Vermögensanlage von Gemeinden in Rheinland-Pfalz: Regulatorischer Status quo und Handlungsspielräume

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veröffentlicht am 1. Oktober 2025


In Zeiten anhaltender Niedrigzinsen und hoher Unsicherheiten an den Kapitalmärkten stehen Kommunen und Gemeinden vor der Herausforderung, ihre liquiden Mittel wirtschaftlich und gleichzeitig sicher zu verwalten. Während einige Bundesländer – wie etwa Hessen – durch konkrete Anlagerichtlinien Orientierung geben, fehlt es in Rheinland-Pfalz bislang an vergleichbar detaillierten Vorgaben. Dennoch gibt es klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die den Handlungsrahmen abstecken.

Kurzinfo zu un​seren externen Autor​en bei der
DZ PRIVATBANK S.A.

Rechtliche Grundlagen: Sparsamkeit, Sicherheit und Wirtschaftlichkeit
Die Vermögensanlage von Kommunen in Rheinland-Pfalz ist im Wesentlichen durch zwei zentrale Paragrafen der Gemeindeordnung (GemO) geregelt:

  • § 78 GemO verpflichtet Gemeinden bei der Verwaltung ihres Vermögens zur Gewährleistung von Sicherheit und angemessenem Ertrag. Hochriskante Investments scheiden damit ebenso aus wie Anlagen ohne Aussicht auf Rendite.
  • § 93 GemO ergänzt dies durch allgemeine Anforderungen an die Haushaltswirtschaft. Hier stehen Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit im Vordergrund – bei gleichzeitigem Schutz des Vermögensbestandes.


Keine expliziten Anlagerichtlinien – aber faktische Leitplanken

​Im Gegensatz zu Hessen, wo ein offizieller Anlagerahmen in Form einer „Muster-Anlagerichtlinie“ definiert wurde, existiert in Rheinland-Pfalz derzeit keine konkretisierte Verwaltungsvorschrift oder verbindliche Anlagerichtlinie. Dennoch orientieren sich viele Kommunen an ähnlichen Prinzipien – nicht zuletzt aus Gründen der Rechts- und Revisionssicherheit.

Als Orientierungsrahmen dienen:

  • Verwaltungsvorschriften zum § 78 GemO, insbesondere die Ausführungen im Kommunalbrevier, wonach Anlagen nur erfolgen dürfen, wenn sie sicher sind und einen angemessenen Ertrag versprechen.
  • Das Kapitalanlagerundschreiben der BaFin vom 12.12.2017, das ursprünglich für Versicherungsunternehmen erstellt wurde, wird zunehmend auch von Kommunen als Maßstab herangezogen: Kapitalanlagen mit Null- oder Negativverzinsung sollen dem Vermögen nur zugeführt werden, wenn die Rentabilität des Gesamtportfolios weiterhin gewährleistet ist.

Der Spagat zwischen Sicherheit und Rentabilität

Die aktuelle Zinslandschaft stellt Gemeinden vor ein Dilemma: Klassische Anlageformen wie Tages- oder Festgeld liefern weitestgehend rückläufige Zinszahlungen. Gleichzeitig sind risikoreichere Anlagen, etwa in Wertpapieren wie Anleihen oder Aktien, mit Unsicherheiten verbunden und bedürfen einer sorgfältigen Abwägung im Lichte der Wirtschaftlichkeits- und Sicherheitsvorgaben der GemO.

Dabei stellt sich die Frage: Wie kann unter Wahrung der gesetzlichen Vorgaben ein sinnvoll diversifiziertes Portfolio gestaltet werden, das dem Gebot der Wirtschaftlichkeit gerecht wird, ohne die Sicherheitsanforderungen zu unterlaufen?

Empfehlung: Eigenes Anlagerahmenwerk aufstellen

In Ermangelung verbindlicher landesrechtlicher Vorgaben kann es für Kommunen in Rheinland-Pfalz sinnvoll sein, ein eigenes Anlagerahmenkonzept zu entwickeln, etwa in Form einer kommunalen Anlagerichtlinie. Diese sollte:

  • die Ziele der Vermögensanlage klar benennen (Sicherheit, Liquidität, Ertrag),
  • die Auswahl verlässlicher Partner prüfen, regeln und benennen,
  • zulässige Anlageformen definieren,
  • Bonitäts-/Risikogrenzen festlegen und
  • klare Entscheidungs- und Kontrollprozesse verankern.

