Status Quo: Umsetzung der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung

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​veröffentlicht am 2. Januar 2023



 

Spätestens seit der EU-Rat die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen endgültig gebilligt hat, ist völlig klar, dass das ganze Thema kommen wird.
 
Das eine Unternehmen wird eher betroffen sein als das andere Unternehmen. Viele kommunale Unternehmen trifft die CSRD mittelbar über die Verweise in den Satzungen und Eigenbetriebsverordnungen. Wie sieht es nun aber mit Kommunen selbst aus?

Aktuell gibt es keine unmittelbaren Verpflichtungen, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Jedoch kann und sollten sich auch Kommunen diesem Thema aktiv annehmen, bevor das Thema sich aktiv der Kommune annimmt. Denn der Mehrwert, den ein gut aufgesetztes Nachhaltigkeitsmanagement in sich birgt und die Chance, die eine Nachhaltigkeitsberichterstattung mit sich bringt, liegen auf der Hand.

Darüber hinaus werden Kommunen schneller als sie es vermutlich erwarten, in eine mittelbare Verpflichtung kommen. Nämlich dann, wenn Ihre Kredit- und Fördermittelgeber im Rahmen der EU-Taxonomie ihr jeweiliges Engagement nachweisen müssen.

Wie ist der aktuelle Stand bei der kommunalen Nachhaltigkeitsberichterstattung?

Dazu haben wir Ende Oktober eine Onlineumfrage – gemeinsam mit dem Institut der Rechnungsprüfer e. V. und dem Leiter des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Plauen – durchgeführt.

Aus den erhaltenen Antworten der Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern lassen sich die folgenden wesentlichen Rückschlüsse ziehen:

  • Grundsätzlich ist die kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung in Deutschland noch ausbaufähig.
  • Knapp 10 Prozent gaben in der Befragung an, dass ihre Kommune in der Vergangenheit einen kommunalen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht hat. Dabei lag die Entsprechensquote mit 18,2 Prozent bei den Kommunen in der Größenklasse 100.000 Einwohner b is 200.000 Einwohner am höchsten, gefolgt von der Größenklasse mit mehr als 400.000 Einwohnern und einer Quote von 16,7 Prozent. Mit 4,2 Prozent war die Quote bei den Kommunen in der Größenklasse 10.000 bis 25.000 Einwohner erwartungsgemäß am niedrigsten.
  • Bisher lehnen sich die meisten kommunalen Nachhaltigkeitsberichte nur selten an Berichtsstandards an. So gaben insgesamt lediglich eine Handvoll Teilnehmer an, die Berichterstattung explizit an einem Standard ausgerichtet zu haben. Dabei wurden entweder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex oder der Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune verwendet. Alle anderen verfassten ihre Nachhaltigkeitsberichte in einer individuellen Form.
  • Mit einem Anteil von 6,1 Prozent plant lediglich ein Bruchteil der teilgenommenen Kommunen, die bisher von einer Berichterstattung abgesehen haben, zukünftig einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen. Über alle Einwohner-Größenklassen hinweg werden häufig die bisher fehlende rechtliche Verpflichtung und eine unzureichende Personalausstattung aufgeführt. Ebenfalls wird oftmals eine fehlende kommunalpolitische Priorisierung genannt.
  • Eine Berichterstattungspflicht wird lediglich von den teilgenommenen Kommunen der Größenklasse 200.000 bis 400.000 Einwohner sowie der Größenklasse 50.000 bis 100.000 Einwohner mehrheitlich befürwortet. Bei den teilgenommenen Kommunen mit mehr als 400.000 Einwohnern unterstützt zumindest die Hälfte eine verpflichtende Berichterstattung. Dagegen lehnen die Teilnehmer der übrigen Einwohner-Größenklassen eine Berichterstattungspflicht mehrheitlich ab oder haben keine eindeutige Meinung dazu. Häufig wurde als Bemerkung durch die Teilnehmer angegeben, dass kein weiterer „Papiertiger” entstehen dürfe und vor einer Berichterstellung erst konkrete steuerungsrelevante Nachhaltigkeitsziele zu definieren seien.

Fraglich ist jedoch, ob dieser eher ablehnende Ansatz der richtige Weg ist. Denn zum einen kommt natürlich die ausgeweitete Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung aus der Politik und sollte nicht zuletzt auch deswegen positiv auf allen politischen Ebenen, ganz gleich, ob Bund, Länder oder eben auch auf der kommunalen Ebene positiv vorgelebt werden.

Zum anderen wird die Fachkräfteproblematik mitnichten in den nächsten Jahren entspannter werden und wenn dann eine direkte gesetzliche Verpflichtung hinzukommt, ist eine gute Vorbereitung Gold wert.

Aber es gibt noch wesentlich mehr Gründe direkt zu starten! Denn weit bevor es zu einer gesetzlichen Verpflichtung kommen wird, werden Kommunen in eine mittelfristige Verpflichtung kommen. Denn viele Kreditinstitute und Unternehmen werden, aufgrund ihrer eigenen Verpflichtungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und EU-Taxonomie, sehr bewusst darauf achten, mit wem und wie die zukünftigen Geschäftsbeziehungen ausgestaltet sind. So werden Kommunen auch weiterhin Kredite erhalten, aber es ist bereits jetzt absehbar, dass diese dann gegebenenfalls teurer werden.

Einen ähnlichen Effekt wird es bei der Thematik der Fördermittel geben. Auch hier ist davon auszugehen, dass Fördermittelgeber gezielt darauf achten werden, dass die jeweiligen Fördermittelnehmer in diesen Bereichen aussagefähige Unterlagen vorweisen können.

Und nicht zuletzt gehören Compliance und Nachhaltigkeit eng zusammen, denn auch der Deutsche Public Corporate Governance-Musterkodex verweist auf die engen Parallelen. Denn eine „Good Governance” und verantwortungsvolle Organisationsführung bei öffentlichen Verwaltungen und öffentlichen Unternehmen sind für den Staat und die Gesellschaft von besonderer Bedeutung.

Darüber hinaus haben wir bereits in einer älteren Ausgabe die weiteren Vorteile einer Nachhaltigkeitsberichterstattung dargestellt. Deshalb ist die Frage nicht mehr, „ob” eine kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung kommt, sondern nur wann und als welche große Chance wir sie begreifen und annehmen!

Natürlich begleiten wir Sie gern bei der Umsetzung dieses spannenden Themas. Sprechen Sie uns einfach an.








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Ina Eichhoff

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