Kalkulieren, nicht reagieren: rechtssichere Entgeltkalkulation und -ausgestaltung

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​veröffentlicht am 1. März 2013

von Alexander Faulhaber

 

In Zeiten der Diskussion über Transparenz in der Wasserversorgung, aber auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels nimmt der Druck auf kostendeckende und als angemessen empfundene Wasserentgelte zu. Entgelt- und Baukostenzuschuss bzw. Beitragskalkulationen dienen den Versorgern dabei als Steuerungsinstrument sowie als Nachweis gegenüber Behörden und stellen nicht zuletzt die Grundlage für eine kundenorientierte Entgeltgestaltung und Kommunikation dar.

 

Ausgangssituation

Die Wasserversorgung ist eines der letzten Monopole in Deutschland. Das bedeutet, dass Verbraucher nicht wie in vielen anderen Lebensbereichen frei entscheiden können, von welchem Anbieter sie ihr Trinkwasser beziehen. 
  
Dies ist ein Grund, weshalb Wasserentgelte seit Jahren im Fokus der Öffentlichkeit und der Aufsichtsbehörden stehen. Insbesondere in jüngerer Vergangenheit wurde oftmals der Verdacht geäußert, Wasserversorger würden diese Marktstellung missbräuchlich ausnutzen und überhöhte Entgelte von ihren Kunden verlangen. Derartige Bedenken sind nicht neu und haben gerade aufgrund der besonderen Stellung von Wasserversorgungsunternehmen auch ihre Berechtigung. Allerdings kann dies nur für den Fall gelten, dass sich die Verdachtsmomente auch auf fundierte Recherchen und Fakten stützen. 
  
Leider ist das jedoch oftmals nicht der Fall. Vielmehr entsteht durch die Berichterstattung in den Medien bisweilen der Verdacht, man wolle die Wasserversorgung unter Generalverdacht hinsichtlich eines missbräuchlichen Ausnutzens der Monopolstellung stellen. Die Berücksichtigung der individuellen Situation der Versorger vor Ort und des Zustandekommens der Wasserentgelte kommt dabei häufig zu kurz. Gerade das ist allerdings die Grundvoraussetzung einer sachlichen Auseinandersetzung mit Unterschieden bei Wasserentgelten. 
  
Die originäre Leistung eines Wasserversorgungsunternehmens ist die Versorgung der Bevölkerung mit dem Lebensmittel Nr. 1 – rund um die Uhr und nach qualitativ höchsten Maßstäben. Die Kosten der Leistung werden durch Entgelte gedeckt. Je nach Ausgestaltung des Benutzungsverhältnisses wird dabei zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Entgelten unterschieden.
  
Für den Fall eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses erfolgt die Finanzierung der Leistung in der Regel über Gebühren und Beiträge. Die Gebühren- und Beitragserhebung ist in den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer geregelt. Darin sind auch Regelungen zum Schutz der Verbraucher getroffen.
 
Eine Berichterstattung, die sich dieser Regelungen bewusst wäre, könnte zu einer Versachlichung des Vorwurfes vermeintlich überhöhter Wasserentgelte beitragen. 
 

Medienschelte zu betreiben bringt allerdings wenig, aber Wasserversorger können die Initiative ergreifen und durch verstärkte Transparenz populären Tendenzen in der Berichterstattung wirksam begegnen. „Kalkulieren und modellieren statt reagieren” sollte deshalb verstärkt in den Mittelpunkt des Handelns eines jeden Wasserversorgers rücken. Eine rechtssichere und transparente Entgeltkalkulation ist die Grundvoraussetzung zur Erfüllung dieser Maxime. Rödl & Partner unterstützt Sie dabei, dieses Ziel möglichst effizient zu erreichen. 


Beratungsansatz „Kalkulieren und modellieren” von Rödl & Partner

Zur Ermittlung der durch Entgelte zu deckenden Kosten sowie zur anschließenden Ausgestaltung der jeweiligen Sätze auf Grund- und Mengenentgelte sowie gegebenenfalls Ergänzungsbeiträge oder Baukostenzuschüssen hat sich in mittlerweile mehr als 250 Beratungsprojekten das Rödl & Partner- Phasenmodell bewährt: 
 
Kalkulieren und Modellieren
 
Mit der Bestandsaufnahme (Phase 1) legen wir den Grundstein für eine erfolgreiche Projektdurchführung. Zunächst werden zentrale Rahmendaten wie bspw. Kalkulationszeiträume, Kundengruppen und weitere Kalkulationsprämissen gemeinsam mit dem Wasserversorger festgelegt. Eine detaillierte Checkliste garantiert jederzeitigen Überblick hinsichtlich bereitzustellender Daten. 
 