Die in Hessen entwickelte Anlagerichtlinie kann hierbei als praktisches Vorbild dienen.

Fazit

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Rheinland-Pfalz geben Kommunen durchaus einen gewissen Spielraum bei der Vermögensanlage – sofern Sicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen beachtet werden. Vor dem Hintergrund knapper kommunaler Haushalte, aber auch wachsender Verantwortung im Umgang mit öffentlichen Geldern, ist die Entwicklung eines transparenten, rechtssicheren und strategisch durchdachten Anlagerahmens heute wichtiger denn je.

Die DZ PRIVATBANK bietet seit über 45 Jahren umfassende Unterstützungsleistungen für kommunale Institute, wobei der Fokus auf Organisationen mit einem Kapital von mindestens 1.000.000 Euro liegt. In Zusammenarbeit mit den Genossenschaftsbanken vor Ort verbinden wir Leistungsstärke und genossenschaftliche Werte wie Partnerschaftlichkeit, Stabilität und Sicherheit. Unser Leistungsspektrum richtet sich passgenau an den rechtlichen Rahmenbedingungen und erlaubten Betätigungen des kommunalen Anlegers aus. Neben institutsgesicherten Einlagen und Wertpapieren halten wir maßgeschneiderte Vermögenskonzepte vor. Diese werden von der Rödl & Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft quartalsweise kontrolliert und überwacht und die Erkenntnisse in einem sog. Transparenzbericht dokumentiert. Neben den klassischen Informationen nach Kapitalanlagegesetzbuch, wie Halbjahres- und Jahresbericht, erfolgt die zusätzliche Erstellung eines quartalsweisen Transparenzberichts jedoch auf freiwilliger Basis. Wir wollen insbesondere Anleger, wie z. B. Stiftungen, Kommunen, Kirchen und andere öffentlich-rechtliche Anleger in ihrer verpflichtenden Auflage unterstützen, regelmäßig und zeitnah eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung ihrer Investmentfondsanlagen durchzuführen und die gewonnenen Erkenntnisse entsprechend zu dokumentieren. Mit dem Transparenzbericht geben wir unseren (institutionellen) Anlegern ein Instrument an die Hand, mit dem sie gegenüber internen Gremien, Aufsichtsbehörden, Rechnungs- oder Wirtschaftsprüfern jederzeit den Nachweis erbringen können, pflichtbewusst und sachgerecht mit den ihnen anvertrauten Geldern umgegangen zu sein.




Unser TRANSPARENZBERICHT von Rödl & Partner setzt neue Maßstäbe in der Transparenz- und Informationspolitik von Investmentfonds. Beispielsweise bereitet der TRANSPARENZBERICHT vorhandene Informationen über die Aktivitäten im Portfolio bzw. des Investmentansatzes und der daraus resultierenden Anlageentscheidungen sowie über die Rendite- und Risiko-Entwicklungen auf und fasst diese verständlich und zeitnah, unter Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes, zusammen. Insbesondere wenn es um Informationstiefe, Aussagekraft, Verständlichkeit und Aktualität der Berichterstattung geht, kommen die gesetzlichen Anlegerinformationen nach Kapitalanlagegesetzbuch, kurz KAGB, wie z. B. Verkaufsprospekt, Halbjahresbericht, Rechenschaftsbericht und Wesentliche Informationen für den Anleger (PRIIB-KID), an ihre Grenzen. Diese Informationen reichen in der Regel nicht aus, um als Anleger ein hohes Maß an Einsicht und Verständnis in die Bewirtschaftung des entsprechenden Investmentfonds zu erhalten, um auf dieser Grundlage beispielsweise gut begründete Entscheidungen treffen zu können oder die von Aufsichtsbehörden geforderte Kontrolle und Überwachung der Investmentfondsanlage sachgerecht durchführen zu können. Insgesamt liefert der TRANSPARENZBERICHT für Investmentfonds umfassende und erweiterte Einblicke und Hintergründe zum Fondsmanagement sowie die damit verbundenen Entscheidungen und schärft ein Bewusstsein für Risiken und Renditen, das weit über das des Gesetzgebers und seine im KAGB geregelten Anlegerinformationen hinausgeht. Für institutionelle Anleger dient er zugleich als Dokumentation über die von den Aufsichtsbehörden geforderte regelmäßige Durchführung einer sachgerechten Kontrolle und Überwachung von beauftragten Dritten, wie z. B. Investmentfondsmanagern.


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