EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) im EU-Amtsblatt veröffentlicht

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​​veröffentlicht am 20. Dezember 2022​

 

Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wurde am 16. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die CSRD wird die bestehende EU-Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) ablösen. Für Geschäftsjahre ab 2024 sind deutlich mehr Unternehmen von der Richtlinie betroffen, Berichtsinhalte werden konkretisiert und erweitert. Zudem ist eine externe Prüfungspflicht vorgesehen. Die neuen Regelungen müssen von den Mitgliedstaaten bis zum 6. Juli 2024 in nationales Recht umgesetzt werden.

 

 

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