Die Rolle der Eingliederungshilfen bei den Inklusionsbestrebungen

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Das Ziel: eine inklusive Gesellschaft
 
Am 26. März 2009 fand eine fundamentale Neuausrichtung der sozialen und gesellschaftlichen Systeme in Deutschland statt. An diesem Tag trat die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) in Kraft und entfaltete auch in Deutschland Gesetzesgültigkeit. In vielen Bundesländern wurden seitdem Aktionspläne zur Umsetzung des überstaatlichen Bestrebens nach einer Neujustierung des Verständnisses um die Rolle der Menschen mit Behinderung unter uns angegangen. Inklusion ist zwischenzeitlich nicht mehr nur ein abstrakter Begriff, der ausschließlich einem Kreis von Fachleuten inhaltlich bekannt ist, sondern wird zunehmend in der Allgemeinheit bekannt.
 
Auch vor der Verabschiedung der VN-BRK mit ihrem wesentlich leitenden Artikel 3 gab es bereits Entwicklungen, um einen moderneren Behindertenbegriff und den Umgang damit zu definieren. Der Inklusionsgedanke gewinnt jedoch seitdem an Gestalt und Form. Er wandelt sich von einem spezifischen
Begriff zu einem universellen Verständnis über den Aufbau und das Zusammenleben in einer Gesellschaft. Damit werden keine Sonderrechte entworfen, sondern Menschenrechte aus der Sicht der Menschen mit Behinderung konkretisiert.
 
Im Wandel der Zeit hat sich die Gesellschaft unter verschiedenen Einflüssen fortwährend anhand den aktuell zu jeder Zeit gegebenen Erfordernissen entwickelt. So entstanden Welten für einzelne Mitglieder der Gesellschaft, die nach heutigem Verständnis zu überdenken und reformieren sind. Die Perspektive der Betroffenen einzunehmen und die aus diesem Blickwinkel zu erscheinenden Bedarfe und Bedürfnisse zu erkennen, stellt eine ernstzunehmende Herausforderung dar, der einzig mit besten Absichten nicht genüge getan ist. Tiefgreifende Analysen, gezielte Planungen und Maßnahmen und Zukunftsvorstellungen bilden die Basis, um den Platz in der Mitte der Gesellschaft auch für die Menschen mit Behinderung offen zu halten. Die Eingliederungshilfen nach dem SGB XII (Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch) bilden einen rechtlichen Strang ab, in dem die Bereitstellung von Unterstützungsleistungen gesetzlich im Sozialsystem für Menschen mit Behinderung im genannten Sinne verankert ist. Allein aus dem Wortlaut ist zu entnehmen, warum ein Paradigmenwechsel hier noch vonnöten ist, denn Eingliederung setzt zunächst eine Ausgrenzung voraus. Integration bedeutet innerhalb bestehender Strukturen auch einen Raum für Menschen mit Behinderung zu schaffen, Inklusion hingegen geht von einer Umwelt aus, in der die Bedingungen von vornherein entsprechend einer Vielfalt menschlicher Lebenslagen gestaltet sind.
 
Inklusion ist ein Prozess, der noch am Anfang steht und nicht in allen Lebensbereichen gleichermaßen angekommen ist und auch künftig sich verändernden Bedingungen unterwerfen muss. Die Eingliederungshilfe greift dabei in vielfältige Schwerpunktthemen, denen sich nun zuzuwenden ist.
 
Grundsätze der VN-BRK und Bedeutung für die Eingliederungshilfe
  
Zunächst ist ein Verständnis darüber herzustellen, welchen künftigen Anspruch die Eingliederungshilfe erheben möchte. Dem geht eine Klärung dahingehend voraus, ob die etablierten Hilfeleistungssysteme auf- oder abzulösen sind, bzw. ob sie in ihrem Bestand eine sinnvolle Ergänzung zu einer folgenden Unterstützungslandschaft darstellen. Nahezu jede Leistung kann in ihrer Notwendigkeit hinterfragt werden. 
 
Die Träger der Eingliederungshilfe bedienen sich bei der Erbringung ihrer Leistungen hauptsächlich Dritter. Die gegenseitige Bindung erfolgt per Vereinbarungen über Leistungen, Prüfung und Entgelt. In bisheriger Form bewegt man sich in engen Grenzen, was die Inhalte der Leistungen, deren Aktualisierung, den Wechsel zwischen den Leistungsarten und deren Vergütung anbelangt.
 
Bei ernstgemeinter Orientierung an den Personen und deren Belangen kommt man bei dem Inklusionsgedanken in bisheriger Form schnell an die Grenzen. Wunsch und Wahrrecht haben genauso Relevanz wie die Finanzierbarkeit der Leistungen sowie deren individuellen Charakter. Der Mensch muss nicht zum Angebot passen, sondern vielmehr sollten Angebote das kumulierte Portfolio der unterschiedlichsten Anforderungen auffangen. Solche Angebote und Angebotslandschaften müssen dynamisch und flexibel aufgestellt sein.
  
Der Zugang in das Hilfesystem ist bereits durch einen Prozess der individuellen Feststellung des Bedarfs gekennzeichnet. Keine Bedeutung dürfen dabei Pauschalierungen oder Verallgemeinerungen haben. Per geeigneter Instrumente der Bedarfserhebung sind möglichst genaue Bedarfslagen und -mengen zu ermitteln. Im Folgenden ist dann eine Hilfeplanung anzuschließen, die sich ausgehend von den Fähigkeiten des Menschen hin zu dessen Zielvorstellungen vollzieht. Der Rehabilitationsprozess ist orientiert an den Zielen angemessen nachzuvollziehen und bei Erfordernis nachzusteuern.
 
Bei all dem und wahrscheinlich unabdingbar handlungsleitend bleibt die Finanzierung der Leistungen. Die dauerhafte wirtschaftliche Betätigung der Kommunen als Sozialleistungsträger muss gewährleistet bleiben.
 
Es ist daher angezeigt aktive Steuerungskonzepte zu entwickeln, die eine ‚eng beim Menschen’ erbrachte, bedarfsgerechte, ortsnahe, vernetzte und finanzierbare Leistung sicherstellen. Dies kann nur in den örtlichen Sozialräumen erfolgen. Zu generieren sind Ansätze, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Kommune auch bei den besonderen Anforderungen der Inklusion zukunftsfähig stärken.
 
Die systematische Fokussierung auf die Ergebnis- und Wirkungsebene baut die Selbst- und Mitverantwortung der Leistungsbezieher aus und erhöht die Partizipations- und Teilhabeeffekte.
Der Mensch steht im Mittelpunkt und findet seine Rolle als Zentrum, in dessen Richtung sich alle Bestrebungen auszurichten haben. Alle Aktivitäten der öffentlichen Hand müssen darauf gerichtet sein, die hohen Anforderungen der Inklusion als Leitmotiv einzubeziehen, dabei die eigene Handlungsfähigkeit hingegen nicht zu gefährden.
 
Rödl & Partner analysiert mit Ihnen Ihre Organisation, optimiert das Steuerungshandeln durch Fokussierung auf Wirkungen und Effekte und implementiert die für Ihre Belange wirksamsten Methoden und Instrumente. Im Ergebnis entwickeln sich eine nachhaltig finanzierte Behindertenhilfe und eine zukunftsfähige Verwaltung.
 

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Thomas Seitz

Diplom-Betriebswirt (FH)

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