EU-Vorgaben für Horizont 2020

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​von Ina Eichhoff und Christine Frey

veröffentlicht am 5. Oktober 2017

 

Nicht nur Forschungseinrichtungen und Unternehmen, gleich ob öffentlicher oder privater Natur, profitieren von den unterschiedlichsten Fördertöpfen der EU, sondern auch viele Kommunen. Rödl & Partner bietet auch hier die optimale Unterstützung nicht nur bei der Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen für EU-Rahmenprogramme wie bspw. Horizont 2020.

 

​Aktuell stehen beispielsweise im EU-Rahmenprogramm Horizont 2020 Fördermittel für Forschung und Innovationen von rund 80 Milliarden Euro zur Verfügung, die an Zuwendungsempfänger aller Art ausgeschüttet werden.


Ist erst einmal der richtige Fördertopf gefunden und sind die Mittel abgerufen, ist die erfolgreiche Durchführung eines geförderten Projekts oft nur der halbe Erfolg. Denn vor allem die Abrechnung und der Mittelverwendungsnachweis müssen peinlichst genau durchgeführt und auch bestätigt werden. Bei Fehlern droht nicht nur die Rückzahlung der Fördergelder, sondern ebenfalls eine Verzinsung. Was das für Folgen im kommunalen Bereich hätte, ist schnell erklärt: Kreditaufnahmen, Zinsbelastungen, weitere Eigenkapitalabschmelzung oder Defiziterhöhung – den Reputationsschaden außen vorgelassen.


Während einige EU-Mitgliedstaaten eine zentrale Stelle mit der Aufgabe der First-Level-Controls für Mittel der Europäischen Kommission aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) betraut haben, besteht in Deutschland ein dezentrales System für die Erstellung von Horizont 2020-Mittelverwendungsnachweisen. Das bedeutet, dass sich hier jeder Förderempfänger zunächst selbst sein eigenes Wirtschaftsprüfungsunternehmen zur Erledigung dieser Aufgabe suchen kann.


Die Prüfer unterstützen bei der korrekten Abrechnung der Mittel. Am Ende des Projektes oder nach Ausgaben von Horizont 2020-Mitteln in Höhe von 325.000 Euro muss ein Mittelverwendungsnachweis (Certificate on Financial Statement – kurz CFS) erstellt werden, der im besten Fall die ordnungsgemäße Verwendung der Ausgaben nach EU-Vorgaben wiedergibt. Dabei wird insbesondere beurteilt, ob die geförderten Wirtschaftsgüter, Dienstleistungen und Personalausgaben vereinbarungsgemäß erbracht wurden und ob die Höhe der Ausgaben zutreffend geltend gemacht wurde. Ebenso muss geprüft werden, ob die Ausgaben im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften stehen und abschließend natürlich auch die Recht und Ordnungsmäßigkeit der Ausgaben insgesamt.


Die Erstellung von Mittelverwendungsnachweisen bietet Ihnen Rödl & Partner an, ebenso die Beratung bei der Erstellung der korrekten Abrechnung der Mittel. Denn nicht selten bindet die Prüfung und Erstellung der Nachweise dauerhaft Mitarbeiter der Rechnungsprüfung und anderer involvierter Stellen.


Ihre Vorteile liegen dabei klar auf der Hand:
Sie erhalten die Sicherheit und das Vertrauen, dass die durch Fördermittel unterstützten Projekte auf EU-, Bundes- und Landesebene keine wesentlichen Rückzahlungsrisiken beinhalten.


Durch unsere professionelle Berichterstattung haben Sie jegliche Ausgaben und Verwendungen revisionssicher nachgewiesen. Sprechen Sie uns an!

 

Kontakt

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Ina Eichhoff

Steuerberaterin, Sustainability Auditor IDW

Partner

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