Nachhaltigkeitsberichterstattung im Wandel: Jetzt die Weichen für Ihre Kommune stellen

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veröffentlicht am 1. Oktober 2025​​


Neue Rahmenbedingungen: Weniger Pflicht, mehr Gestaltungsspielraum

​Die EU-Kommission hat mit dem sogenannten Omnibus-Paket und der Überarbeitung der Europäischen Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) eine deutliche Entlastung für Unternehmen angestoßen. Weniger bürokratische Hürden, mehr Freiraum für die eigentliche Arbeit ist das erklärte Ziel.

Nach dem aktuellen Entwurf sollen künftig nur noch Unternehmen berichten müssen, die mehr als 1.000 
Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro haben.

Damit würde der Kreis der berichtspflichtigen Organisationen um rund 80 Prozent schrumpfen. Für viele kommunale Unternehmen bedeutet das, auch ohne Änderung der landesrechtlichen Gesetze oder Satzungen und Gesellschaftsverträge, keine unmittelbare Pflicht mehr. Gleichwohl bleibt die Chance, Nachhaltigkeit freiwillig und strategisch einzubinden.

Auch kleinere kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen mit einer vereinfachten Variante der ESRS arbeiten können. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat dafür einen modularen Ansatz vorgeschlagen: Zunächst Basisangaben, später erweiterte Daten – eine Lösung, die auch für kommunale Unternehmen sehr attraktiv sein kann.

Die öffentliche Hand – zwischen Rechtsunsicherheit und Gestaltungsmacht

Für Kämmerer und Führungskräfte in der öffentlichen Verwaltung ist der Umgang mit unklaren Rechtslagen Alltag, egal ob bei doppischen Gesamtabschlüssen, § 2b UStG oder jetzt beim Omnibus-Paket.

Ursprünglich wären laut Schätzungen fast 14.000 öffentliche Unternehmen mittelbar von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen gewesen. Viele Bundesländer hatten daraufhin bereits reagiert und Gesetze angepasst. Doch im Einzelfall musste stets geprüft werden, ob und wann eine Berichtspflicht greift.

Mit den neuen Vorschlägen sinkt der Zeitdruck, aber nicht der Handlungsbedarf. Wer jetzt handelt, gewinnt:

  • Bessere Datenbasis für künftige Anforderungen
  • Höhere Finanzierungs- und Förderchancen durch transparente Nachhaltigkeitsberichte
  • Schneller Start, wenn Berichtspflichten doch greifen sollten

Gerade größere Unternehmen konzentrieren sich aktuell auf die Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA), um wichtige Themenfelder zu identifizieren und strategisch zu priorisieren. Wer schon angefangen hat, sollte nun auf keinen Fall stoppen, denn die kontinuierliche Fortschreibung ist effizienter als ein späterer Neustart. Daneben sind die in einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse priorisierten Themen ebenso relevanter Bestandteil eines kommunalen Risikomanagements.

Mehr als Pflicht: Nachhaltigkeit als Steuerungsinstrument

Eine Nachhaltigkeitsberichterstattung ist kein Selbstzweck, sondern ein Hebel für moderne Steuerung. Durch die Verknüpfung von finanziellen und nichtfinanziellen Kennzahlen – etwa CO2-Emissionen je Leistungseinheit, Diversitätsquoten oder Nachhaltigkeitsrendite – entsteht ein ganzheitlicher Blick auf die Leistungsfähigkeit einer Organisation.

Kommunale Entscheider gewinnen so:

  • Klarheit in der strategischen Ausrichtung
  • Verlässliche Steuerungsgrößen für Beteiligungsunternehmen
  • Nachhaltige Wirkung bei Projekten und Investitionen

Aufsichtsgremien und Beteiligungsverwaltungen können ESG-Ziele verbindlich in Zielvereinbarungen aufnehmen und Fortschritte transparent machen.

Wer freiwillig berichtet, profitiert sichtbar

​Für kleinere öffentliche Unternehmen, die nicht mehr unter die CSRD fallen, bietet sich eine freiwillige Berichterstattung an, z. B. nach dem Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed small and medium sized enterprises (VSME). 

Die Vorteile liegen klar auf der Hand: Neben einer stärkeren Position bei Fördermittelanträgen gibt es ein positives Signal an die Bürger und eine höhere Attraktivität als Arbeitgeber. Vor allem aber befasst man sich auch mit den verbundenen Risiken, die sich aus Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ergeben und früher oder später in der kommunalen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden müssen.

Der in Deutschland bereits weit verbreitete Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) wird derzeit so angepasst, dass er künftig den VSME abbilden wird. Das Ergebnis ist ein schlanker, EU-kompatibler Standard, der speziell für kleinere und mittlere Unternehmen geeignet ist und damit genau richtig für öffentliche Unternehmen.

Jetzt handeln – bevor Andere es tun

Kämmerer, die frühzeitig aktiv werden, verschaffen ihrer Kommune und den Beteiligungen einen entscheidenden Vorsprung:

  • Status erfassen: Wo stehen wir bei Daten, Prozessen und Zielen?
  • Strategie entwickeln: Welche Themen sind für uns wesentlich?
  • Maßnahmen starten: Datenmanagement, Schulung, Prozessanpassung
  • Transparenz schaffen: durch freiwillige jährliche Fortschrittsberichte

Wer sich schon jetzt mit CSRD, ESRS oder VSME auseinandersetzt, hat nicht nur die Regulierung im Blick, sondern schafft ein zukunftsfestes Fundament für nachhaltige Entwicklung, wirtschaftliche Stabilität und gesellschaftliche Verantwortung.

Die Änderungen schaffen Luft – aber nur für diejenigen, die sie nutzen. Wer jetzt vorbereitet ist, spart später Zeit, Geld und Nerven. Nachhaltigkeit ist längst mehr als ein Berichtspflicht-Thema: Sie ist ein strategischer Erfolgsfaktor für jede Kommune. Sie ist der Startpunkt für ein modernes Verständnis kommunaler Unternehmensverantwortung. Jede Investition in Nachhaltigkeit zahlt doppelt zurück: kurzfristig durch effizientere Prozesse und Förderzugänge, langfristig durch vermiedene Kosten – sei es bei der Trinkwasserversorgung, der öffentlichen Gesundheit oder beim Schutz vor klimabedingten Schäden. Wer heute vorausschauend handelt, spart morgen ein Vielfaches. 

Wir begleiten Kommunen und ihre Unternehmen von der ersten Bestandsaufnahme bis zur fertigen Nachhaltigkeitsberichterstattung und das praxisnah, gesetzeskonform und ressourcenschonend. Lassen Sie uns ins Gespräch kommen, gemeinsam entwickeln wir Ihre Kommune weiter.

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Ina Eichhoff

Steuerberaterin, Sustainability Auditor IDW

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