Verbesserungsbeiträge in der kommunalen Wasserwirtschaft

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veröffentlicht am 1. Oktober 2025​​​


Die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsinfrastruktur ist vielerorts in die Jahre gekommen und muss modernisiert und erneuert werden. Angesichts des immensen Umfangs der notwendigen Investitionen und der angespannten Finanzlage der kommunalen Haushalte kommt den Verbesserungsbeiträgen als Instrument zur Finanzierung von Investitionen in Infrastrukturmaßnahmen eine wachsende Bedeutung zu. In Bayern können auf Grundlage von Art. 5 KAG in Verbindung mit entsprechenden Satzungen Investitionen in die Modernisierung und Erneuerung leitungsgebundener Einrichtungen anteilig auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Steigender Investitionsbedarf

​Angesichts des steigenden Leitungs- bzw. Kanalalters, müssen müssen diese Strukturen umfassend saniert werden. Investitionsraten (in km bzw. in Prozent) müssen daher steigen. Nach Schätzungen müssen in den 
kommenden Jahren in Bayern zwischen 10 und 20 Prozent der Leitungen und Kanäle1 saniert werden. Gleichzeitig treiben steigende Baukosten (in €/km) das Investitionsvolumen zusätzlich in die Höhe. Diese Investitionsbugwelle kann dabei regelmäßig nicht aus der Innenfinanzierung (Abschreibungen und Jahresüberschüsse) gestemmt werden. Daher ist eine zusätzliche Darlehensaufnahme notwendig. Die Investitionsbugwelle würde bei einer reinen Gebührenfinanzierung dazu führen, dass die kommunalen Haushalte die Folgekosten erst über Jahrzehnte durch die Gebühren erlöst bekämen. Daher ist die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen nach Art. 5 Kommunalabgabengesetz (Bayern) eine echte Finanzierungsalternative.

Wesen der Verbesserungsbeiträge

​Verbesserungsbeiträge können von den Gemeinden bzw. Einrichtungsträgern erhoben werden, wenn durch die Verbesserungsmaßnahmen besondere Vorteile für die angeschlossenen und anschließbaren Grundstücke entstehen. Beitragspflichtig sind anders als bei Gebühren die Eigentümer und Erbbauberechtigte und nicht, entweder direkt oder indirekt, die Nutzer. Beitragsmaßstab ist die Grundstücks- und die Geschossfläche.
Umsetzung von Verbesserungsbeiträgen

Um Verbesserungsbeiträge erheben zu können, müssen mehrere Schritte durchlaufen werden. Wichtig ist dabei, dass frühzeitig eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit stattfindet.

Im Rahmen der mittel- bis langfristigen Investitionsplanung ist zunächst der Umfang der geplanten Maßnahmen, deren Kosten und deren Verbesserungsbeitragsfähigkeit in Abgrenzung zur Instandhaltung zu prüfen. Verbesserungsbeitragsfähig sind Maßnahmen, die zu einer Steigerung der Qualität und Leistungsfähigkeit der Einrichtung führen, wie eine größere Dimensionierung der Leitungen und Kanäle, Maßnahmen zur hydraulischen Verbesserung des Netzes sowie die Verbesserung der Reinigungsleistung von Kläranlagen. Dabei sollten bereits mögliche Fördermittel, u. a. nach Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) 2025 berücksichtigt werden, denn sie mindern den beitragsfähigen Kostenanteil.

Wenn auch die Bemessungsgrundlage vorliegt, die Grundstücks- und Geschossflächen, ist eine Kalkulation der Verbesserungsbeitragssätze möglich. Die Beitragssätze, der zugehörige Maßnahmenumfang und weitere Bestimmungen können dann in den Entwurf einer Verbesserungsbeitragssatzung aufgenommen werden.

Die geschaffenen Grundlagen sind Gegenstand politischer Beratungen und dienen als Einstieg für die Öffentlichkeitsarbeit. Dabei gilt es, die Notwendigkeit und Vorteilhaftigkeit der Investitionen darzustellen und die Finanzierung der Infrastruktur mit der sozialen Verträglichkeit der Bürger in Einklang zu bringen.

