Ausbau der Kommunalrichtlinie zur Förderung von Klimaschutzmaßnahmen

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veröffentlicht am 20. Februar 2019

 

Das Bundesumweltministerium (BMU) offeriert mit der neuen Fassung der Kommunalrichtlinie seit dem 1. Januar 2019 zahlreiche neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor Ort. Einen neuen Förderschwerpunkt gibt es unter anderem im Bereich der Mobilität.


Im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld” werden nicht nur Kommunen, also Städte, Gemeinden, Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse unterstützt, sondern auch Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs. Im Mobilitätsbereich zählen unter anderem die Verbesserung des Fahrradverkehrs und die Umsetzung eines intelligent gesteuerten Verkehrssystems zu den förderungswürdigen Maßnahmen.


Das bundesweite Förderprogramm läuft bis 31. Dezember 2022, wobei die Einreichung der Anträge beim Projektträger Jülich in den folgenden Zeiträumen erfolgt: 1. Januar bis 31. März 2019 bzw. 1. Juli bis 30. September 2019. Die Förderrichtlinie besitzt eine Gültigkeit bis Ende 2022.

 

Bewertung für die Praxis

Wenn Sie Rückfragen zu dem beschriebenen Förderprogramm haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Entwicklung eines nachhaltigeren Mobilitätskonzepts, individuell für Ihre Kommune.

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