Sobald wir die kalkulationsrelevanten Daten erhalten haben, nehmen wir eine Plausibilisierung der Unterlagen vor. Damit erfolgt bereits vor der Integration der Daten in die individualisierte Kalkulationsdatei (Phase 2) eine erste Qualitätssicherung. Die Kalkulationsdatei wird dabei ideal an Ihren konkreten Einzelfall angepasst. So ist es möglich, den individuellen Besonderheiten des Versorgungsgebiets gerecht zu werden. Dazu zählen bspw. Wassermengenentwicklungen, Investitionsprogramme oder die individuelle Kundenstruktur. Die Kalkulationsdatei ist systemgestützt: einerseits macht der mehrstufige Aufbau Eingangsparameter, Planungsprämissen, Kosten und Erlöse separat sichtbar und andererseits werden Kosten- und Gebührenbestandteile transparent auf unterschiedlichen Aggregationsebenen dargestellt. 
 
Aus den abgestimmten Kalkulationsprämissen und den systematisch ermittelten Kostenbestandteilen werden im Anschluss die umlagefähigen Kosten ermittelt (Phase 3). So wird auf einen Blick die kalkulierte Kostendeckung für die Nach- und Vorauskalkulation ersichtlich. Dadurch wird u.a. dem im Kommunalabgabengesetz verankerten Kostendeckungsgrundsatz Rechnung getragen. Für den Betrachter ist es dabei jederzeit möglich, Kostentreiber, wie bspw. Auswirkungen von Investitionsprogrammen, und deren Einfluss auf die Höhe des Wasserentgelts abzulesen. Transparenz über die Höhe und Zusammensetzung der Entgelte ist somit für unterschiedliche Szenarien jederzeit möglich. Damit kann gleichzeitig einer öffentlichen Diskussion um Kostenentstehung und Entgeltverwendung sachgerecht begegnet werden. Kurz- bis mittelfristig sind die wichtigen Weichenstellungen nun vorgenommen! 
 
Um auch die richtigen strategischen Entscheidungen zu treffen, sollten gleichzeitig die langfristigen Effekte auf die Wasserentgelte analysiert werden. Die aus demografiebedingten Rahmenbedingungen resultierende Notwendigkeit zur Anpassung der Wasserentgelte kann im Rahmen der Prognose der strategischen Deckungslücke (Phase 4) abgeleitet werden. 
  
Dabei werden Effekte wie eine Änderung der Wassernachfrage auf die Kostenstruktur modellhaft dargestellt. Daraus können unternehmensgefährdende Aspekte aus dem vielerorts rückläufigen Wassergebrauch ebenso abgeleitet werden wie die Notwendigkeit einer Reaktion auf die existierenden Rahmenbedingungen in Form einer Anpassung der Entgelte oder ihrer Struktur (Tarifmodell). Die nachfolgende Grafik verdeutlicht den langfristigen Effekt von rückläufigen Wasserverbräuchen auf die Erlöse und auf die Kosten: 
 
Grafik Gesamtkosten Gesamterlöse   
Anhand der Ergebnisse der prognostizierten Deckungslücke erfolgt die Ausgestaltung der nachhaltig kostendeckenden Entgelte (Phase 5). Dabei soll langfristig und etappenweise eine verursachungsgerechte Aufteilung der umlagefähigen Kosten auf Mengenentgelte und mengenunabhängige Entgelte für die Vorhaltung des Versorgungssystems erreicht werden. In unterschiedlichen Szenarien hinsichtlich Grundgebühren/-preise und notwendigen Investitionsprogrammen wird die Höhe der Mengenentgelte sowie die Belastung für repräsentative Haushalte ermittelt. Dadurch verfügen die Versorger über ein Instrument zur Erlössteuerung, um kostendeckend und nachhaltig die Aufgabe der Trinkwasserversorgung auch für zukünftige Generationen zu betreiben ohne auf Qualität zu verzichten oder erhebliche Entgeltsprünge in der Zukunft zu riskieren.
  

Fazit

Zur nachhaltig kostendeckenden Aufgabenerfüllung sollten Wasserversorger über eine aussagekräftige und transparente Entgeltkalkulation verfügen. Mit Hilfe professioneller Unterstützung wird die Kalkulation dabei nicht nur Grundlage für die turnusmäßige Entgeltanpassung sondern dient den Versorgern auch als Steuerungsinstrument und Grundlage für eine kundenorientierte Entgeltgestaltung. Diese könnte auch Basis für eine Erläuterung der Entgelthöhe gegenüber weiteren Interessenträgern, wie Behörden, Gremien und Verbraucherschutzorganisationen sein. 
 
Unsere Vorgehensweise integriert deshalb die Belange von Aufsichtsbehörden, Entscheidungsträgern aus Politik und Verwaltung sowie Kunden und zeigt Wege in ein zukunftsträchtiges Entgeltmodell auf. Lassen auch Sie sich davon überzeugen.
 
Rödl & Partner unterstützt Sie jederzeit gerne bei Fragen zum Thema nachhaltige Entgeltkalkulation und -gestaltung!
 

Kontakt

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Florian Moritz

Diplom-Kaufmann

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