Mit dem Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung ist dann auch die Grundlage für den Erlass der Beitragsbescheide und die Heranziehung der Eigentümer zum Verbesserungsbeitrag geschaffen.


  

Vor- und Nachteile von Verbesserungsbeiträgen aus unterschiedlichen Perspektiven

​Neben der Perspektive der Einrichtung selbst sollte auch eine Sicht für den Gesamthaushalt der Kommune eingenommen werden und ebenso die der Einrichtungsnutzer und Grundstückseigentümer.

Kommunen bzw. Einrichtungsträger

Verbesserungsbeiträge gewährleisten finanzielle Planungssicherheit für Kommunen bzw. Versorger, denn dringend notwendige Investitionen in die Wasserver- und Abwasserentsorgung können ohne alleinige Belastung des allgemeinen Haushalts durchgeführt werden. Somit werden idealerweise auch teure Folgekosten gemindert und die Infrastruktur wird nachhaltig erhalten.
 
Allerdings ist die Beitragserhebung mit einem Ermittlungs- und Durchführungsaufwand für die Schaffung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen sowie für die Bescheiderstellung bzw. Veranlagung verbunden.

Bürger

Eigentümer können von einer Wertsteigerung der Grundstücke profitieren und tragen die Kosten entsprechend dem Nutzen.

Für über Verbesserungsbeiträge finanzierte Anlagenteile werden keine kalkulatorischen Zinsen fällig. Bei der Finanzierung nur über Gebühren wäre der Gesamtbetrag der Maßnahme zu verzinsen.  Obwohl Beiträge über die Betrachtung des Nutzungszeitraums der Infrastruktur geringer ausfallen als bei einer Gebührenfinanzierung im gleichen Zeitraum (vgl. Abbildung), stellt die Einmalzahlung gegenüber ratierlichen Zahlungen (anteilig über Gebühren) eine Belastung der Grundstückseigentümer dar.



Eine Stückelung des Verbesserungsbeitrags in Vorauszahlungen mit einem zeitlichen Vorlauf ermöglicht eine Streckung der Belastung für die Eigentümer. Die Gebühren werden durch die Erhebung von Verbesserungsbeiträgen weniger steigen.

Öffentlichkeitsarbeit als Erfolgsfaktor

​Angesichts der hohen einmaligen Belastung stehen Kommunen und Versorger unter besonderem Rechtfertigungsdruck gegenüber Bürgern und Öffentlichkeit. Verbesserungsbeiträge sind oft emotional aufgeladen, insbesondere, wenn sie als ungerecht empfunden werden, weil Maßnahmen als nicht notwendig oder nicht gewünscht angesehen werden, der Vorteil nicht unmittelbar erkennbar ist oder weil die Verbesserungsbeitragshöhe wirtschaftlich belastend ist.

Neben einer sauberen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagenarbeit zur Ermittlung der Verbesserungsbeitragssätze steht und fällt die Akzeptanz von Verbesserungsbeiträgen mit transparenter Kommunikation. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet dabei insbesondere folgende Aspekte:

  • Vorherige und rechtzeitige Information: Betroffene sollten lange vor der Veranlagung über geplante Maßnahmen, Zeiträume und zu erwartende Kostenbelastungen informiert werden.
  • Dialogformate: Broschüren und Flyer bieten umfassende Informationen, aber nur Bürgerversammlungen eignen sich, um Fragen und Unsicherheiten frühzeitig zu begegnen.
  • Transparente Kalkulation: Ein offener Umgang mit der Investitionshöhe der geplanten Verbesserungsmaßnahmen und der zu erwartenden Beitragshöhe schafft Nachvollziehbarkeit und Vertrauen.
  • Sozialer Ausgleich: Vorauszahlungen mit einem zeitlichen Vorlauf ermöglichen eine Streckung der Belastung. Zudem sollten Hinweise auf Ratenzahlungsmöglichkeiten und Härtefallregelungen im Einzelfall gegeben werden.

Wir beraten Sie umfassend rund um alle Fragen zu Verbesserungsbeiträgen. Mit unserem Kooperationspartner GeoFokus können wir sogar das Geschossflächenaufmaß für Sie übernehmen.

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Florian Moritz

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