Von der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie über eigene Anlagerichtlinien hin zu einem individuellen nachhaltigen Geldanlagekonzept

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veröffentlicht am 3. Juli 2023



Von der kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie über eigene Anlagerichtlinien hin zu einem individuellen nachhaltigen Geldanlagekonzept 

Der Berichtsrahmen Nachhaltige Kommune (BNK)1 bildet basierend auf dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) mittlerweile den Berichtsstandard für Kommunen. So entwickelten beispielsweise zehn Kommunen Nordrhein-Westfalens einen BNK bis Ende 2022, darunter die Städte Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Köln und die Alte Hansestadt Lemgo. Über das achte Steuerungskriterium „08 Finanzen” berichten die Kommunen über ihre finanzielle Selbstständigkeit und legen Kennzahlen zu ihrer Liquidität offen. Ein wichtiger Aspekt bildet hierbei, welche nachhaltigkeitsorientierten Anlagestrategien bei Finanzanlagen, wie z. B. Pensionsrückstellungen oder Deponiesondervermögen, zum Einsatz kommen. 

Ein Großteil der Kommunen setzt bei der Definition ihrer individuellen Nachhaltigkeitsstrategie und -ziele im Bereich der kommunalen Geldanlage derzeit auf eine Kombination aus folgenden drei Nachhaltigkeitsansätzen: 



Abbildung: Wesentliche Ansätze zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Teil 1)

Aber auch noch tiefergehende Ansätze werden geprüft und kommen vereinzelt bereits zum Einsatz, hierzu zählen: 



Abbildung: Wesentliche Ansätze zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien (Teil 2)


In der Regel lassen sich in einem ausführlichen Workshop, häufig begleitet von externen Nachhaltigkeitsspezialisten, die positiven und negativen Nachhaltigkeitskriterien, die für die Erstellung der Anlagerichtlinie notwendig sind und die Kommune bei der Umsetzung ihrer Nachhaltigkeitsziele unterstützen, erarbeiten. Nachfolgend ein paar Formulierungen aus der Praxis:  





Abbildung: Praxisbeispiele: Formulierungen einzelner Nachhaltigkeitskriterien (Anlagerichtlinien) 


An dieser Stelle sei, soweit es die landesrechtlichen Vorgaben ermöglichen und der Anleger in der Lage ist, einen Anlagebetrag ab 25 Mio. Euro für die langfristige Geldanlage zur Verfügung zu stellen, die Vorteilhaftigkeit einer Anlage über einen Spezialfonds (Spezial-AIF) gegenüber einer Anlage in Publikumsfonds sowie einer Eigenanlage in Form von Wertpapierdepots erwähnt. 

Vorteile eines Spezialfonds gegenüber der Eigenanlage in Wertpapierdepots sind u. a.: 

  • Sicherheit: gesetzlich geregelte Anlageform; unterliegt dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und der Finanzaufsicht (BaFin); Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer und Verwahrstelle; breitere Streuung der Assets (Diversifikation); Transparenz und Kontrolle durch Anlagerichtlinien und Anlageausschusssitzungen; Möglichkeit zur Umsetzung eines individuellen Risiko-Budgets mittels Risiko-Warnlinien und dynamischer Wertsicherung; Spezialfonds sind Sondervermögen und somit unabhängig von der möglichen Insolvenz des Finanzinstituts, bei dem der Spezialfonds aufgelegt wurde oder verwahrt wird.
  • Professionelles Vermögensmanagement durch den Einsatz von Asset Managern/Portfoliomanagern 
  • Effizienz: Auslagerung der Verwaltung und der Formalitäten; verminderter Buchungs- und Bilanzierungsaufwand aufgrund der Bilanzierung des Fonds als eine Bewertungseinheit und nicht der einzelnen Assets des Fonds; effiziente, institutionelle Kostenstruktur

Vorteile Spezialfonds gegenüber der Anlage in andere Fonds (Publikumsfonds, Exchange Traded Funds) sind u. a.: 

  • Individualität: eigener Spezialfonds-Name, Höchstmaß an Mitwirkung und Kontrolle der Asset Manager über die Anlagerichtlinien und den Anlageausschuss, sodass dem Grundsatz der kommunalen Eigenverantwortung Rechnung getragen wird; Einfluss auf die Fondsstruktur und somit auf ordentliche/außerordentliche Erträge 
  • Transparenz: Spezialfonds ermöglichen kommunalen Anlegern über das Reporting umfassenden Einblick (Bestände, Transaktionen, Risikoberichte etc.), auf Wunsch ist der Zugang zum täglichen Online-Reporting möglich; im Falle von Publikumsfonds oftmals nur Einblick in die Top 10

Häufig ist der Umfang der Geldanlagen kleinerer Kommunen zu gering, um sie in einem eigenen Spezialfonds anzulegen oder die Pensionsrücklagen werden über eine Versorgungskasse verwaltet. Abhilfe können hier Divestmentbeschlüsse und das Zusammenlegen kommunalen Anlagevermögens, das die gleichen Ziele (Anlagerichtlinie) verfolgt, im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit schaffen, wie auch nachfolgende Praxisbeispiele zeigen: 


Abbildung: Praxisbeispiele: Anlagen kleinerer Kommunen und kommunaler Zusammenschlüsse 

Fazit

Kommunale Geldanleger, die eigenständig oder im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit in der Lage sind, Geldbeträge ab 25 Mio. Euro langfristig anzulegen, sollten dafür keine Standardstrategien und -konzepte, wie sie in der Regel in Publikumsfonds oder in klassischen Wertpapierdepots zu finden sind, wählen. Ganz im Gegenteil: Der Aufwand, der mit der Auflage eines eigenen Spezialfonds verbunden ist, lohnt sich. Ein solches Konzept stattet die kommunale langfristige Geldanlage mit einem Höchstmaß an Individualität und Flexibilität, Transparenz, Verständnis, Kosteneffizienz, Professionalität und Sicherheit aus. 

Um dabei die geeigneten Partner, bestehend aus Kapitalverwaltungsgesellschaft, Verwahrstelle und Asset Manager, zu finden, hat sich die Durchführung eines systematischen Auswahlverfahrens bewährt. Von einem externen Experten, wie z. B. einer darauf spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, begleitet, erhalten Sie wertvolle Einblicke in Vorgehensweisen, Konzepte, Strategien, Kosten sowie in Beratungs- und Betreuungsprozesse. So können Sie, abgestimmt auf Ihre speziellen Begebenheiten vor Ort, die für Sie geeignetsten Anbieter auswählen.


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1 Berichtsrahmen nachhaltige Kommune auf Basis des DNK – Handreichung für Kommunen, S. 21, 2021, 20210309_Berichtsrahmen-Nachhaltige-Kommune.pdf (nachhaltigkeitsrat.de).





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