Millionenförderung für umweltfreundliche Verkehrsmittel in deutschen Städten von der EU-Kommission genehmigt

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veröffentlicht am 29. August 2019
Autorin: Jana Wollmann

Die EU-Kommission hat am 19. Juni 2019 die umweltfreundliche Nachrüstung kommunaler und gewerblich genutzter Dieselfahrzeuge, wie z. B. Reinigungsfahrzeuge, Müllwagen oder Lieferfahrzeuge, in Höhe von 431 Mio. Euro in deutschen Städten genehmigt, da sie zu den Umweltzielen der EU beitragen, ohne den Wettbewerb übermäßig zu verfälschen. Mit der geplanten Maßnahme können die Stickoxidemissionen voraussichtlich um 1450 Tonnen pro Jahr gesenkt werden. Die Kommission hatte bereits im November eine weitere deutsche Beihilferegelung zur Förderung der Nachrüstung von ÖPNV-Dieselbussen genehmigt.

 

 

Die Maßnahmen stehen mit der Mitteilung der Kommission von 2018 „Ein Europa, das schützt: Saubere Luft für alle” im Einklang. In der Mitteilung heißt es hierzu:

 

„Zur Erleichterung inländischer Finanzierungsprogramme bieten die EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen einen Rahmen, der es den Mitgliedstaaten ermöglicht, Investitionen in emissionsarme und emissionsfreie Mobilität zu erleichtern und damit einen Beitrag zu sauberer Luft und zur Bekämpfung des Klimawandels zu leisten und zugleich unsere Industrie wettbewerbsfähiger zu machen. Die Mitgliedstaaten können diese Regelungen (auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene) nutzen, um – etwa aus dem Straßenverkehr stammende – Emissionen wirksam zu bekämpfen. Das im Februar 2018 genehmigte Programm für staatliche Beihilfen in Deutschland ist nur eines von vielen Beispielen dafür, wie die Mitgliedstaaten durch Vorschriften der EU dabei unterstützt werden, Investitionen zum Ankauf von Elektrobussen, aufladbaren Hybridbussen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur zu erleichtern und damit die Luftverschmutzung einzudämmen.”

Die geplante öffentliche Förderung der Nachrüstung kommunaler und gewerblich genutzter Dieselfahrzeuge soll die Kosten für die Nachrüstsysteme und deren Einbau decken.

 

Die deutschen Behörden gehen davon aus, dass die Nachrüstung folgende Auswirkungen haben wird:

 

 

Fahrzeugkategorie

Erwartete Zahl der nachgerüsteten Fahrzeuge

​Erwartete jährliche NOx-Reduzierung

​Schwere Kommunalfahrzeuge

(>3,5 Tonnen)

​8 120​750 Tonnen

​Schwere gewerblich genutzte

Fahrzeuge (3,5-7,5 Tonnen)

​20 000​400 Tonnen

​Leichte Kommunalfahrzeuge und gewerblich genutzte Fahrzeuge

(2,8-3,5 Tonnen)

​84 000​300 Tonnen

Quelle: Pressemitteilung der EU-Kommission (IP/19/3247)

 

 

Anspruchsberechtigt werden voraussichtlich mehr als 60 Kommunen sein, in denen 2017 die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) überschritten wurden. Der europaweit geltende Grenzwert liegt dabei bei 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft (µg/m³). 
Die Stadt mit den höchsten Belastungen 2017 war München mit 78 µg/m³ im Jahresmittel, gefolgt von Stuttgart mit 73 µg/m³ und Köln mit 62 µg/m³.

 

Das Umweltbundesamt sammelt und bewertet die Messdaten aus über 500 Messstationen deutschlandweit. Die Liste der Städte, die 2017 den Grenzwert von 40 Mikrogramm NO2 pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel überschritten haben ist hier abrufbar.

 

Die geplante Unterstützung der Nachrüstung soll in sehr kurzer Zeit zu erheblich geringeren Stickoxidemissionen führen und dadurch insbesondere in Städten zur Verbesserung der Luftqualität und der öffentlichen Gesundheit beitragen.

 

Das Vergaberecht bleibt jedoch trotz beihilfenrechtlicher Freistellung weiterhin anwendbar!
Die anspruchsberechtigten Kommunen sind als öffentliche Auftraggeber also weiterhin zur Anwendung des Vergaberechts bei der Beschaffung der Nachrüstungssysteme sowie deren Einbau verpflichtet.

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Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

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