Stellenbewertung und Prozessmanagement

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veröffentlicht am 1. Juli 2021

 

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Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst hat das Ziel und die Aufgabe, unterschiedliche Funktionen differenziert zu vergüten. Daher werden die durch die Beschäftigten ausgeübten Tätigkeiten unter Beachtung von Tätigkeitsmerkmalen Entgeltgruppen zugeordnet, wodurch letztlich die Höhe des Entgelts bestimmt wird.


In diesem Zusammenhang werden sogenannte Stellenbewertungen durchgeführt. Die rechtlichen Grundlagen dafür bilden die §§ 12, 13 und 14 TVöD. Hierin werden die in sich bestehende untrennbare Verbindung zu Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung (§ 12 Abs. 1 TVöD), die Tarifautomatik (§ 12 Abs. 2 S. 1 TVöD) sowie das Hälftigkeitsprinzip dargelegt (§ 12 Abs. 2 S. 2 TVöD).


Häufig werden als Grundlage der Stellenbewertungen Arbeitsplatzbeschreibungen herangezogen, in denen eine organisatorische Einordnung der Stelle sowie eine systematische Darstellung der Aufgaben vollzogen wird. Im Zentrum der Arbeitsplatzbeschreibung steht die Auflistung der Tätigkeiten und die Überführung in Arbeitsvorgänge. Hinsichtlich des Begriffes und des Verständnisses von Arbeitsvorgängen gibt es eine Vielzahl an Rechtsprechungen, die zu beachten sind. Inwieweit jedoch Schnittmengen zwischen Arbeitsvorgängen und den dazugehörigen Tätigkeiten in Verbindung mit dem Prozessmanagement und einer entsprechenden prozessualen Sicht bestehen, soll im Folgenden erörtert werden.

 

Grundsätzlich muss zunächst zwischen einem Arbeitsvorgang und einem Prozess differenziert werden. Jedoch kann es in vielen Fällen möglich sein, dass Arbeitsvorgang und Prozess identisch sind. Unter einem Prozess versteht man eine Reihe von festgelegten Aktivitäten, die durch Menschen oder Maschinen ausgeführt werden, um ein oder mehrere Ziele zu erreichen. Regelmäßig werden Prozesse durch bestimmte Ereignisse ausgelöst (Input) und haben ein oder mehrere Ergebnisse (Output), die wiederum entweder zum Abschluss des Prozesses oder zur Übergabe in einen weiteren Prozess führen.

 

Prozesse bestehen aus mehreren, miteinander in Relation stehenden Aktivitäten, die einem gemeinsamen Zweck dienen. Unterschiedliche Aktivitäten können auch zu Teilprozessen zusammengeführt werden. Als kleinste, nicht mehr weiter teilbare Einheit gilt die Aufgabe. Für das Verständnis eines Prozesses ist von zentraler Bedeutung der „End-to-End”- Gedanke. Hierunter versteht man, wenn der Auslöser eines Prozesses den gewünschten Output selbst dann erhält, unabhängig davon wie viele weitere interne Stellen von diesem Prozess betroffen sind. Der Anfang und das Ende sind nicht an die Grenzen von Abteilungen o.Ä. gebunden, sondern liegen beim sogenannten Verursacher des Prozesses.

 

Im Rahmen des Prozessmanagements, genauer der Prozessmodellierung, kann festgelegt werden, welche Aktivitäten (Arbeitsschritte / Tätigkeitsschritte) in welchem Schwierigkeitsgrad und durch welche Akteure (z. B. Sachbearbeiter) mit welcher Rolle und welchen Kompetenzen durchgeführt werden. In diesem Fall könnte entlang eines Prozesses ein Arbeitsvorgang mit allen bewertungsrelevanten Informationen beschrieben, dokumentiert und abgebildet werden.

 

Wenn der Optimalfall (Prozess = Arbeitsvorgang) nicht vorherrscht, so können dennoch große Synergien zwischen den Themenfeldern Prozessmanagement und Stellenbewertung/Arbeitsplatzbeschreibung erkannt werden, da inhaltliche Überschneidungen nicht abzustreiten sind. Vielmehr ist der Gedanke dahin zu richten, wie man diese Synergien sinnvollerweise sich zunutze machen kann. Eine Möglichkeit besteht beispielsweise darin, entlang bereits bestehender modellierter Prozesse Teile einer Arbeitsplatzbeschreibung automatisch zu füllen.

 

Die Grundlage hierfür liegt darin, Arbeitsplatzbeschreibungen insgesamt in einer Prozessmanagementsoftware mit einer Schnittstelle zu den gängigen Office-Programmen zu pflegen und abzulegen. Welche weiteren Möglichkeiten zwischen dem Prozessmanagement und personellen oder strategischen Aufgaben bestehen, beispielsweise in der Personalbedarfsermittlung, wollen wir Ihnen in  einem nächsten Artikel darstellen.

 

 

 

 

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