NRW verdoppelt das Fördervolumen im Bereich Elektromobilität

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veröffentlicht am 20. Februar 2019

 

Zum 04. Februar ist die neue Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus progres.nrw – Programmbereich Emissionsarme Mobilität in Kraft getreten. Für das Jahr 2019 stehen damit im Bereich Elektromobilität auf Landesebene 40 Millionen Euro zur Verfügung. Neu hinzugekommen ist die Förderung von Kauf, Leasing oder Langzeitmiete von Elektrofahrzeugen zusätzlich der bereits vom Bund bestehenden Kaufprämie in Höhe von 4.000 Euro je Neufahrzeug. Nutzfahrzeuge zwischen 2,3 und 7,5 Tonnen werden mit 8.000 Euro gefördert. Zudem ist die Finanzierung des restlichen Kaufpreise über die NRW-Bank möglich, bei entsprechender Bonität auch ohne Zinszahlungen. Antragsberechtigt sind hierbei u.a. Städte und Gemeinden, kommunale Betriebe, Unternehmen und Gewerbetreibende.


Darüber hinaus wurde die Förderung von Ladeinfrastruktur auf den nicht-öffentlichen Bereich ausgeweitet und eine beihilferechtliche Variante ohne De-minimis Regelung mit dann reduzierter Förderquote aufgenommen.

 

Weitere Förderbausteine umfassen:

  • Umsetzungsberatung und -konzepte zur Elektromobilität
  • Elektrische Lastenfahrräder
  • Konzepte, Studien und Analysen an denen ein besonderes Landesinteresse besteht

 

Die Förderung von allen Bausteinen erfolgt mittels direkter Zuschüsse. Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, mit denen vor Erteilung des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen worden ist. Bewilligungsbehörde ist die Bezirksregierung Arnsberg. Anträge sind über das bereitgestellte elektronische Antragsformular einzureichen.

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Maria Ueltzen

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