Rund 250 Millionen Euro für Krankenhäuser

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​​veröffentlicht am 30. Oktober 2019

 

Zur finanziellen Abfederung gestiegener Lohnkosten in der Pflege sollen  Krankenhäuser und Kliniken eine einmalige Zuwendung von 250 Millionen Euro erhalten. Diese zusätzlichen Mittel sollen ohne weiteren bürokratischen Aufwand fließen können. Dies wird durch eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert.

 

Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) vom 11. Dezember 2018 wurden die Bedingungen für die Finanzierung im Bereich des Pflegepersonals in Krankenhäusern verbessert. Der am 9. Oktober 2019 beschlossene Kabinettentwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz – GKV-FKG (Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung) sieht eine Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes vor. Demnach sollen die Krankenhäuser im Jahr 2020 einmalig 250 Millionen Euro erhalten, um in den Jahren 2018 und 2019 etwaige nicht refinanzierte Tarifsteigerungen in der Pflege abzudecken. Diese Mittel sollen den Krankenhäusern schnell und unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden. Daher soll für Patientinnen oder Patienten, die innerhalb des Zeitraums vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 in das Krankenhaus aufgenommen werden, ein Zuschlag von 0,3 Prozent des Rechnungsbetrags erhoben werden. Die Einnahmen aus dem Zuschlag sind bei der Ermittlung von Erlösausgleichen, insbesondere Mehr- oder Mindererlöse, nicht zu berücksichtigen. Die Mehrausgaben werden den Krankenkassen durch eine einmalige Entnahme aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds kompensiert.

 

 

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Ralph Grässle

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