Prüferwechsel in öffentlichen Unternehmen und Verwaltungen

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von Peter Alfes

veröffentlicht am 4. April 2018

 

In der Praxis wird vielfach beobachtet, dass ein Wechsel des Abschlussprüfers bei öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen nach einem Prüfungszeitraum von 5 Jahren erfolgt. Eine gesetzliche Grundlage für einen Wechsel des Abschlussprüfers existiert jedoch nicht. 

 

Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 22. August 2016 zur externen Prüferrotation bei Unternehmen der öffentlichen Hand Stellung genommen. Die Ausführungen zu möglichen negativen Folgen eines Prüferwechsels gelten ebenfalls für Abschlussprüfungen von öffentlichen Verwaltungen.

 

Die externe Rotation des Wirtschaftsprüfers stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer weder ein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität noch zur Stärkung der Unbefangenheit des Abschlussprüfers dar und sollte daher im Bereich der öffentlichen Hand überdacht werden.

 

Durch den Prüferwechsel soll nach Intention der öffentlichen Hand ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden. Nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer überwiegen die negativen Auswirkungen der externen Rotation die Stärkungen im Bereich der Unbefangenheit jedoch deutlich.

 

Die Wirtschaftsprüferkammer nennt die folgenden negativen Auswirkungen:

 

  • Negative Auswirkung auf die Prüfungsqualität durch Verlust des für die Prüfung notwendigen Fachwissens und Vertrauensverhältnisses zum Mandanten
  • Externe Rotation ignoriert die zunehmende Komplexität der inner- und außerbetrieblichen Strukturen
  • Ein Prüferwechsel behindert eine intensive Auseinandersetzung mit unternehmerischen Risiken, Abläufen und Kontrollen
  • Erheblicher Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen des zu prüfenden Unternehmens durch einen Prüferwechsel
  • Schädigung des Informationsbedürfnisses von Aufsichtsrat, Beirat und Prüfungsausschuss durch Verlust von vorhandenen Kommunikationswegen

 

In der freien Wirtschaft existieren Regelungen zur Prüferrotation nur für börsennotierte (kapitalmarktorientierte) Kapitalgesellschaften und sind in einer EU-Verordnung geregelt. Danach ist ein Prüferwechsel erst nach 10 Jahren vorzunehmen, wobei das Aufsichtsgremium die einmalige Möglichkeit hat, den Prüfungszeitraum um weitere 10 Jahre zu verlängern. Es stellt sich somit die Frage, warum öffentliche Verwaltungen ihren Abschlussprüfer nach 5 Jahren wechseln sollen, während ein DAX-Konzern erst nach 20 Jahren einen Prüferwechsel vornehmen muss.

 

Rödl & Partner hat langjährige Erfahrung in der bundesweiten Prüfung und Beratung von öffentlichen Verwaltungen und Unternehmen. Zu unseren Mandanten zählen Gemeinden, Städte und Kreise sowie Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Abfallwirtschaft, der Immobilienwirtschaft und im IT-Dienstleistungsbereich, die in verschiedensten Rechtsformen organisiert sind. Außerdem betreuen wir Jobcenter, Kulturträger und große Behörden mit unterschiedlichsten Aufgabenschwerpunkten.

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Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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