichten angefochten werden.

Verfassungsgerichtsurteil zum Recht des gutgläubigen Erwerbers von Immobilien

Das Verfassungsgericht Lettlands hat am 8. März 2017 ein Gesetz als mit der Verfassung übereinstimmend anerkannt, wonach unbewegliches Vermögen dem ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben werden muss, sofern dieses betrügerisch erworben wurde. Ein im guten Glauben handelnder Käufer erhält einen Anspruch auf Schadensersatz. Bisher war die Rechtsprechung zu dieser Frage unbeständig.​

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