Erste „Apps auf Rezept”

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​veröffentlicht am 29. Oktober 2020

 

[Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte]

 

Anfang Oktober wurde das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen gestartet. Damit stehen erstmals Apps und Webanwendungen zur Behandlung von Krankheiten zur Verfügung, die von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

 

Apple Health, Teledoktor oder Outdoor Active – Apps, die dem Anwender beim Gesundwerden, beim Gesund bleiben oder bei der Bewältigung von Krankheiten helfen können, gehören lange zum Alltag auf den Smartphones. Den Aufwand, der mit der Entwicklung einer App verbunden ist, bemerkt man als Anwender indes manchmal nicht. Die Bundesregierung hatte beispielsweise die Entwicklungskosten für die Corona-Warn-App im Juni mit ca. 20 Millionen Euro angegeben.

 

Je spezifischer der Anwendungsbereich einer App, umso größer war dadurch für die Innovatoren und Entwickler das Problem. Die über viele Jahre nicht geregelte und damit letztlich fehlende Finanzierung solcher Apps über die gesetzliche Krankenversicherung wurde zur unüberwindlichen Hürde. Hier wurde im Dezember 2019 mit dem Digitale-Versorgungs-Gesetz Abhilfe geschaffen. Als Voraussetzung für die Finanzierung der Apps durch die Kassen wurde die vorherige Aufnahme in ein Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen definiert, das das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte führt.

 

Anfang Oktober wurde dieses Verzeichnis (DiGA) nun mit Aufnahme der ersten beiden Anwendungen gestartet. Dabei handelte es sich um die App kalmeda zur Therapieunterstützung bei Tinnituserkrankungen sowie die Webanwendung velibra, mit der Methoden und Übungen der kognitiven Verhaltenstherapie bei Angststörungen vermittelt werden können. Zwischenzeitlich ist das Verzeichnis auf fünf digitale Produkte angewachsen, weitere werden sicherlich in Kürze folgen.

 

 

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Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

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