Rödl & Partner unterstützt die Evangelische Kirche im Rheinland im Aufbau einer Prüfersoftware

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​veröffentlicht am 3. Juli 2017

 

Im Zuge der Umstellung auf das neue kirchliche Rechnungswesen stehen die Rechnungsprüfer der Rechnungsprüfungsstellen der evangelischen Landeskirchen einer ungleich höheren Herausforderung gegenüber als vor 10 Jahren viele kommunale Rechnungsprüfer. Für die Unterstützung dieser neuen Aufgaben erarbeitet der EDV-Arbeitskreis des Verbandes der Rechnungsprüfung im Auftrag der 5 Rechnungsprüfungsstellen der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) gemeinsam mit Rödl & Partner, dem Institut der Rechnungsprüfer und der DATEV – ein praxisnahes Arbeitswerkzeug für die tägliche Arbeit in der Rechnungsprüfung.

 

​Nicht nur die Kommunen stellen ihr kamerales Rechnungswesen auf doppelte Buchführung um, sondern auch die überwiegende Mehrheit der evangelischen Kirchen. Analog zur öffentlichen Hand ist auch im kirchlichen Bereich die Haushalts- und Planungshoheit der demokratisch legitimierten Gremien zu beachten. Der klassischen kaufmännischen Buchführung fehlen diese Mittellenkungs- und Kontrollfunktionen, da es keine klassische Haushaltsplanung gibt. Der Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wird erst nach Ablauf des Geschäftsjahres erstellt. In Deutschland gibt es 20 Landeskirchen, die sich in ca. 14.100 rechtlich selbstständige Kirchengemeinden gliedern.


Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) hat im Rahmen der Novellierung des kirchlichen Finanzwesens entsprechende Ergänzungen des Systems der kaufmännischen Buchhaltung beschlossen, in Form des Ergebnishaushaltes und des Investitions- und Finanzierungshaushaltes als Grundlage für die Haushaltsplanung und einer Ergebnisrechnung und einer Investitions- und Finanzierungsrechnung für den Soll/Ist-Vergleich.


Im Umfang bedeutet dies, dass sich die Prüfung des kirchlichen Jahresabschlusses in der Evangelischen Kirche im Rheinland, nach §123 KFVO in Verbindung mit dem Kirchlichen Prüfungsstandard „Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung kirchlicher Stellen”, darauf zu erstrecken hat:

 

  • ob die Buchführung den gesetzlichen Vorschriften entspricht,
  • ob der Jahresabschluss und der Lagebericht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der kirchlichen Körperschaft vermitteln,
    • ob Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die Satzungen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen vorliegen,
      • ob über die Risiken der künftigen Entwicklung der kirchlichen Körperschaft angemessen berichtet wird und 
      • ob die der Kirche anvertrauten Mittel ordnungsgemäß, zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden.

Damit entsprechen die Durchführung und der Umfang der kirchlichen Jahresabschlussprüfung mit der Erstellung von Prüfungsberichten weitgehend der klassischen Wirtschaftsprüferpraxis, die bereits seit Einführung in die Doppik im kommunalen Bereich gelebt wird. Ebenfalls spricht § 8 (6) RPG in Verbindung mit dem durch die Kommission für Rechnungsprüfungsqualität der Evangelischen Kirche im Rheinland erlassenen Kirchlichen Prüfungsstandard dafür. Für die Rechnungsprüfungsstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland bedeutet die Umstellung einen wesentlich höheren Umfang als die bisherige Rechnungsprüfung sowie einen konkreteren Qualifizierungsbedarf der Mitarbeiter, um die Bewältigung der Prüfungsaufgaben mit einer (weitgehend) vergleichbaren Personalkapazität sicherstellen zu können.


Eine große Herausforderung für die Rechnungsprüfungsstellen ist dabei, dass die zu prüfenden Einrichtungen vielfach außerstande sind, Abschlüsse fristgemäß vorzulegen. Der Prüfungsaufwand für die (stellenweise erheblich) verspätet vorgelegten Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse bleibt hoch, weil diese nicht vollständig sind.1


Während im kommunalen Umfeld nahezu jede größere Stadt ein eigenes Rechnungsprüfungsamt besitzt oder alternativ vom Landkreis mitgeprüft wird, stehen in der Evangelischen Kirche im Rheinland, die mit rund 2,58 Millionen Gemeindemitgliedern die zweitgrößte Landeskirche in Deutschland bildet, 27 Rechnungsprüfer über 1.000 Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen gegenüber. Die EKiR gliedert sich in 38 Kirchenkreise und 704 Kirchengemeinden und erstreckt sich zwischen Emmerich und Saarbrücken über Teile der 4 Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen.


Aufgrund der neuen inhaltlichen Herausforderungen und der schieren Masse an Abschlüssen gilt es hier, pragmatische Hilfestellungen zu entwickeln.


Für die Unterstützung dieser neuen Aufgaben erarbeitet der Verband der Rechnungsprüfung in der EKiR gemeinsam mit Rödl & Partner, dem Institut der Rechnungsprüfer und der DATEV ein praxisnahes Arbeitswerkzeug für die tägliche Arbeit in der Rechnungsprüfung.


Durch die einzigartige Konstellation ist ein Höchstmaß an Wirtschaftsprüfungs- und öffentlichen Rechnungsprüfungs-Knowhow gewährleistet. Damit steht erstmalig, mit dem entstehenden Werk, allen prüfungsverantwortlichen Kolleginnen und Kollegen der Evangelischen Kirche im Rheinland eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die speziell auf die Prüfung der Jahresabschlüsse nach den Vorschriften zum Neuen Kirchlichen Finanzmanagement (NKF) zugeschnitten ist.


In der neuen Software wird neben dem Einsatz des risikoorientierten Prüfungsansatzes auch der rote Faden gegeben, eine Prüfungsstrategie und -planung nachvollziehbar festzulegen, sowie Prüfungsnachweise aussagekräftig in den Arbeitspapieren abzulegen und daraus am Ende ein Prüfungsurteil bilden zu können.


Bereits vor über 10 Jahren war Rödl & Partner der Pionier in der Erarbeitung einer einheitlichen Prüfungssoftware für die öffentliche Rechnungsprüfung und hat u.a. mit der Mitbegründung des IDR e.V. die Förderung der Fachgebiete der öffentlichen Finanzkontrolle und die Entwicklung moderner Prüfungsmethoden mit übernommen und unterstützt aktiv deren Weiterentwicklung.


Neben der Unterstützung zur Prüfung von doppischen Jahresabschlüssen und Eröffnungsbilanzen unterstützt Rödl & Partner auch die Umstellung auf das neue Rechnungswesen und die Aufstellung der Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse. Hier kann die Hilfe von Peer Reviews über die Erfassung und Bewertung des kirchlichen Vermögens, Planung, Steuerung und Organisation, Aufstellung der Eröffnungsbilanz sowie des Jahres- und Gesamtabschlusses bis hin zum nachhaltigen Aufbau der Finanz- und Anlagenbuchhaltung reichen.

 

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1 http://www.ekir.de/www/downloads/DS_18_Bericht_Kommission_Rechnungspruefungsqualitaet.pdf

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Ina Eichhoff

Steuerberaterin, Sustainability Auditor IDW

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